Zum Hauptinhalt springen

Stand 28.07.2026 · Digital Omnibus on AI

Hochrisiko-Fristen verschoben, seit 27.07.2026 in Kraft

Das EU-Parlament (16.06.2026) und der Rat (29.06.2026) haben den Digital Omnibus on AI final beschlossen. Die Hochrisiko-Pflichten aus Anhang III KI-VO verschieben sich damit von 02.08.2026 auf 02.12.2027, die Produkt-Hochrisiko-Pflichten aus Anhang I auf 02.08.2028. Als Verordnung (EU) 2026/1744 am 24.07.2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und seit 27.07.2026 in Kraft — die Verschiebung gilt damit auch formal. Nicht verschoben wurden die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO (Kennzeichnung von Chatbots und KI-generierten Inhalten): Sie greifen ab 02.08.2026 und sind bußgeldbewehrt mit bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem welcher Betrag höher ist (Quelle: Art. 99 Abs. 4 KI-VO). Art. 4 KI-Kompetenz (seit 02.02.2025) und die verbotenen Praktiken nach Art. 5 gelten ohnehin unabhängig vom Omnibus weiter.

Was das für Versicherungsmakler bedeutet

Kein Wegfall der Pflicht, nur ein längerer Vorlauf für Anhang III. KI-Systeme zur Risikobewertung und Preisbildung in Lebens- und Krankenversicherungen sind nach Anhang III Nr. 5 lit. c) KI-VO ausdrücklich Hochrisiko; die Schulungs- und Aufsichts-Pflichten dazu bleiben auch in der Omnibus-Fassung erhalten, sie greifen nach dem beschlossenen Digital Omnibus ab 02.12.2027 statt 02.08.2026. Art. 4 KI-Kompetenz (seit 02.02.2025), BaFin-Aufsicht (VAG, MaGo) und § 34d GewO gelten unabhängig vom Omnibus.

Verordnung (EU) 2024/1689 - KI-VO

EU AI Act für Versicherungsmakler: Pflichten 2025/2026 und Umsetzung

Seit 02.02.2025 müssen Maklerbüros ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz im Team sicherstellen (Art. 4 KI-VO). Der final beschlossene Digital Omnibus on AI (EU-Parlament 16.06.2026, Rat 29.06.2026) schwächt diesen Wortlaut ab (Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz statt garantiertes Niveau); die Pflicht selbst bleibt seit 02.02.2025 in Kraft. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten ab 02.08.2026. Die Hochrisiko-Pflichten aus Anhang III sind durch den Omnibus von 02.08.2026 auf 02.12.2027 verschoben (Anhang I: 02.08.2028), in Kraft als Verordnung (EU) 2026/1744 seit 27.07.2026. Dieser Pillar erklärt Stichtage, Kernpflichten, Bußgeld-Risiko, Förderung und einen 7-Schritte-Fahrplan für Büros mit 1-15 Mitarbeitenden. Quelle: KI-Verordnung (EU) 2024/1689 und die BaFin-Orientierungshilfe zu IKT-Risiken beim KI-Einsatz.

Neu: Makler-Website kostenlos auf die KI-Kennzeichnungspflicht prüfen (Art. 50, gilt ab 02.08.2026)

Stichtag Art. 4

02.02.2025

KI-Kompetenz (in Kraft)

Stichtag Art. 50

02.08.2026

Transparenz (Anhang III: 02.12.2027)

Bußgeld-Cap KMU

3% Umsatz

statt 15 Mio. € (Art. 99 Abs. 6)

BAFA-Beratung

bis 3.500 €

förderfähige Beratungskosten

TL;DR

  • Seit Feb. 2025 brauchen alle KI-Nutzer im Büro einen dokumentierten Kompetenznachweis (Art. 4).
  • Hochrisiko-Pflichten für KI in Risiko-/Preisbildung (Anhang III Nr. 5 lit. c): durch den Digital Omnibus von 02.08.2026 auf 02.12.2027 verschoben.
  • KMU-Bußgelder gekappt auf 3% Jahresumsatz (Art. 99 Abs. 6).
  • Förderfähig ist v.a. die konzeptionelle Beratung (BAFA, bundesweit) — Förderhöhe abhängig vom Einzelfall.
  • 7-Schritte-Fahrplan unten - Umsetzung typischerweise in 4-6 Wochen machbar.
Bis zur Frist

