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Stand 06.06.2026 · Digital Omnibus on AI

Trilog-Einigung vom 6./7. Mai 2026 — formelle Annahme steht aus

EU-Parlament, Rat und Kommission haben sich im Trilog am 6./7. Mai 2026 vorläufig politisch geeinigt, die Anwendung der Hochrisiko-Pflichten aus Anhang III KI-VO von 02.08.2026 auf 02.12.2027 zu verschieben (Anhang-I-Produkt-Hochrisiko auf 02.08.2028). COREPER hat die Einigung am 13.05.2026 bestätigt. Die finale Annahme durch das Plenum des Parlaments und den Rat sowie die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt sind noch ausstehend — bis dahin gilt rechtlich weiterhin der ursprüngliche Stichtag 02.08.2026. Art. 4 KI-VO (KI-Kompetenz) ist seit 02.02.2025 in Kraft und wird durch den Omnibus nicht aufgehoben — die KI-Kompetenz-Pflicht für Betreiber bleibt bestehen (nach der Omnibus-Fassung voraussichtlich von einer Ergebnis- zu einer Bemühenspflicht abgeschwächt; finaler Wortlaut mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt).

Was das für Versicherungsmakler bedeutet

Kein Wegfall der Pflicht — nur ein längerer Vorlauf für Anhang III. KI-Systeme zur Risikobewertung und Preisbildung in Lebens- und Krankenversicherungen sind nach Anhang III Nr. 5 lit. c) KI-VO ausdrücklich Hochrisiko; die Schulungs- und Aufsichts-Pflichten dazu bleiben auch in der Omnibus-Fassung erhalten, sie greifen nach der Trilog-Einigung voraussichtlich ab 02.12.2027 statt 02.08.2026. Art. 4 KI-Kompetenz (seit 02.02.2025), BaFin-Aufsicht (VAG, MaGo) und § 34d GewO gelten unabhängig vom Omnibus.

Verordnung (EU) 2024/1689 - KI-VO

EU AI Act für Versicherungsmakler: Pflichten 2025/2026 und Umsetzung

Seit 02.02.2025 müssen Maklerbüros ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz im Team sicherstellen (Art. 4 KI-VO). Der noch nicht angenommene Digital Omnibus on AI (Einigung 7. Mai 2026) soll diese Pflicht künftig abschwächen (Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz statt garantiertes Niveau) — finaler Wortlaut erst mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten ab 02.08.2026. Die Hochrisiko-Pflichten aus Anhang III gelten rechtlich ab 02.08.2026 — nach Annahme des Omnibus voraussichtlich erst ab 02.12.2027. Dieser Pillar erklärt Stichtage, Kernpflichten, Bußgeld-Risiko, Förderung und einen 7-Schritte-Fahrplan für Büros mit 1-15 Mitarbeitenden. Quelle: artificialintelligenceact.eu und BaFin KI-Aufsicht.

Stichtag Art. 4

02.02.2025

KI-Kompetenz (in Kraft)

Stichtag Anhang III

02.08.2026

Hochrisiko (Omnibus: voraussichtl. 02.12.2027)

Bußgeld-Cap KMU

3% Umsatz

statt 15 Mio. € (Art. 99 Abs. 6)

BAFA-Beratung

bis 3.500 €

förderfähige Beratungskosten

TL;DR

  • Seit Feb. 2025 brauchen alle KI-Nutzer im Büro einen dokumentierten Kompetenznachweis (Art. 4).
  • Hochrisiko-Pflichten für KI in Risiko-/Preisbildung (Anhang III Nr. 5 lit. c): rechtlich ab 02.08.2026, nach Omnibus voraussichtlich ab Dez. 2027.
  • KMU-Bußgelder gekappt auf 3% Jahresumsatz (Art. 99 Abs. 6).
  • Förderfähig ist v.a. die konzeptionelle Beratung (BAFA, bundesweit) — Förderhöhe abhängig vom Einzelfall.
  • 7-Schritte-Fahrplan unten - Umsetzung typischerweise in 4-6 Wochen machbar.
Bis zur Frist

Anhang III · Rechtlicher Stichtag - 02. August 2026

-
Tage
-
Stunden
-
Minuten

Ursprünglicher Geltungsbeginn der Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III KI-VO. Trilog-Einigung zum Digital Omnibus on AI vom 7. Mai 2026 (COREPER-Bestätigung 13.05.2026): voraussichtliche Verschiebung auf 02.12.2027 — wirksam erst mit formeller Annahme durch Parlament und Rat. Für Makler relevant bei Lebens-/Krankenversicherungs-Risiko-KI (Anhang III Nr. 5 lit. c).

