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Stundenverrechnungssatz berechnen

Was muss Ihr Betrieb je Stunde verlangen, damit Lohn, Gemeinkosten und ein Gewinn gedeckt sind? Der Rechner arbeitet mit den verrechenbaren Stunden, nicht mit den Anwesenheitsstunden. Genau daran scheitern die meisten Kalkulationen.

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Die Formel, und warum der Nenner entscheidet

Der Stundenverrechnungssatz ist eine Division. Oben stehen die Kosten eines Mitarbeiters samt seinem Anteil am Betrieb, unten die Stunden, die davon verkauft werden können.

(Lohnkosten + Gemeinkostenanteil) ÷ produktive Stunden
× (1 + Gewinnzuschlag) = Stundenverrechnungssatz

Schritt 1: produktive Stunden

Von 260 Bruttoarbeitstagen im Jahr bleiben nach 30 Urlaubstagen, 10 Feiertagen, 10 Krankheitstagen und 3 Tagen Fortbildung noch 207 Anwesenheitstage. Bei 8 Stunden am Tag sind das 1.656 bezahlte Stunden.

Davon landet aber nicht jede Stunde auf einer Rechnung. Fahrzeiten zwischen Baustellen, Rüsten, Materialholen, Lager, Büro und Reklamationen fallen heraus. Bleiben bei 75 Prozent produktivem Anteil 1.242 verrechenbare Stunden. Das ist der Nenner.

Schritt 2: die echten Lohnkosten

3.500 Euro Monatsbrutto plus ein Monatsgehalt Sonderzahlung ergeben 45.500 Euro im Jahr. Dazu kommen rund 21,15 Prozent Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, der Beitrag zur Berufsgenossenschaft und die Umlagen. Aus 3.500 Euro auf dem Lohnzettel werden so etwa 56.700 Euro Jahreskosten.

Schritt 3: Gemeinkosten verteilen

120.000 Euro Gemeinkosten auf fünf produktive Mitarbeiter sind 24.000 Euro je Kopf. Zusammen mit den Lohnkosten muss jeder Mitarbeiter also 80.700 Euro im Jahr einspielen, nur um die Null zu halten.

Schritt 4: Wagnis und Gewinn

80.700 Euro geteilt durch 1.242 Stunden sind 65 Euro Selbstkosten je Stunde. Mit 10 Prozent Zuschlag für Wagnis und Gewinn ergibt das rund 71,50 Euro netto, für Privatkunden mit Umsatzsteuer etwa 85 Euro.

Der Fehler, der die Marge kostet

Dieselben 80.700 Euro auf alle 1.656 Anwesenheitsstunden verteilt ergeben nur 53,60 Euro statt 71,50 Euro. Knapp 18 Euro Differenz je Stunde, bei 1.242 verrechenbaren Stunden rund 22.000 Euro je Mitarbeiter und Jahr. Bei fünf Produktiven fehlen so über 100.000 Euro, und zwar in einer Kalkulation, die auf dem Papier aufgeht.

Unterschiede nach Gewerk

Die Struktur der Rechnung ist in jedem Gewerk gleich. Unterschiedlich sind vor allem zwei Größen, und beide lassen sich im Rechner vorbelegen:

  • Berufsgenossenschaft. Dachdecker liegen deutlich über Elektro- oder Tischlerbetrieben. Der eigene Satz steht im Beitragsbescheid.
  • Produktiver Anteil. Wer viel zwischen Baustellen fährt oder witterungsabhängig arbeitet, verrechnet weniger von seiner Anwesenheitszeit. In der Gebäudereinigung liegt der Anteil höher als im Dachdeckerhandwerk.

Alles Weitere, also Lohn, Arbeitszeit, Gemeinkosten und Gewinnzuschlag, hängt am einzelnen Betrieb und nicht am Gewerk. Ein Branchenmittelwert ersetzt die eigene Kalkulation deshalb nicht.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Automatisierungslösungen.

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Der Stundenverrechnungssatz ist der Betrag, den ein Betrieb je verrechenbarer Arbeitsstunde in Rechnung stellen muss, um alle Kosten zu decken und einen Gewinn zu erzielen. Er ist nicht der Stundenlohn des Mitarbeiters, sondern enthält zusätzlich die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Berufsgenossenschaft, die Umlagen sowie den Anteil des Mitarbeiters an den Gemeinkosten des Betriebs: Miete, Fahrzeuge, Werkzeug, Versicherungen, Verwaltung und Unternehmerlohn. Typische Sätze im Handwerk liegen zwischen 60 und 90 Euro netto je Stunde.