Anhang III · Hochrisiko-Stichtag - 02. Dezember 2027

-
Tage
-
Stunden
-
Minuten

Geltungsbeginn der Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III KI-VO, verschoben durch den Digital Omnibus on AI. Das EU-Parlament (16.06.2026) und der Rat (29.06.2026) haben den Omnibus final beschlossen; die Anhang-III-Pflichten verschieben sich damit von 02.08.2026 auf 02.12.2027 (Anhang I: 02.08.2028), in Kraft als Verordnung (EU) 2026/1744 seit 27.07.2026. Für Makler relevant bei Lebens-/Krankenversicherungs-Risiko-KI (Anhang III Nr. 5 lit. c). Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten unverändert ab 02.08.2026.

Die wichtigen Stichtage 2025-2027

Die KI-VO (Verordnung (EU) 2024/1689) trat am 01.08.2024 in Kraft, ist aber gestaffelt anwendbar. Für Makler relevant sind vier Daten:

02.02.2025 (rückwirkend Pflicht)

Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) gelten EU-weit. Wichtiger für Makler: Art. 4 KI-Kompetenzpflicht ist anwendbar - alle Personen, die KI-Systeme bedienen, brauchen ein angemessenes Niveau an KI-Kompetenz.

02.08.2025 (vergangen)

General-Purpose-AI-Modelle (z.B. GPT-4, Claude) müssen Anbieter-Transparenz nach Art. 53 erfüllen. Für Sie als Makler heißt das: Die Anbieter dieser Modelle tragen ihre eigenen Transparenzpflichten — Ihre Betreiberpflichten (Art. 4 KI-Kompetenz, Art. 50 Transparenz) entfallen dadurch aber NICHT.

02.08.2026

Die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 KI-VO werden anwendbar (Art. 113). Für Makler relevant: KI-generierte Inhalte an Kunden — Disclaimer, Hinweis bei Chatbot-Einsatz, Kennzeichnung von Deepfakes. Am 02.12.2026 laufen zwei getrennte Fristen zusammen: die Schonfrist für die maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 bei generativen Systemen, die schon vor dem 02.08.2026 am Markt waren (für Makler relevant), und die neuen Art.-5-Verbote zu nicht-einvernehmlichen intimen Darstellungen und CSAM aus dem Digital Omnibus (für Makler praktisch nicht einschlägig).

Anhang III: verschoben von 02.08.2026 auf 02.12.2027 (Omnibus)

Die Anhang-III-Pflichten für Stand-alone-Hochrisiko-KI- Systeme sind durch den Digital Omnibus (EU-Parlament 16.06.2026, Rat 29.06.2026) von 02.08.2026 auf 02.12.2027 verschoben. Für Makler relevant: Anhang III Nr. 5 lit. c) — KI für Lebens- und Krankenversicherungs- Risikobewertung. Wenn Sie ein solches System einsetzen, müssen Sie als Betreiber Aufsicht, Logging und Datenqualität sicherstellen.

02.08.2028 (verschoben vom 02.08.2027)

Hochrisiko-KI in regulierten Produkten (Anhang I). Für Maklerbüros in der Regel nicht direkt relevant, außer bei eingebetteter KI in zugelassenen Versicherungs- Vergleichsprodukten.

Quelle: konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 113. Aktueller Stand und Erläuterungen im Umsetzungszeitplan zur KI-Verordnung.

Bin ich als Makler betroffen?

Wir machen es konkret. Die meisten Makler, mit denen wir sprechen, denken: "Wir haben nur ChatGPT, das wird schon nicht zählen." Das stimmt nicht. Sobald Sie ein KI-System im operativen Geschäft einsetzen, sind Sie Betreiber nach Art. 3 Nr. 4 KI-VO. Das gilt unabhängig davon, ob Sie das Tool täglich oder einmal die Woche nutzen.

