Art. 4 KI-VO — seit 02.02.2025 verbindlich
KI-Kompetenznachweis nach Art. 4 KI-VO
Jeder Betreiber muss seit dem 02.02.2025 sicherstellen, dass alle Mitarbeiter mit KI-Kontakt über die nötige Kompetenz verfügen. Die KI-VO lässt Inhalt und Format offen — aber sie verlangt einen dokumentierten Nachweis.
Wortlaut Art. 4 KI-VO
«Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen treffen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Mass an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung sowie der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, und die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, berücksichtigt werden.»
Quelle: Art. 4 Verordnung (EU) 2024/1689 — eur-lex.europa.eu
Was reicht aus?
✓ Schulungs-Curriculum dokumentiert
Inhalt, Lernziele, Quellenlage festgehalten. Idealerweise an konkrete eingesetzte Tools angebunden.
✓ Teilnehmer- und Datum-Nachweis
Wer wurde wann geschult, Bestätigung mit Unterschrift / Prüfungs-Ergebnis pro Teilnehmer.
✓ Wiederholungs-Rhythmus
Jährliche Auffrischung oder Trigger-basierte Wiederholung (neues Tool / Modell-Update) dokumentiert.
✓ Risiken + DSGVO behandelt
Halluzinations- und Bias-Risiken, Verschwiegenheit / Datenschutz / Berufsrecht ausdrücklich Teil des Curriculums.
Was reicht NICHT aus?
✗ "Wir nutzen ChatGPT seit zwei Jahren"
Praxis allein ist kein Nachweis. Es muss eine gezielte, dokumentierte Schulung mit Lernziel geben.
✗ Ein YouTube-Video, 30-Min-Klick-Kurs
Ohne Prüfung der Verständnis und ohne Dokumentation der Teilnehmer ist es kein verwertbarer Nachweis.
✗ "Mache ich, wenn die Aufsicht fragt"
Art. 4 ist eine fortlaufende Compliance-Pflicht. Wer den Nachweis erst auf Anfrage erstellt, hat die Pflicht verletzt.
✗ Schulung ohne Bezug zum Tool
Eine generische KI-Schulung ohne Bezug zu den tatsächlich eingesetzten Systemen kann unzureichend sein.
Häufige Fragen
Wer ist Betreiber im Sinne von Art. 4 KI-VO?
Art. 3 Nr. 4 KI-VO: jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzt. Damit fällt jedes Unternehmen darunter, das ChatGPT, DATEV-KI, M365 Copilot oder vergleichbare Tools nutzt.
Was muss eine Schulung nach Art. 4 inhaltlich abdecken?
Die KI-VO macht keinen Curriculum-Zwang. Anerkannt sind: KI-Grundlagen, Risiken + Limitationen der eingesetzten Systeme, DSGVO/Verschwiegenheit, branchen-spezifische Pflichten, Halluzinations- und Bias-Risiken, sichere Prompts.
Reicht ein YouTube-Video oder ein 30-Minuten-Klick-Kurs?
Im Streitfall: nein. Erforderlich ist eine dokumentierte Schulung mit Inhalt, Teilnehmern und Datum. Ein Klick-Quiz ohne Vertiefung ist ein Nachweis-Risiko.
Wie oft muss die Schulung wiederholt werden?
Die KI-VO nennt keine Wiederholungsfrequenz, in der Praxis hat sich jährliche Auffrischung etabliert — insbesondere bei neuen Tools / Modell-Updates.
Wer muss geschult werden?
Alle Mitarbeiter mit KI-Kontakt — nicht nur die direkt-Nutzer. Auch Führungskräfte und IT-Verantwortliche, die KI-Einsatz beauftragen oder prüfen.
Art. 4 ist branchenneutral — die Umsetzung nicht
Die Kompetenzpflicht aus Art. 4 trifft jeden Betreiber gleich, unabhängig vom Beruf. Was sich unterscheidet, ist die inhaltliche Ausgestaltung: Eine Schulung „nach besten Kräften“ muss zu den tatsächlich eingesetzten Tools und zum jeweiligen Berufsrecht passen. Eine Steuerkanzlei braucht den Bezug zu § 57 StBerG und zur DATEV-Welt, eine Anwaltskanzlei zu § 43a BRAO und Legal-Research-Tools, eine WP-Praxis zu den ISA-Standards und Audit-Analytics, ein Maklerbüro zu § 34d GewO und den Pool-Systemen. Eine generische KI-Schulung ohne diesen Branchenbezug kann im Aufsichtsfall als unzureichend gewertet werden.
Ebenso unterschiedlich ist die Anrechenbarkeit auf bestehende Fortbildungspflichten: Anwälte können KI-Module unter Umständen auf die FAO-Pflichtstunden anrechnen, Wirtschaftsprüfer auf die CPD-Stunden nach WPO § 57, Versicherungsvermittler auf die IDD-Weiterbildung. Wer das mitdenkt, erfüllt zwei Pflichten mit einer Maßnahme. Die folgenden Branchen-Seiten zeigen die jeweils konkrete Umsetzung mit Anbietervergleich und Nachweis-Struktur:
BaFin · § 34d GewO, VAG
Kompetenznachweis für Versicherungsmakler
Zur Branchen-Detailseite
StBK · § 57, § 76 StBerG
Kompetenznachweis für Steuerberater
Zur Branchen-Detailseite
RAK · § 43e, § 73 BRAO
Kompetenznachweis für Rechtsanwälte
Zur Branchen-Detailseite
WPK · § 43, § 57 WPO
Kompetenznachweis für Wirtschaftsprüfer
Zur Branchen-Detailseite
Wo stehst du beim Art. 4 KI-Kompetenznachweis?
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