Die wichtigen Stichtage 2025-2027

Die KI-VO (Verordnung (EU) 2024/1689) trat am 01.08.2024 in Kraft, ist aber gestaffelt anwendbar. Für Makler relevant sind vier Daten:

02.02.2025 (rückwirkend Pflicht)

Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) gelten EU-weit. Wichtiger für Makler: Art. 4 KI-Kompetenzpflicht ist anwendbar - alle Personen, die KI-Systeme bedienen, brauchen ein angemessenes Niveau an KI-Kompetenz.

02.08.2025 (vergangen)

General-Purpose-AI-Modelle (z.B. GPT-4, Claude) müssen Anbieter-Transparenz nach Art. 53 erfüllen. Für Sie als Makler heißt das: Die Anbieter dieser Modelle tragen ihre eigenen Transparenzpflichten — Ihre Betreiberpflichten (Art. 4 KI-Kompetenz, Art. 50 Transparenz) entfallen dadurch aber NICHT.

02.08.2026

Die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 KI-VO werden anwendbar (Art. 113). Für Makler relevant: KI-generierte Inhalte an Kunden — Disclaimer, Hinweis bei Chatbot-Einsatz, Kennzeichnung von Deepfakes. (Der separat durch den Digital Omnibus eingeführte Stichtag 02.12.2026 betrifft neue Art.-5-Verbote zu Nudifier-/CSAM-Inhalten und ist für Makler praktisch nicht einschlägig.)

Anhang III: rechtlich 02.08.2026 — nach Omnibus voraussichtl. 02.12.2027

Die Anhang-III-Pflichten für Stand-alone-Hochrisiko-KI- Systeme werden anwendbar. Für Makler relevant: Anhang III Nr. 5 lit. c) — KI für Lebens- und Krankenversicherungs- Risikobewertung. Wenn Sie ein solches System einsetzen, müssen Sie als Betreiber Aufsicht, Logging und Datenqualität sicherstellen.

02.08.2028 (verschoben vom 02.08.2027)

Hochrisiko-KI in regulierten Produkten (Anhang I). Für Maklerbüros in der Regel nicht direkt relevant, außer bei eingebetteter KI in zugelassenen Versicherungs- Vergleichsprodukten.

Quelle: konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 113. Aktueller Stand und Erläuterungen unter artificialintelligenceact.eu/implementation-timeline.

Bin ich als Makler betroffen?

Wir machen es konkret. Die meisten Makler, mit denen wir sprechen, denken: "Wir haben nur ChatGPT, das wird schon nicht zählen." Das stimmt nicht. Sobald Sie ein KI-System im operativen Geschäft einsetzen, sind Sie Betreiber nach Art. 3 Nr. 4 KI-VO. Das gilt unabhängig davon, ob Sie das Tool täglich oder einmal die Woche nutzen.

Konkret heißt Betreiber: Sie bedienen das System eigenverantwortlich, im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit. Das schließt praktisch jeden Maklerbetrieb ein, der KI für Texte, Recherche, Kundenkommunikation, Beratungs-Vorbereitung oder Backoffice nutzt. Ausnahmen gibt es nur für rein persönliche, nicht-berufliche Nutzung - wer schon einmal eine ChatGPT-Antwort an einen Kunden weitergeleitet hat, ist raus aus der Ausnahme.

Die zweite Frage ist die Risiko-Klassifizierung. Hier wird es differenzierter: ein KI-System ist nur dann "Hochrisiko", wenn es unter Anhang III fällt - und das ist für die meisten Maklerbüros mit Standard-Tools NICHT der Fall. Bewiesen werden muss diese Klassifizierung aber schriftlich. Wer in einer BaFin-Prüfung oder bei einer Kunden-Beschwerde sagt "ich glaube nicht, dass das Hochrisiko ist", hat ein Dokumentations-Problem.

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Die 4 Kernpflichten im Überblick

Wer in einem KMU-Maklerbüro die KI-VO sauber umsetzt, deckt vier Themen ab. Jedes davon ist im Detail im jeweiligen Schwerpunkt-Artikel beschrieben.

KI-Anwendungen im Maklerbüro und ihr Risiko

Sechs typische Anwendungen, sechs unterschiedliche Pflichten-Profile. Die Tabelle ist eine erste Orientierung - eine verbindliche Risiko-Bewertung erfordert immer den Blick auf die konkrete Implementierung.