Konkret heißt Betreiber: Sie bedienen das System eigenverantwortlich, im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit. Berufliche Tätigkeit ist bei Ihnen die erlaubnispflichtige Vermittlung und Beratung nach § 34d GewO, vom Erstkontakt bis zur Bestandsbetreuung. Das schließt praktisch jeden Maklerbetrieb ein, der KI für Texte, Recherche, Kundenkommunikation, Beratungs-Vorbereitung oder Backoffice nutzt. Ausnahmen gibt es nur für rein persönliche, nicht-berufliche Nutzung - wer schon einmal eine ChatGPT-Antwort an einen Kunden weitergeleitet hat, ist raus aus der Ausnahme.

Die zweite Frage ist die Risiko-Klassifizierung. Hier wird es differenzierter: ein KI-System ist nur dann "Hochrisiko", wenn es unter Anhang III fällt - und das ist für die meisten Maklerbüros mit Standard-Tools NICHT der Fall. Bewiesen werden muss diese Klassifizierung aber schriftlich. Wer in einer BaFin-Prüfung oder bei einer Kunden-Beschwerde sagt "ich glaube nicht, dass das Hochrisiko ist", hat ein Dokumentations-Problem.

Kostenloser Selbsttest

Bin ich als Makler vom AI Act betroffen?

5 Fragen, 90 Sekunden: Sie sehen sofort, welche Pflichten für Ihr Büro gelten, welche Stichtage relevant sind und wo Hochrisiko-Themen lauern können. Anonym, ohne Anmeldung.

Selbsttest starten

Auswertung als PDF zum Download - kein Newsletter-Zwang.

Die 4 Kernpflichten im Überblick

Wer in einem KMU-Maklerbüro die KI-VO sauber umsetzt, deckt vier Themen ab. Jedes davon ist im Detail im jeweiligen Schwerpunkt-Artikel beschrieben.

KI-Anwendungen im Maklerbüro und ihr Risiko

Sechs typische Anwendungen, sechs unterschiedliche Pflichten-Profile. Die Tabelle ist eine erste Orientierung - eine verbindliche Risiko-Bewertung erfordert immer den Blick auf die konkrete Implementierung.

AnwendungRisiko-StufePraxis-Konsequenz
Kunden-Korrespondenz mit ChatGPT/ClaudeNiedrig (Art. 4 + Art. 50 partiell)Schulung Pflicht, AI-Use-Hinweis empfohlen. Keine Hochrisiko-Pflichten.
Beratungs-Vorbereitung / BedarfsanalyseNiedrig bis mittelPflicht zur Aufsicht durch Menschen. Keine vollautomatischen Empfehlungen ohne Berater-Prüfung.
Lead-Scoring / Zielgruppen-SegmentierungMittelDSGVO-Folgenabschätzung erforderlich, wenn Profiling. KI-VO-Hochrisiko nur in Ausnahmefällen.
Lebens-/Kranken-Risikobewertung mit KIHOCH (Anhang III Nr. 5 lit. c)Nur einsetzen, wenn Anbieter Konformitätserklärung liefert. Logging, Aufsicht, Datenqualität, Risikomanagement Pflicht.
Schadenmeldung-Triage / ChatbotNiedrig bis mittelArt. 50 Abs. 1: klare Information, dass Nutzer mit KI interagieren. Bei Schadensumfang-Entscheidung: kein vollautomatischer Bescheid ohne Prüfung.
Social-Media-Content (Bild, Video) per KINiedrig (Art. 50 Abs. 4)Deepfake-Kennzeichnung, wenn realistische Bilder/Videos generiert werden.

Quelle: Anhang III KI-VO, Auslegung nach kanzlei-michaelis.de (Versicherungsrecht) und asscompact.de.

Bußgelder und KMU-Verhältnismäßigkeit

Die Bußgeld-Schlagzeilen in der Fachpresse - bis zu 35 Mio. EUR oder 7% Umsatz - sind theoretischer Rahmen, kein Praxis-Maß für KMU-Makler. Drei Stufen sieht Art. 99 KI-VO vor:

  • Bis 35 Mio. EUR oder 7% Jahresumsatz bei verbotenen KI-Praktiken (Art. 5).
  • Bis 15 Mio. EUR oder 3% Jahresumsatz bei Verstößen gegen Anbieter-/Betreiber-Pflichten.
  • Bis 7,5 Mio. EUR oder 1% Jahresumsatz bei Falschangaben gegenüber Aufsichtsbehörden.

