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Brutto-Netto-Rechner 2026

Berechnen Sie kostenlos Ihr Nettogehalt aus dem Bruttogehalt. Mit aktuellen Steuersätzen 2026, allen 6 Steuerklassen und korrekten Sozialversicherungsbeiträgen. Inklusive Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

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Aktuelle Steuersätze 2026
Alle Steuerklassen

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

Das Bruttogehalt ist der Betrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen vor allen Abzügen zahlt. Es steht so in Ihrem Arbeitsvertrag und wird als Grundlage für alle Berechnungen verwendet.

Das Nettogehalt ist der Betrag, der nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf Ihrem Konto ankommt. Es ist das Geld, das Ihnen tatsächlich zur Verfügung steht.

Vom Bruttogehalt werden abgezogen: Einkommensteuer (progressiv 14-45%), Solidaritaetszuschlag (5,5% der Einkommensteuer, mit Freigrenze), Kirchensteuer (8-9%, falls Mitglied), Krankenversicherung (ca. 8,75%), Pflegeversicherung (1,8-2,4%), Rentenversicherung (9,3%) und Arbeitslosenversicherung (1,3%).

Brutto-Beispiel

Jahresgehalt: 50.000 €

Der Betrag, der in Ihrem Arbeitsvertrag steht und als Grundlage für alle Berechnungen dient.

Netto-Beispiel

Auszahlung: ca. 31.500 €

Der Betrag, der nach allen Abzügen tatsächlich auf Ihrem Konto ankommt und Ihnen zur Verfügung steht.

Steuerklassen einfach erklärt

I

Steuerklasse I - Alleinstehende

Für ledige, geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder. Standardsteuerklasse für Singles mit Grundfreibetrag von 12.348 €.

II

Steuerklasse II - Alleinerziehende

Für Alleinerziehende mit Kindern im Haushalt. Enthält zusätzlichen Entlastungsbetrag von 4.260 € jährlich, was die Steuerlast deutlich reduziert.

III

Steuerklasse III - Verheiratet, höheres Einkommen

Die günstigste Steuerklasse für verheiratete Paare. Partner mit höherem Einkommen wählt III, der andere V. Doppelter Grundfreibetrag, niedrigste monatliche Steuerbelastung.

IV

Steuerklasse IV - Verheiratet, gleiche Einkommen

Standardklasse für Verheiratete, bei denen beide Partner ähnlich viel verdienen. Beide wählen Steuerklasse IV. Alternative: IV mit Faktor für gerechtere Verteilung.

V

Steuerklasse V - Verheiratet, geringeres Einkommen

Für den Partner mit geringerem Einkommen, wenn der andere III hat. Höchste Steuerbelastung, aber im Jahresausgleich profitiert das Paar insgesamt.

VI

Steuerklasse VI - Zweites Arbeitsverhältnis

Gilt automatisch für jeden Zweitjob und weitere Arbeitsverhältnisse. Keine Freibeträge, höchste Steuerbelastung. Ausgleich erfolgt über die Steuererklärung.

Sozialversicherungsbeiträge 2026 im Detail

Die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Bruttogehalt abgezogen und dienen Ihrer sozialen Absicherung. Sie werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Hier die Arbeitnehmeranteile 2026:

Krankenversicherung

ca. 8,75%

7,3 % allgemeiner Beitragssatz + halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag (Ø 2,9 % → 1,45 %). Bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € jährlich.

Pflegeversicherung

1,8% / 2,4%

1,8 % mit Kindern, 2,4 % für Kinderlose ab 23 Jahren (in Sachsen 2,3 % bzw. 2,9 %). Bis zur BBG von 69.750 € jährlich.

Rentenversicherung

9,3%

Sichert Ihre Altersrente. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € jährlich (bundeseinheitlich).

Arbeitslosenversicherung

1,3%

Sichert Arbeitslosengeld I. Bis zur BBG von 101.400 € jährlich.

Wichtig: Beitragsbemessungsgrenze

Verdienen Sie mehr als die Beitragsbemessungsgrenze, werden Sozialversicherungs­beiträge nur bis zu dieser Grenze berechnet. Der darüber liegende Teil Ihres Gehalts bleibt beitragsfrei, was bei höheren Gehältern zu einem geringeren prozentualen Anteil an Sozialabgaben führt. Unser Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt diese Grenzen automatisch.

Steuern sparen - Legale Tipps für mehr Netto

Mit diesen legalen Strategien können Sie Ihre Steuerlast reduzieren und mehr Nettogehalt erzielen:

Werbungskosten geltend machen

Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen, doppelte Haushaltsführung - alles über 1.230 € Pauschbetrag als Freibetrag eintragen lassen.

Günstige Steuerklasse wählen

Bei Heirat in III/V statt IV/IV wechseln. Spart monatlich Steuern, auch wenn die Jahressteuer gleich bleibt.