AnwendungRisiko-StufePraxis-Konsequenz
Kunden-Korrespondenz mit ChatGPT/ClaudeNiedrig (Art. 4 + Art. 50 partiell)Schulung Pflicht, AI-Use-Hinweis empfohlen. Keine Hochrisiko-Pflichten.
Beratungs-Vorbereitung / BedarfsanalyseNiedrig bis mittelPflicht zur Aufsicht durch Menschen. Keine vollautomatischen Empfehlungen ohne Berater-Prüfung.
Lead-Scoring / Zielgruppen-SegmentierungMittelDSGVO-Folgenabschätzung erforderlich, wenn Profiling. KI-VO-Hochrisiko nur in Ausnahmefällen.
Lebens-/Kranken-Risikobewertung mit KIHOCH (Anhang III Nr. 5 lit. c)Nur einsetzen, wenn Anbieter Konformitätserklärung liefert. Logging, Aufsicht, Datenqualität, Risikomanagement Pflicht.
Schadenmeldung-Triage / ChatbotNiedrig bis mittelArt. 50 Abs. 1: klare Information, dass Nutzer mit KI interagieren. Bei Schadensumfang-Entscheidung: kein vollautomatischer Bescheid ohne Prüfung.
Social-Media-Content (Bild, Video) per KINiedrig (Art. 50 Abs. 4)Deepfake-Kennzeichnung, wenn realistische Bilder/Videos generiert werden.

Quelle: Anhang III KI-VO, Auslegung nach kanzlei-michaelis.de (Versicherungsrecht) und asscompact.de.

Bußgelder und KMU-Verhältnismäßigkeit

Die Bußgeld-Schlagzeilen in der Fachpresse - bis zu 35 Mio. EUR oder 7% Umsatz - sind theoretischer Rahmen, kein Praxis-Maß für KMU-Makler. Drei Stufen sieht Art. 99 KI-VO vor:

  • Bis 35 Mio. EUR oder 7% Jahresumsatz bei verbotenen KI-Praktiken (Art. 5).
  • Bis 15 Mio. EUR oder 3% Jahresumsatz bei Verstößen gegen Anbieter-/Betreiber-Pflichten.
  • Bis 7,5 Mio. EUR oder 1% Jahresumsatz bei Falschangaben gegenüber Aufsichtsbehörden.

Entscheidend für KMU ist Art. 99 Abs. 6 KI-VO: bei Klein-/Mittel-Unternehmen gilt der niedrigere der beiden Werte (Prozent ODER Absolut-Cap), nicht der höhere. Bei einem 800.000-EUR-Maklerbüro liegt das Maximum für eine Betreiber-Pflichtverletzung also bei 24.000 EUR (3% von 800.000), nicht bei 15 Mio. Wir halten das für wichtig: Die Verordnung ist nicht gebaut, um KMU zu zerstören, sondern um Druck auf systemische Probleme zu machen.

Ergänzend: Die BaFin hat als nationale Marktaufsicht für den Finanzsektor eine indirekte Rolle. Sie prüfen primär aufsichtsrechtlich (MaGo, IDD), können aber Hinweise auf KI-VO-Verstöße an die zuständige Marktüberwachung weiterleiten. Spoke 4 hat die Adressat-Klärung. Details zu Bußgeldern und Haftung.

7-Schritte-Fahrplan zur Umsetzung

In einem KMU-Maklerbüro mit 3-8 Mitarbeitenden ist die Umsetzung erfahrungsgemäß in wenigen Wochen machbar - je nach Tool-Landschaft und Mitwirkung. Hier ist eine in der Praxis bewährte Reihenfolge:

  1. 01

    Inventur: Welche KI läuft bei Ihnen?

    ChatGPT, M365 Copilot, Gemini, Tool im Pool-Backoffice, eigene Automatisierung? 30-Minuten-Workshop, ein Excel-Sheet, alle KI-Berührungspunkte sichtbar. Output: KI-Verzeichnis v0.

    Schwerpunkt-Artikel
  2. 02

    Risikoklassifizierung: Anhang III oder nicht?

    Pro KI-System: einmal die Anhang-III-Checkliste durchgehen. Bei 95% der KMU-Makler-Setups: kein Hochrisiko. Aber: dokumentieren, nicht raten.