Entscheidend für KMU ist Art. 99 Abs. 6 KI-VO: bei Klein-/Mittel-Unternehmen gilt der niedrigere der beiden Werte (Prozent ODER Absolut-Cap), nicht der höhere. Bei einem 800.000-EUR-Maklerbüro liegt das Maximum für eine Betreiber-Pflichtverletzung also bei 24.000 EUR (3% von 800.000), nicht bei 15 Mio. Wir halten das für wichtig: Die Verordnung ist nicht gebaut, um KMU zu zerstören, sondern um Druck auf systemische Probleme zu machen.

Ergänzend: Die BaFin hat als nationale Marktaufsicht für den Finanzsektor eine indirekte Rolle. Sie prüfen primär aufsichtsrechtlich (MaGo, IDD), können aber Hinweise auf KI-VO-Verstöße an die zuständige Marktüberwachung weiterleiten. Spoke 4 hat die Adressat-Klärung. Details zu Bußgeldern und Haftung.

7-Schritte-Fahrplan zur Umsetzung

In einem KMU-Maklerbüro mit 3-8 Mitarbeitenden ist die Umsetzung erfahrungsgemäß in wenigen Wochen machbar - je nach Tool-Landschaft und Mitwirkung. Hier ist eine in der Praxis bewährte Reihenfolge:

  1. 01

    Inventur: Welche KI läuft bei Ihnen?

    ChatGPT, M365 Copilot, Gemini, Tool im Pool-Backoffice, eigene Automatisierung? 30-Minuten-Workshop, ein Excel-Sheet, alle KI-Berührungspunkte sichtbar. Output: KI-Verzeichnis v0.

    Schwerpunkt-Artikel
  2. 02

    Risikoklassifizierung: Anhang III oder nicht?

    Pro KI-System: einmal die Anhang-III-Checkliste durchgehen. Bei 95% der KMU-Makler-Setups: kein Hochrisiko. Aber: dokumentieren, nicht raten.

    Schwerpunkt-Artikel
  3. 03

    KI-Kompetenznachweis für Team

    Schulungsplan, Teilnehmerliste, Prüfnachweis, Wiederholungsturnus. Erste Runde live oder online, zweite Runde als Refresher. Output: Nachweise im Personal-Ordner.

    Schwerpunkt-Artikel
  4. 04

    AI-Use-Statements und Disclaimer

    Standard-Formulierungen für Mail-Signatur, Beratungsdokumentation, Social-Media. Einmal aufsetzen, im Team verteilen, in Vorlagen einbauen.

    Schwerpunkt-Artikel
  5. 05

    VVT + AVV + Anbieter-Verträge prüfen

    Verarbeitungsverzeichnis um KI-Tools erweitern, AVV mit Tool-Anbietern abschließen, Maklerpool-Verträge auf KI-Klauseln prüfen. Ein Vendor-Brief reicht oft.

    Schwerpunkt-Artikel
  6. 06

    Bußgeld-Logik und Versicherungsschutz prüfen

    Berufshaftpflicht-Police um KI-VO-Klauseln prüfen lassen. Cyber-Police kontrollieren. Klären: Wer haftet, wenn die KI einen Fehler im Anschreiben produziert?

    Schwerpunkt-Artikel
  7. 07

    Förder-Check + Roll-out

    Förderfähigkeit der konzeptionellen Beratung prüfen (bundesweit v.a. BAFA-Beratungsförderung; je nach Bundesland ggf. ergänzende Landesprogramme), dann Umsetzung. Förderhöhe und -fähigkeit hängen vom Einzelfall ab.

    Schwerpunkt-Artikel

Förderung: BAFA-Beratung als Haupthebel

Förderfähig ist in der Regel die konzeptionelle Beratung, nicht die laufende Umsetzung oder ein Abo. Wichtigster bundesweiter Hebel ist die BAFA-Beratungsförderung; je nach Bundesland können Landesprogramme ergänzen. Förderhöhe und -fähigkeit hängen vom Einzelfall ab.

BAFA-Beratungsförderung (bundesweit)

bis 2.800 € Zuschuss

Bezuschusst werden 50–80 % der Beraterkosten (Fördersatz je nach Region) auf max. 3.500 € förderfähige Kosten — also max. 1.750 € (alte Länder) bzw. 2.800 € (neue Länder / strukturschwache Regionen, u.a. Raum Lüneburg) Zuschuss. Förderfähig ist die konzeptionelle Beratung, nicht die Umsetzung. Antrag vor Beauftragung.

