Ist Ihr Online-Shop barrierefrei?
Seit dem 28.06.2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für B2C-Online-Shops. Prüfen Sie Ihre Shop-Startseite in 60 Sekunden — Score, konkrete Fehlerliste und PDF-Report.
- Echter Accessibility-Scan (Google Lighthouse)
- Risiko-Indikator, keine vollständige BFSG-Prüfung
- Personalisierter PDF-Report per Email
- DSGVO-konform, kein Newsletter-Zwang
Warum der BFSG-Check jetzt wichtig ist
Seit dem 28.06.2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Betreiber von B2C-Online-Shops, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr stehen ausdrücklich im Anwendungsbereich (§ 1 BFSG). Welche Anforderungen im Einzelnen gelten, konkretisiert die BFSGV. Die Einhaltung überwacht die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF), daneben können Verstöße abgemahnt werden. Dieser kostenlose Scanner gibt Ihnen eine erste Einschätzung — er deckt die maschinell messbaren Verstöße ab. Eine vollständige Bewertung erfordert zusätzlich eine manuelle Prüfung; genau das leistet unser BFSG-Audit-Paket.
Wie verbreitet die Lücken sind, zeigt unsere BFSG-Studie 2026: 9 von 10 deutschen Onlineshops sind nicht barrierefrei.
Quellen & Weiterführende Links
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 1 BFSG, Zweck und Anwendungsbereich – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) – MLBF AöR, Magdeburg