    Schwerpunkt-Artikel
  3. 03

    KI-Kompetenznachweis für Team

    Schulungsplan, Teilnehmerliste, Prüfnachweis, Wiederholungsturnus. Erste Runde live oder online, zweite Runde als Refresher. Output: Nachweise im Personal-Ordner.

    Schwerpunkt-Artikel
  4. 04

    AI-Use-Statements und Disclaimer

    Standard-Formulierungen für Mail-Signatur, Beratungsdokumentation, Social-Media. Einmal aufsetzen, im Team verteilen, in Vorlagen einbauen.

    Schwerpunkt-Artikel
  5. 05

    VVT + AVV + Anbieter-Verträge prüfen

    Verarbeitungsverzeichnis um KI-Tools erweitern, AVV mit Tool-Anbietern abschließen, Maklerpool-Verträge auf KI-Klauseln prüfen. Ein Vendor-Brief reicht oft.

    Schwerpunkt-Artikel
  6. 06

    Bußgeld-Logik und Versicherungsschutz prüfen

    Berufshaftpflicht-Police um KI-VO-Klauseln prüfen lassen. Cyber-Police kontrollieren. Klären: Wer haftet, wenn die KI einen Fehler im Anschreiben produziert?

    Schwerpunkt-Artikel
  7. 07

    Förder-Check + Roll-out

    Förderfähigkeit der konzeptionellen Beratung prüfen (bundesweit v.a. BAFA-Beratungsförderung; je nach Bundesland ggf. ergänzende Landesprogramme), dann Umsetzung. Förderhöhe und -fähigkeit hängen vom Einzelfall ab.

    Schwerpunkt-Artikel

Förderung: BAFA-Beratung als Haupthebel

Förderfähig ist in der Regel die konzeptionelle Beratung, nicht die laufende Umsetzung oder ein Abo. Wichtigster bundesweiter Hebel ist die BAFA-Beratungsförderung; je nach Bundesland können Landesprogramme ergänzen. Förderhöhe und -fähigkeit hängen vom Einzelfall ab.

BAFA-Beratungsförderung (bundesweit)

bis 2.800 € Zuschuss

Bezuschusst werden 50–80 % der Beraterkosten (Fördersatz je nach Region) auf max. 3.500 € förderfähige Kosten — also max. 1.750 € (alte Länder) bzw. 2.800 € (neue Länder / strukturschwache Regionen, u.a. Raum Lüneburg) Zuschuss. Förderfähig ist die konzeptionelle Beratung, nicht die Umsetzung. Antrag vor Beauftragung.

Details zur BAFA-Beratungsförderung

Landesprogramme (je nach Bundesland)

regional unterschiedlich

Einige Bundesländer fördern Digitalisierung zusätzlich (z.B. Digitalbonus Bayern Plus bis 30.000 €, NRW MID bis 15.000 €) — jeweils nur für Betriebsstätten im betreffenden Land und mit eigenen Bedingungen. Ob ein Landesprogramm für Sie greift, klären wir im Förder-Check.

Förderprogramme im Überblick

Quelle: BAFA, foerderdatenbank.de. Stand: 06.06.2026. Förderprogramme ändern sich - vor Antrag immer die aktuelle Richtlinie prüfen. Förderfähig ist die konzeptionelle Beratung, nicht die Umsetzung.

AI-Act-Compliance-Kit

Pflichten umsetzen statt nur lesen

Wir haben das Kit zusammen mit einer auf IT- und Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei aufgesetzt. Schulung, Vorlagen, Selbstcheck, Vendor-Kommunikation - alles Stand KI-VO 2024/1689, fortlaufend aktualisiert.

  • KI-Kompetenzschulung Art. 4 (Online, jährlich aktualisiert)
  • KI-Verzeichnis-Vorlage + Datenschutzfolgeabschätzung
  • Hochrisiko-Selbstcheck nach Anhang III mit Audit-Trail
  • Vorlagen-Bundle: Kunden-Information, AVV-Klauseln, AI-Use-Statements
  • Vendor-Briefe an Maklerpools und Softwarehäuser
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Investition

1.890 EURnetto Setup

zzgl. 49 EUR/Monat Wartung
(Updates, Schulungsfrische, Bescheinigungen)

Förderfähig: Digitalbonus Bayern Plus (bis 50%), KfW 380, BAFA-Beratung.

Amortisation: ein abgewendeter Hochrisiko-Findfall reicht.