Details zur BAFA-Beratungsförderung

Landesprogramme (je nach Bundesland)

regional unterschiedlich

Einige Bundesländer fördern Digitalisierung zusätzlich (z.B. Digitalbonus Bayern Plus bis 30.000 €, NRW MID bis 15.000 €) — jeweils nur für Betriebsstätten im betreffenden Land und mit eigenen Bedingungen. Ob ein Landesprogramm für Sie greift, klären wir im Förder-Check.

Förderprogramme im Überblick

Quelle: BAFA, foerderdatenbank.de. Stand: 06.06.2026. Förderprogramme ändern sich - vor Antrag immer die aktuelle Richtlinie prüfen. Förderfähig ist die konzeptionelle Beratung, nicht die Umsetzung.

AI-Act-Compliance-Kit

Pflichten umsetzen statt nur lesen

Wir haben das Kit zusammen mit einer auf IT- und Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei aufgesetzt. Schulung, Vorlagen, Selbstcheck, Vendor-Kommunikation - alles Stand KI-VO 2024/1689, fortlaufend aktualisiert.

  • KI-Kompetenzschulung Art. 4 (Online, jährlich aktualisiert)
  • KI-Verzeichnis-Vorlage + Datenschutzfolgeabschätzung
  • Hochrisiko-Selbstcheck nach Anhang III mit Audit-Trail
  • Vorlagen-Bundle: Kunden-Information, AVV-Klauseln, AI-Use-Statements
  • Vendor-Briefe an Maklerpools und Softwarehäuser
Details ansehen

Investition

1.890 EURnetto Setup

zzgl. 49 EUR/Monat Wartung
(Updates, Schulungsfrische, Bescheinigungen)

Förderfähig: Digitalbonus Bayern Plus (bis 50%), KfW 380, BAFA-Beratung.

Amortisation: ein abgewendeter Hochrisiko-Findfall reicht.

Erst persönlich beraten lassen

Andere KMU-Branchen, gleiche Compliance-Logik

Die AI-Act-Themen sind nicht maklerspezifisch. Wenn Sie mit Berufskollegen sprechen, die Steuerberatung, Anwaltskanzlei oder Maklerbüro führen, gilt vieles parallel:

Häufige Fragen zum EU AI Act für Versicherungsmakler

Die zehn Fragen, die uns Maklerbüros 2025/2026 am häufigsten gestellt haben - mit konkreten Antworten und Quellenverweisen.

Ja. Sobald Sie ein KI-System produktiv im Büro einsetzen - und ChatGPT, Claude oder Gemini sind genau solche Systeme - sind Sie Betreiber im Sinne der KI-VO (Art. 3 Nr. 4). Damit greift Art. 4 KI-VO: Sie müssen sicherstellen, dass alle Personen, die mit KI arbeiten, über ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Die Pflicht gilt seit 02.02.2025. Sie gilt unabhängig davon, ob Sie ChatGPT täglich oder einmal die Woche für Anschreiben nutzen (Quelle: Art. 4, 99 Abs. 4 KI-VO).

Marktbreite Bandbreite: kostenlose Selbstlern-Module (z.B. Pool-Universitäten der Maklerpools, IHK-Webinare) bis zu strukturierten Inhouse-Schulungen mit Prüfung für 200-600 EUR pro Mitarbeitenden. Wichtig ist nicht der Preis, sondern dass die Schulung dokumentiert, themenpassend (Rollen, Tools, Risiken) und wiederholbar ist. Unser Kit deckt das für 1.890 EUR Setup + 49 EUR/Monat ab. Ob und in welcher Höhe begleitende konzeptionelle Beratung förderfähig ist (v.a. über die bundesweite BAFA-Beratungsförderung), prüfen wir im Erstgespräch — eine pauschale Förderquote lässt sich vorab nicht zusagen.