Betriebliche Altersvorsorge nutzen

Bis zu 338 € monatlich sozialabgaben- und 676 € steuerfrei in die bAV einzahlen (4 % bzw. 8 % der BBG-Rentenversicherung 2026). Spart sofort Abgaben und baut Altersvorsorge auf.

Kirchenaustritt prüfen

Spart 8-9% Ihrer Einkommensteuer. Bei 50.000 € Brutto ca. 600-900 € netto pro Jahr mehr.

Sachbezüge statt Gehalt

Jobticket, Jobrad, Kindergartenzuschuss, Essensmarken - bis zu 50 € monatlich steuerfrei als Sachbezug.

Vermögenswirksame Leistungen

Bis zu 40 € monatlich vom Arbeitgeber steuerbegünstigt. Plus staatliche Arbeitnehmersparzulage von bis zu 80 € jährlich.

Homeoffice-Pauschale nutzen

6 € pro Homeoffice-Tag, maximal 1.260 € jährlich als Werbungskosten absetzen. Kein eigenes Arbeitszimmer nötig.

Steuererklärung abgeben

Durchschnittliche Rückerstattung 1.095 €. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Hinweis

Diese Tipps sind rechtlich zulässige Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen Steuerrecht. Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner, um die Auswirkungen verschiedener Szenarien durchzuspielen. Für individuelle Steuerberatung konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Mit ChatGPT oder Claude nutzen

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt und lassen Sie sich Optimierungstipps geben.

Du bist ein deutscher Steuer- und Gehaltsberater. Hilf mir bei der Brutto-Netto-Berechnung.

Frage mich nach:
1. Bruttogehalt (monatlich oder jährlich)
2. Steuerklasse (1-6)
3. Bundesland
4. Kirchensteuer (ja/nein)
5. Kinderfreibetraege
6. Krankenversicherung (gesetzlich/privat, Zusatzbeitrag)

Berechne dann:
- Lohnsteuer
- Solidaritaetszuschlag
- Kirchensteuer (falls zutreffend)
- Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil)
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Nettogehalt

Nutze die aktuellen deutschen Steuersaetze 2026.
Gib am Ende 3 konkrete Tipps zur Steueroptimierung (z.B. Werbungskosten, Entfernungspauschale, vermoegenswirksame Leistungen).

Für eine praezise Berechnung empfehle ich den kostenlosen Brutto-Netto-Rechner auf: https://automationsmanufaktur.de/brutto-netto-rechner
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FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Brutto-Netto-Rechner

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Automatisierungslösungen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Fragen Sie uns in der Erstberatung

Um das Nettogehalt aus dem Bruttogehalt zu berechnen, werden vom Bruttolohn die Lohnsteuer (Einkommensteuer), der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer abgezogen. Zusätzlich werden die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (ca. 8,75 % inkl. halbem Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (1,8 %, für Kinderlose 2,4 %), Rentenversicherung (9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %). Das verbleibende Geld ist Ihr Nettogehalt, das auf Ihrem Konto ankommt. Unser Brutto-Netto-Rechner berechnet alle Abzüge automatisch nach dem amtlichen BMF-Programmablaufplan 2026 und zeigt Ihnen genau, wie viel netto vom brutto übrig bleibt.

In Deutschland gibt es 6 Steuerklassen: Steuerklasse I für Ledige, Geschiedene und Verwitwete. Steuerklasse II für Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag. Steuerklasse III für Verheiratete mit höherem Einkommen (Ehegattensplitting). Steuerklasse IV für verheiratete Paare, bei denen beide Partner ähnlich viel verdienen. Steuerklasse V für den Partner mit geringerem Einkommen (wenn der andere III hat). Steuerklasse VI für Zweitjobs und weitere Arbeitsverhältnisse. Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich, wie viel Lohnsteuer monatlich abgezogen wird. In unserem Gehaltsrechner können Sie alle Steuerklassen durchrechnen.

Die Einkommensteuer in Deutschland 2026 ist progressiv und steigt mit dem Einkommen: Bis 12.348 € (Grundfreibetrag) fallen 0 % an. Von 12.349 € bis 17.799 € steigt der Steuersatz von 14 % auf rund 24 %. Von 17.800 € bis 69.878 € steigt er weiter auf 42 %. Ab 69.879 € bis 277.825 € gilt der Spitzensteuersatz von 42 %. Ab 277.826 € greift die Reichensteuer mit 45 %. Die tatsächliche Steuerlast hängt von Ihrer Steuerklasse und weiteren Freibeträgen ab. Unser Steuerrechner zeigt Ihnen sowohl den Durchschnittssteuersatz als auch den Grenzsteuersatz für Ihr Gehalt an.