Erst persönlich beraten lassen

Andere KMU-Branchen, gleiche Compliance-Logik

Die AI-Act-Themen sind nicht maklerspezifisch. Wenn Sie mit Berufskollegen sprechen, die Steuerberatung, Anwaltskanzlei oder Maklerbüro führen, gilt vieles parallel:

Häufige Fragen zum EU AI Act für Versicherungsmakler

Die zehn Fragen, die uns Maklerbüros 2025/2026 am häufigsten gestellt haben - mit konkreten Antworten und Quellenverweisen.

Ja. Sobald Sie ein KI-System produktiv im Büro einsetzen - und ChatGPT, Claude oder Gemini sind genau solche Systeme - sind Sie Betreiber im Sinne der KI-VO (Art. 3 Nr. 4). Damit greift Art. 4 KI-VO: Sie müssen sicherstellen, dass alle Personen, die mit KI arbeiten, über ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Die Pflicht gilt seit 02.02.2025. Sie gilt unabhängig davon, ob Sie ChatGPT täglich oder einmal die Woche für Anschreiben nutzen (Quelle: Art. 4, 99 Abs. 4 KI-VO).

Marktbreite Bandbreite: kostenlose Selbstlern-Module (z.B. Pool-Universitäten der Maklerpools, IHK-Webinare) bis zu strukturierten Inhouse-Schulungen mit Prüfung für 200-600 EUR pro Mitarbeitenden. Wichtig ist nicht der Preis, sondern dass die Schulung dokumentiert, themenpassend (Rollen, Tools, Risiken) und wiederholbar ist. Unser Kit deckt das für 1.890 EUR Setup + 49 EUR/Monat ab. Ob und in welcher Höhe begleitende konzeptionelle Beratung förderfähig ist (v.a. über die bundesweite BAFA-Beratungsförderung), prüfen wir im Erstgespräch — eine pauschale Förderquote lässt sich vorab nicht zusagen.

Rechtlich gilt weiterhin der 02.08.2026; nach Annahme des noch nicht verabschiedeten Digital Omnibus on AI (Einigung 7. Mai 2026, COREPER 13.05.2026, Stand 06.06.2026 noch nicht im EU-Amtsblatt) werden die Anhang-III-Pflichten voraussichtlich auf 02.12.2027 verschoben. Konkret betroffen sind KI-Systeme, die unter Anhang III Nr. 5 lit. c) fallen: 'KI-Systeme, die für die Risikobewertung und Preisbildung im Zusammenhang mit Lebens- und Krankenversicherungen verwendet werden.' Maklerbüros sind in der Regel nicht Anbieter solcher Systeme - aber sie können Betreiber sein, wenn sie ein solches System einsetzen. Reine Beratungssoftware ohne automatisierte Risikobewertung fällt typischerweise NICHT unter Anhang III (Quelle: artificialintelligenceact.eu, consilium.europa.eu).

Ja, jedenfalls für bestimmte Inhalte. Art. 50 Abs. 4 KI-VO verlangt eine Kennzeichnung von KI-generierten oder -veränderten Bild-, Audio- oder Videoinhalten ('Deepfakes') sowie von KI-generiertem Text, der über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert. Für normale Kunden-Korrespondenz ist eine Kennzeichnung rechtlich nicht in jedem Einzelfall zwingend, in der Praxis aber sinnvoll - schon aus Berufshaftpflicht-Gründen. Unser Spoke 3 hat fertige Formulierungen.

Der theoretische Rahmen ist hoch: bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis 15 Mio. EUR oder 3% bei Verstößen gegen Anbieter-/Betreiber-Pflichten, bis 7,5 Mio. EUR oder 1% bei Falschangaben (Art. 99 KI-VO). Bei KMU greift Art. 99 Abs. 6: es gilt der NIEDRIGERE der beiden Beträge. Heißt praktisch: bei einem 800.000-EUR-Umsatz-Maklerbüro liegt das maximale Bußgeld nicht bei 15 Mio., sondern bei 3% von 800.000 = 24.000 EUR. Realistisch ist bei einem Erstverstoß eine deutlich niedrigere Summe oder eine Anordnung zur Nachbesserung (Quelle: Art. 99 KI-VO, artificialintelligenceact.eu/article/99).