Der Digital Omnibus on AI wurde vom EU-Parlament (16.06.2026) und vom Rat (29.06.2026) final beschlossen; die Anhang-III-Hochrisiko-Pflichten sind damit von 02.08.2026 auf 02.12.2027 verschoben (Anhang I: 02.08.2028). Er ist als Verordnung (EU) 2026/1744 am 24.07.2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und seit 27.07.2026 in Kraft. Konkret betroffen sind KI-Systeme, die unter Anhang III Nr. 5 lit. c) fallen: 'KI-Systeme, die für die Risikobewertung und Preisbildung im Zusammenhang mit Lebens- und Krankenversicherungen verwendet werden.' Maklerbüros sind in der Regel nicht Anbieter solcher Systeme - aber sie können Betreiber sein, wenn sie ein solches System einsetzen. Reine Beratungssoftware ohne automatisierte Risikobewertung fällt typischerweise NICHT unter Anhang III (Quelle: artificialintelligenceact.eu, consilium.europa.eu).

Ja, jedenfalls für bestimmte Inhalte. Art. 50 Abs. 4 KI-VO verlangt eine Kennzeichnung von KI-generierten oder -veränderten Bild-, Audio- oder Videoinhalten ('Deepfakes') sowie von KI-generiertem Text, der über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert. Für normale Kunden-Korrespondenz ist eine Kennzeichnung rechtlich nicht in jedem Einzelfall zwingend, in der Praxis aber sinnvoll - schon aus Berufshaftpflicht-Gründen. Unser Spoke 3 hat fertige Formulierungen.

Der theoretische Rahmen ist hoch: bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis 15 Mio. EUR oder 3% bei Verstößen gegen Anbieter-/Betreiber-Pflichten, bis 7,5 Mio. EUR oder 1% bei Falschangaben (Art. 99 KI-VO). Bei KMU greift Art. 99 Abs. 6: es gilt der NIEDRIGERE der beiden Beträge. Heißt praktisch: bei einem 800.000-EUR-Umsatz-Maklerbüro liegt das maximale Bußgeld nicht bei 15 Mio., sondern bei 3% von 800.000 = 24.000 EUR. Realistisch ist bei einem Erstverstoß eine deutlich niedrigere Summe oder eine Anordnung zur Nachbesserung (Quelle: Art. 99 KI-VO, artificialintelligenceact.eu/article/99).

Grundsätzlich ja, sofern die Schulung dokumentiert ist und die spezifischen Rollen Ihres Büros abdeckt. Die DVA (Deutsche Versicherungsakademie) und die Akademien der großen Pools (Fonds Finanz, JDC, blau direkt) haben in 2025 entsprechende Module ausgerollt. Achten Sie auf: namentliche Teilnehmerliste, Lerninhalte mit Bezug zu Art. 4 KI-VO, Wiederholungsturnus (mind. jährlich), Use-Case-Bezug zu Versicherung. Eine reine 30-Minuten-Awareness-Video reicht nicht aus, wenn Sie systematisch mit KI arbeiten (Quelle: asscompact.de, kanzlei-michaelis.de).

Der Pool, der das Tool entwickelt oder unter eigenem Namen anbietet, ist Anbieter (Provider) im Sinne von Art. 3 Nr. 3 KI-VO. Sie als Makler, der das Tool im eigenen Büro einsetzt, sind Betreiber (Deployer) nach Art. 3 Nr. 4. Anbieter haben deutlich umfangreichere Pflichten (Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, Post-Market-Monitoring) als Betreiber. Wichtig: Wenn Sie das Tool umfirmieren, branden oder wesentlich umkonfigurieren, können Sie selbst zum Anbieter werden (Art. 25). Spoke 2 erklärt die Abgrenzung im Detail.

Drei verschiedene Regelwerke mit Schnittstellen, kein Konkurrenzverhältnis: Die DSGVO regelt personenbezogene Datenverarbeitung (Art. 6, 9 DSGVO) - relevant, sobald Ihre KI Kundendaten verarbeitet. Die KI-VO regelt das KI-System selbst (Risiko, Transparenz, Kompetenz). Die MaGo bzw. MaRisk Versicherung sind aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen der BaFin - greifen mittelbar, wenn Sie an Versicherer reporten oder strukturierter Vermittler sind. In der Praxis bedeutet das: Sie brauchen ein VVT-Update (DSGVO), ein KI-Verzeichnis (KI-VO) und eine Risikoinventarisierung (MaGo-Logik). Spoke 5 hat die Synopse.