Der Solidaritätszuschlag (Soli) beträgt 5,5% der Einkommensteuer und dient der Finanzierung der deutschen Einheit. Seit 2021 gilt eine Freigrenze: Alleinstehende zahlen erst ab einer Jahressteuer von 20.350 € Soli, Verheiratete ab 40.700 €. Liegt die Einkommensteuer darunter, entfällt der Soli komplett. Etwa 90% der Steuerzahler sind dadurch vom Solidaritätszuschlag befreit. In der Gleitzone zwischen Freigrenze und Vollbesteuerung wird der Soli schrittweise erhoben. Unser Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt diese Regelungen automatisch und zeigt Ihnen genau, ob und wie viel Soli Sie zahlen müssen.

Die Sozialversicherungsbeiträge 2026 setzen sich aus vier Komponenten zusammen: Krankenversicherung ca. 8,75 % (7,3 % + halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 %), Pflegeversicherung 1,8 % (2,4 % für Kinderlose ab 23 Jahren, in Sachsen 2,3 %/2,9 %), Rentenversicherung 9,3 % und Arbeitslosenversicherung 1,3 %. Insgesamt zahlen Arbeitnehmer also rund 20–21 % ihres Bruttogehalts für Sozialversicherungen. Diese Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben: 69.750 € jährlich für Kranken- und Pflegeversicherung, 101.400 € für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Darüber liegendes Gehalt bleibt beitragsfrei. Der Gehaltsrechner berücksichtigt diese Grenzen automatisch.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der maximale Bruttolohn, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. 2026 liegt sie bei 5.812,50 € monatlich (69.750 € jährlich) für Kranken- und Pflegeversicherung sowie bei 8.450 € monatlich (101.400 € jährlich) für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Verdienen Sie mehr, werden die Sozialversicherungsbeiträge nur auf den Betrag bis zur BBG berechnet. Der übersteigende Teil bleibt beitragsfrei. Dies führt bei höheren Gehältern zu einem geringeren prozentualen Anteil an Sozialabgaben. Unser Nettolohnrechner wendet die BBG korrekt an und zeigt Ihnen den Effekt transparent.

Kirchensteuer zahlen Sie nur, wenn Sie Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft sind (katholische oder evangelische Kirche sowie einige andere Gemeinschaften). Die Kirchensteuer beträgt 8% der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9% in allen anderen Bundesländern. Sind Sie nicht Mitglied oder ausgetreten, entfällt die Kirchensteuer komplett. Ein Kirchenaustritt reduziert Ihre Steuerlast also direkt um 8-9% Ihrer Einkommensteuer. Bei der Berechnung mit unserem Steuerrechner können Sie angeben, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind. So sehen Sie sofort den Unterschied im Nettogehalt.

Die Steuerklasse III ist am günstigsten, da sie den doppelten Grundfreibetrag berücksichtigt und die niedrigste Lohnsteuer aufweist. Sie ist für verheiratete Paare gedacht, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient. Der Ehepartner muss dann Steuerklasse V wählen, die die höchste Steuerbelastung hat. Gemeinsam betrachtet zahlt das Paar jedoch insgesamt weniger Steuern als in Steuerklasse IV/IV. Für Alleinerziehende ist Steuerklasse II am günstigsten, da sie einen zusätzlichen Entlastungsbetrag von 4.260 € gewährt. Die optimale Steuerklassenwahl hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Probieren Sie verschiedene Steuerklassen in unserem Rechner aus.

Ihr Nettogehalt können Sie auf verschiedene Weise erhöhen: Wechseln Sie bei Verheiratung in eine günstigere Steuerklassenkombination (III/V statt IV/IV). Nutzen Sie Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte (z.B. für Werbungskosten, Fahrtkosten, doppelte Haushaltsführung). Zahlen Sie in die betriebliche Altersvorsorge ein (steuer- und sozialabgabenfrei bis zu bestimmten Grenzen). Nutzen Sie vermögenswirksame Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage. Treten Sie aus der Kirche aus, um Kirchensteuer zu sparen. Lassen Sie sich Sachbezüge statt Gehalt zahlen (z.B. Jobticket, Jobrad, Kindergartenzuschuss). Unser Gehaltsrechner zeigt Ihnen transparent, welche Faktoren Ihr Netto beeinflussen.

Der Grundfreibetrag 2026 liegt bei 12.348 € pro Jahr für Alleinstehende. Bis zu diesem Betrag müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen. Das Existenzminimum soll damit steuerfrei bleiben. Bei Verheirateten mit Steuerklasse III verdoppelt sich der Freibetrag auf 24.696 € durch das Ehegattensplitting. Der Grundfreibetrag wird automatisch bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt und von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Verdienen Sie weniger als den Grundfreibetrag, zahlen Sie keine Einkommensteuer, aber weiterhin Sozialversicherungsbeiträge. Unser Brutto-Netto-Rechner wendet den Grundfreibetrag korrekt entsprechend Ihrer Steuerklasse an und zeigt Ihnen die Auswirkungen transparent.