Die Formel lautet: (Lohnkosten je Jahr + Gemeinkostenanteil je Mitarbeiter) geteilt durch produktive Stunden je Jahr, das Ergebnis mal (1 + Gewinnzuschlag). Der entscheidende Nenner sind die produktiven Stunden, nicht die Anwesenheitsstunden. Beispiel: 56.700 Euro Lohnkosten plus 24.000 Euro Gemeinkosten ergeben 80.700 Euro. Geteilt durch 1.242 produktive Stunden sind das 65 Euro Selbstkosten. Mit 10 Prozent Gewinnzuschlag ergibt das einen Stundenverrechnungssatz von rund 71,50 Euro netto.

Produktive Stunden sind die Stunden, die einem Auftrag tatsächlich in Rechnung gestellt werden können. Von den bezahlten Anwesenheitsstunden gehen ab: Rüstzeiten, Fahrzeiten zwischen Baustellen, Lager- und Werkstattarbeiten, Bürotätigkeit, Reklamationsbearbeitung und Aufräumen. Realistisch sind 65 bis 80 Prozent der Anwesenheitszeit. Das ist die empfindlichste Zahl der ganzen Kalkulation: Wer die Kosten auf alle Anwesenheitsstunden verteilt statt nur auf die verrechenbaren, kalkuliert den Satz um rund ein Viertel zu niedrig und arbeitet dauerhaft unter den eigenen Kosten.

Auf das Bruttogehalt kommen der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von rund 21,15 Prozent (Krankenversicherung 7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 1,8 Prozent, Rentenversicherung 9,3 Prozent, Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent, Stand 2026), der Beitrag zur Berufsgenossenschaft sowie die Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind ebenfalls sozialversicherungspflichtiges Entgelt und gehören in dieselbe Bemessungsgrundlage. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen steigt der Sozialversicherungsanteil nicht weiter mit.

Das lässt sich nicht pauschal sagen, und genau deshalb ist es im Rechner ein Eingabefeld. Der Beitrag hängt an der Gefahrtarifstelle, der Gefahrklasse und dem Umlagesoll des jeweiligen Jahres. Zwischen einer Bürotätigkeit und Arbeiten auf dem Dach liegt mehr als der Faktor zehn. Der genaue Prozentsatz steht im Beitragsbescheid Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Startwerte im Rechner sind grobe Richtwerte zum Loslegen, keine amtlichen Sätze.

Alles, was nicht direkt einem Auftrag zugeordnet werden kann: Miete für Werkstatt und Lager, Fahrzeuge samt Versicherung, Sprit und Wartung, Werkzeug und Maschinen, Abschreibungen, Betriebs- und Haftpflichtversicherungen, Beiträge zu Kammer und Innung, Steuerberater, Software, Telefon, Büromaterial, Werbung sowie die Gehälter nicht produktiver Mitarbeiter im Büro. Dazu gehört auch der Unternehmerlohn, wenn der Inhaber selbst nicht überwiegend produktiv arbeitet. Nicht in die Gemeinkosten gehören die Löhne der produktiven Mitarbeiter, die stehen bereits im ersten Teil der Rechnung.

Üblich sind 5 bis 15 Prozent auf die Selbstkosten. Der Zuschlag deckt zwei Dinge ab: das unternehmerische Wagnis, also Forderungsausfälle, Gewährleistung und Auftragsflauten, und den tatsächlichen Gewinn, aus dem Investitionen und Rücklagen finanziert werden. Ein Betrieb ohne Gewinnzuschlag arbeitet kostendeckend und kann weder eine schlechte Saison noch eine neue Maschine auffangen.

Der Rechner weist beides aus. Der Nettosatz ist die Grundlage für Angebote an Geschäftskunden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind. Für Privatkunden kommen 19 Prozent Umsatzsteuer dazu, das ist der Bruttosatz. Wer im Kundengespräch Sätze vergleicht, sollte immer klären, welcher der beiden gemeint ist. Ein Unterschied von 19 Prozent erklärt die meisten Missverständnisse über angeblich zu hohe Handwerkerpreise.

Ja, aber weniger als oft angenommen. Die größten Unterschiede entstehen bei der Berufsgenossenschaft, wo Dachdecker deutlich höher liegen als Elektrobetriebe, und beim produktiven Anteil, der bei viel Fahrzeit oder witterungsabhängigen Arbeiten sinkt. Die Struktur der Rechnung bleibt identisch. Deshalb setzt die Gewerkauswahl im Rechner nur diese beiden Startwerte und lässt alles andere unverändert.

Ja. Alle Eingaben stehen in der Adresszeile, sodass Sie den Link als Lesezeichen speichern oder an Ihren Steuerberater schicken können. Über die Schaltfläche unter dem Ergebnis lässt sich die Kalkulation außerdem als Text in die Zwischenablage kopieren. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert, die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser.

Der Satz ist die eine Hälfte

Die andere ist, dass Angebote zügig rausgehen und nachgefasst wird. Genau das lässt sich automatisieren, ohne dass jemand im Betrieb eine Liste pflegen muss.

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