Grundsätzlich ja, sofern die Schulung dokumentiert ist und die spezifischen Rollen Ihres Büros abdeckt. Die DVA (Deutsche Versicherungsakademie) und die Akademien der großen Pools (Fonds Finanz, JDC, blau direkt) haben in 2025 entsprechende Module ausgerollt. Achten Sie auf: namentliche Teilnehmerliste, Lerninhalte mit Bezug zu Art. 4 KI-VO, Wiederholungsturnus (mind. jährlich), Use-Case-Bezug zu Versicherung. Eine reine 30-Minuten-Awareness-Video reicht nicht aus, wenn Sie systematisch mit KI arbeiten (Quelle: asscompact.de, kanzlei-michaelis.de).

Der Pool, der das Tool entwickelt oder unter eigenem Namen anbietet, ist Anbieter (Provider) im Sinne von Art. 3 Nr. 3 KI-VO. Sie als Makler, der das Tool im eigenen Büro einsetzt, sind Betreiber (Deployer) nach Art. 3 Nr. 4. Anbieter haben deutlich umfangreichere Pflichten (Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, Post-Market-Monitoring) als Betreiber. Wichtig: Wenn Sie das Tool umfirmieren, branden oder wesentlich umkonfigurieren, können Sie selbst zum Anbieter werden (Art. 25). Spoke 2 erklärt die Abgrenzung im Detail.

Drei verschiedene Regelwerke mit Schnittstellen, kein Konkurrenzverhältnis: Die DSGVO regelt personenbezogene Datenverarbeitung (Art. 6, 9 DSGVO) - relevant, sobald Ihre KI Kundendaten verarbeitet. Die KI-VO regelt das KI-System selbst (Risiko, Transparenz, Kompetenz). Die MaGo bzw. MaRisk Versicherung sind aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen der BaFin - greifen mittelbar, wenn Sie an Versicherer reporten oder strukturierter Vermittler sind. In der Praxis bedeutet das: Sie brauchen ein VVT-Update (DSGVO), ein KI-Verzeichnis (KI-VO) und eine Risikoinventarisierung (MaGo-Logik). Spoke 5 hat die Synopse.

Förderfähig ist in der Regel die konzeptionelle Beratung, nicht die laufende Umsetzung oder ein Abo. Wichtigster bundesweiter Hebel ist die BAFA-Beratungsförderung: bezuschusst werden 50–80 % der Beraterkosten (Fördersatz je nach Region) auf max. 3.500 € förderfähige Kosten — also max. 1.750 € bzw. 2.800 € Zuschuss. Je nach Bundesland können ergänzende Landesprogramme bestehen. Ob und welche Förderung für Sie konkret in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab; das prüfen wir im Erstgespräch (Quelle: BAFA, foerderdatenbank.de).

Art. 4 KI-VO ist eine UMFASSENDE Pflicht für alle, die KI einsetzen - ohne Risiko-Klassifizierung. Stichtag 02.02.2025. Inhalt: KI-Kompetenz auf 'angemessenem Niveau' für alle, die KI bedienen oder über sie entscheiden. Wichtig: Der noch nicht angenommene Digital Omnibus on AI (Einigung 7. Mai 2026) soll Art. 4 künftig abschwächen — von einer 'ein ausreichendes Maß sicherstellen'-Pflicht zu einer Pflicht, 'Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz zu ergreifen' (keine bloße Empfehlung). Bis zur Veröffentlichung im EU-Amtsblatt gilt die volle 'sicherstellen'-Pflicht. Anhang III gilt nur für HOCHRISIKO-Systeme; rechtlich ab 02.08.2026, nach Annahme des Omnibus voraussichtlich erst ab 02.12.2027 (Anh. III Stand-alone) bzw. 02.08.2028 (Anh. I in Produkten). Inhalt: deutlich umfangreichere Pflichten wie Konformitätsbewertung, Risikomanagement-System, Datenqualität, Logging, Aufsicht durch Menschen. Die meisten Maklerbüros sind von Art. 4 voll betroffen, von Anhang III oft nicht - aber nur eine Einzelfall-Prüfung gibt Sicherheit.

Hinweis zum Leistungsumfang

Das AI-Act-Compliance-Kit ist eine technisch-organisatorische Hilfestellung zur Umsetzung der KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 der EU-Verordnung 2024/1689 (KI-VO) und ersetzt keine Rechtsberatung. Vorlagen, Schulungsinhalte und Dokumentationen sind redaktionell sorgfältig erstellt, können aber den Einzelfall nicht ersetzen. Für eine rechtsverbindliche Bewertung Ihrer konkreten Situation empfehlen wir die Hinzuziehung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts mit Schwerpunkt IT- und Versicherungsrecht. Stand der Inhalte: Mai 2026, Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO).

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