Förderfähig ist in der Regel die konzeptionelle Beratung, nicht die laufende Umsetzung oder ein Abo. Wichtigster bundesweiter Hebel ist die BAFA-Beratungsförderung: bezuschusst werden 50–80 % der Beraterkosten (Fördersatz je nach Region) auf max. 3.500 € förderfähige Kosten — also max. 1.750 € bzw. 2.800 € Zuschuss. Je nach Bundesland können ergänzende Landesprogramme bestehen. Ob und welche Förderung für Sie konkret in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab; das prüfen wir im Erstgespräch (Quelle: BAFA, foerderdatenbank.de).

Art. 4 KI-VO ist eine UMFASSENDE Pflicht für alle, die KI einsetzen - ohne Risiko-Klassifizierung. Stichtag 02.02.2025. Inhalt: KI-Kompetenz auf 'angemessenem Niveau' für alle, die KI bedienen oder über sie entscheiden. Wichtig: Der final beschlossene Digital Omnibus on AI (EU-Parlament 16.06.2026, Rat 29.06.2026) schwächt Art. 4 im Wortlaut ab, von einer 'ein ausreichendes Maß sicherstellen'-Pflicht zu einer Pflicht, 'Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz zu ergreifen' (keine bloße Empfehlung). Die KI-Kompetenzpflicht selbst besteht unverändert seit 02.02.2025. Anhang III gilt nur für HOCHRISIKO-Systeme; durch den Omnibus von 02.08.2026 auf 02.12.2027 verschoben (Anh. III Stand-alone) bzw. auf 02.08.2028 (Anh. I in Produkten). Inhalt: deutlich umfangreichere Pflichten wie Konformitätsbewertung, Risikomanagement-System, Datenqualität, Logging, Aufsicht durch Menschen. Die meisten Maklerbüros sind von Art. 4 voll betroffen, von Anhang III oft nicht - aber nur eine Einzelfall-Prüfung gibt Sicherheit.

Quellen & Weiterführende Links

  1. KI-Verordnung (EU) 2024/1689EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
  2. Digital-Omnibus-Verordnung zur KI (EU) 2026/1744EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
  3. Art. 3 KI-VO, Begriffsbestimmungenintersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
  4. Art. 4 KI-VO, KI-Kompetenzintersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
  5. Art. 5 KI-VO, verbotene Praktiken im KI-Bereichintersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
  6. Art. 50 KI-VO, Transparenzpflichtenintersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
  7. Art. 99 KI-VO, Sanktionenintersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
  8. Art. 113 KI-VO, Inkrafttreten und Geltungsbeginnintersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
  9. Anhang III KI-VO, Hochrisiko-KI-Systemeintersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
  10. Zeitplan für die Umsetzung der KI-VerordnungFuture of Life Institute (artificialintelligenceact.eu)
  11. § 34d GewO, Versicherungsvermittler und VersicherungsberaterBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  12. BaFin, Orientierungshilfe zu IKT-Risiken beim Einsatz von KIBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Hinweis zum Leistungsumfang

Das AI-Act-Compliance-Kit ist eine technisch-organisatorische Hilfestellung zur Umsetzung der KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 der EU-Verordnung 2024/1689 (KI-VO) und ersetzt keine Rechtsberatung. Vorlagen, Schulungsinhalte und Dokumentationen sind redaktionell sorgfältig erstellt, können aber den Einzelfall nicht ersetzen. Für eine rechtsverbindliche Bewertung Ihrer konkreten Situation empfehlen wir die Hinzuziehung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts mit Schwerpunkt IT- und Versicherungsrecht. Stand der Inhalte: Mai 2026, Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO).

30 Minuten zur Standortbestimmung

Wir gehen mit Ihnen die vier Pflichten durch, schauen auf Ihre KI-Landschaft und sagen Ihnen ehrlich, ob Sie Handlungsbedarf haben - und falls ja, welchen. Kostenlos, keine Verkaufspräsentation.

Kostenlose Erstberatung buchen

Inkl. Förder-Check (v.a. BAFA-Beratungsförderung) - Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden.

KI-VO branchenagnostisch verstehen

Du suchst die generische KI-VO-Faktenbasis oder eine andere Branche?

Zum AI-Act-Hub →