Zum Hauptinhalt springen

Stand 28.05.2026 · Digital Omnibus on AI

Trilog-Einigung vom 6./7. Mai 2026 — formelle Annahme steht aus

EU-Parlament, Rat und Kommission haben sich im Trilog am 6./7. Mai 2026 vorläufig politisch geeinigt, die Anwendung der Hochrisiko-Pflichten aus Anhang III KI-VO von 02.08.2026 auf 02.12.2027 zu verschieben (Anhang-I-Produkt-Hochrisiko auf 02.08.2028). COREPER hat die Einigung am 13.05.2026 bestätigt. Die finale Annahme durch das Plenum des Parlaments und den Rat sowie die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt sind noch ausstehend — bis dahin gilt rechtlich weiterhin der ursprüngliche Stichtag 02.08.2026. Art. 4 KI-VO (KI-Kompetenz) ist seit 02.02.2025 in Kraft und wird durch den Omnibus nicht aufgehoben — die Schulungspflicht für Betreiber bleibt bestehen.

Was das praktisch bedeutet

Wer wegen des Omnibus jetzt die KI-Compliance pausiert, wartet auf eine Entlastung, die nur einen Aufschub bringt — keinen Wegfall. Art. 4 KI-Kompetenz (seit 02.02.2025), Berufsrecht (StBerG, BRAO, WPO, GewO), DSGVO und die Hochrisiko-Pflichten aus Anhang III bleiben bestehen; Anhang III greift nach der Trilog-Einigung voraussichtlich ab 02.12.2027 statt 02.08.2026.

Zurück zum AI-Act-Hub

Art. 4 KI-VO — seit 02.02.2025 verbindlich

KI-Kompetenznachweis nach Art. 4 KI-VO

Jeder Betreiber muss seit dem 02.02.2025 sicherstellen, dass alle Mitarbeiter mit KI-Kontakt über die nötige Kompetenz verfügen. Die KI-VO lässt Inhalt und Format offen — aber sie verlangt einen dokumentierten Nachweis.

Wortlaut Art. 4 KI-VO

«Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen treffen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Mass an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung sowie der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, und die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, berücksichtigt werden.»

Quelle: Art. 4 Verordnung (EU) 2024/1689 — eur-lex.europa.eu

Was reicht aus?

  • ✓ Schulungs-Curriculum dokumentiert

    Inhalt, Lernziele, Quellenlage festgehalten. Idealerweise an konkrete eingesetzte Tools angebunden.

  • ✓ Teilnehmer- und Datum-Nachweis

    Wer wurde wann geschult, Bestätigung mit Unterschrift / Prüfungs-Ergebnis pro Teilnehmer.

  • ✓ Wiederholungs-Rhythmus

    Jährliche Auffrischung oder Trigger-basierte Wiederholung (neues Tool / Modell-Update) dokumentiert.

  • ✓ Risiken + DSGVO behandelt

    Halluzinations- und Bias-Risiken, Verschwiegenheit / Datenschutz / Berufsrecht ausdrücklich Teil des Curriculums.

Was reicht NICHT aus?

  • ✗ "Wir nutzen ChatGPT seit zwei Jahren"

    Praxis allein ist kein Nachweis. Es muss eine gezielte, dokumentierte Schulung mit Lernziel geben.

  • ✗ Ein YouTube-Video, 30-Min-Klick-Kurs

    Ohne Prüfung der Verständnis und ohne Dokumentation der Teilnehmer ist es kein verwertbarer Nachweis.

  • ✗ "Mache ich, wenn die Aufsicht fragt"

    Art. 4 ist eine fortlaufende Compliance-Pflicht. Wer den Nachweis erst auf Anfrage erstellt, hat die Pflicht verletzt.

  • ✗ Schulung ohne Bezug zum Tool

    Eine generische KI-Schulung ohne Bezug zu den tatsächlich eingesetzten Systemen kann unzureichend sein.

Häufige Fragen

Wer ist Betreiber im Sinne von Art. 4 KI-VO?

Art. 3 Nr. 4 KI-VO: jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzt. Damit fällt jedes Unternehmen darunter, das ChatGPT, DATEV-KI, M365 Copilot oder vergleichbare Tools nutzt.

Was muss eine Schulung nach Art. 4 inhaltlich abdecken?

Die KI-VO macht keinen Curriculum-Zwang. Anerkannt sind: KI-Grundlagen, Risiken + Limitationen der eingesetzten Systeme, DSGVO/Verschwiegenheit, branchen-spezifische Pflichten, Halluzinations- und Bias-Risiken, sichere Prompts.

Reicht ein YouTube-Video oder ein 30-Minuten-Klick-Kurs?

Im Streitfall: nein. Erforderlich ist eine dokumentierte Schulung mit Inhalt, Teilnehmern und Datum. Ein Klick-Quiz ohne Vertiefung ist ein Nachweis-Risiko.

Wie oft muss die Schulung wiederholt werden?

Die KI-VO nennt keine Wiederholungsfrequenz, in der Praxis hat sich jährliche Auffrischung etabliert — insbesondere bei neuen Tools / Modell-Updates.

Wer muss geschult werden?

Alle Mitarbeiter mit KI-Kontakt — nicht nur die direkt-Nutzer. Auch Führungskräfte und IT-Verantwortliche, die KI-Einsatz beauftragen oder prüfen.

Art. 4 ist branchenneutral — die Umsetzung nicht

Die Kompetenzpflicht aus Art. 4 trifft jeden Betreiber gleich, unabhängig vom Beruf. Was sich unterscheidet, ist die inhaltliche Ausgestaltung: Eine Schulung „nach besten Kräften“ muss zu den tatsächlich eingesetzten Tools und zum jeweiligen Berufsrecht passen. Eine Steuerkanzlei braucht den Bezug zu § 57 StBerG und zur DATEV-Welt, eine Anwaltskanzlei zu § 43a BRAO und Legal-Research-Tools, eine WP-Praxis zu den ISA-Standards und Audit-Analytics, ein Maklerbüro zu § 34d GewO und den Pool-Systemen. Eine generische KI-Schulung ohne diesen Branchenbezug kann im Aufsichtsfall als unzureichend gewertet werden.

Ebenso unterschiedlich ist die Anrechenbarkeit auf bestehende Fortbildungspflichten: Anwälte können KI-Module unter Umständen auf die FAO-Pflichtstunden anrechnen, Wirtschaftsprüfer auf die CPD-Stunden nach WPO § 57, Versicherungsvermittler auf die IDD-Weiterbildung. Wer das mitdenkt, erfüllt zwei Pflichten mit einer Maßnahme. Die folgenden Branchen-Seiten zeigen die jeweils konkrete Umsetzung mit Anbietervergleich und Nachweis-Struktur:

Wo stehst du beim Art. 4 KI-Kompetenznachweis?

10 Fragen, 4 Minuten, personalisierter PDF-Report mit konkretem Schulungs-Plan.

AI-Act-Check starten