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Art. 4 KI-VO · BRAO § 43e · FAO § 15

KI-Kompetenznachweis für Rechtsanwälte

Die Rechtsanwaltskammer kann jederzeit den Nachweis verlangen, dass alle Mitarbeiter mit KI-Kontakt geschult sind. Eine FAO-anrechenbare Schulung mit Prüfung schafft Compliance + Fortbildungspunkte.

Was reicht aus

  • • Curriculum mit Lernzielen + Prüfungsteil
  • • Teilnehmer + Datum + Prüfungsergebnis
  • • Wiederholung jährlich
  • • Tool-Bezug zur kanzlei-eigenen Landschaft
  • • § 43a/§ 43e BRAO explizit behandelt

Was NICHT reicht

  • • "Wir nutzen Beck-Chat seit zwei Jahren"
  • • 30-Min-Webinar ohne Prüfung
  • • Generische KI-Schulung ohne Tool-Bezug
  • • Nur Inhaber geschult, ReFa nicht
  • • Schulung erst nach RAK-Anfrage

Pflicht-Inhalte einer FAO-konformen Schulung

  • 1
    KI-VO Grundlagen: Art. 3 (Betreiber/Anbieter), Art. 4, Art. 5, Art. 50, Anhang III
  • 2
    Risiken der eingesetzten Modelle: Halluzinationen, Bias, Reproduzierbarkeit
  • 3
    DSGVO-Schnittstellen: Art. 22, Art. 28, Art. 35
  • 4
    BRAO § 43a Abs. 2: Verschwiegenheit + KI
  • 5
    BRAO § 43e: Sorgfaltspflicht beim KI-Einsatz
  • 6
    § 203 StGB: strafrechtliches Risiko bei ungesicherter Mandanten-Daten-Verarbeitung
  • 7
    Sichere Prompt-Patterns + Anonymisierung von Mandanten-Daten
  • 8
    Kanzlei-Tool-Landschaft (Beck-Chat, Wolters Kluwer Smart, ChatGPT, M365 Copilot): Use-Cases

Anerkannte Schulungs-Anbieter (Stand Mai 2026)

  • BRAK-Fortbildung

    KI-Module via Mitgliedsbeitrag

  • DAV-Webinare

    100-300 EUR / Teilnehmer, FAO-anrechenbar

  • Beck-Schulungen (NJW-Akademie)

    200-500 EUR, Praxisbezug Legal Research

  • ASB-Akademie / Anwaltsfortbildung

    Inhouse 800-2.000 EUR pro Kanzlei

Was BRAO und BRAK konkret von uns verlangen

BRAO § 43a Abs. 5 — Verschwiegenheit erstreckt sich auf eingesetzte Tools. Seit der Klarstellung durch die Bundesrechtsanwaltskammer im Frühjahr 2024 gilt: die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht nur auf das Gespräch mit dem Mandanten, sondern auf jeden Datenfluss aus dem Mandatsverhältnis heraus. Wer Mandantendaten in ein KI-System eingibt, das auf Servern eines US-Anbieters läuft, verletzt potenziell sowohl § 43a BRAO als auch das Mandatsgeheimnis nach § 203 StGB. Eine Schulung muss diese Schwelle ausdrücklich behandeln und Anonymisierungs-Patterns für Prompts vermitteln, bevor ein Schriftsatzentwurf mit ChatGPT vorbereitet wird.

BRAO § 43f und FAO § 15 — Fortbildung wird KI-konkret. § 43f BRAO normiert die allgemeine Fortbildungspflicht, FAO § 15 verlangt für Fachanwaltschaften mindestens 15 Zeitstunden pro Jahr. Mehrere Rechtsanwaltskammern haben 2024/2025 KI-Module als regulär anrechenbar eingestuft, sofern der Inhalt einen unmittelbaren Bezug zur Berufsausübung hat. Für die Kanzlei bedeutet das: dieselbe Schulung kann doppelt wirken — als Nachweis nach Art. 4 KI-VO und als FAO-Pflichtstunde. Voraussetzung ist eine ordentliche Teilnahmebescheinigung mit Stunden, Datum und inhaltlicher Skizze, die zur FAO-Akte gelegt wird.

BRAK-Stellungnahme 2024/2025 und der Spagat mit § 43e BRAO. Die BRAK hat in ihrer Stellungnahme zur KI-Nutzung (BRAK-Mitteilung 2/2025) betont, dass jeder Cloud- oder KI-Dienstleister einer dokumentierten Auswahl- und Überwachungsprüfung nach § 43e BRAO unterliegt. Konkret heißt das: AVV nach Art. 28 DSGVO, Standardvertragsklauseln bei Drittlandstransfer, technisch-organisatorische Maßnahmen, regelmäßige Re-Evaluation. Die BRAK hat klargestellt, dass dies auch für Tools wie Microsoft 365 Copilot oder KI-Module in Beck-Online gilt, selbst wenn diese EU-Rechenzentren versprechen. Die Schulung sollte die § 43e-Prüfliste Schritt für Schritt mit den eingesetzten Tools durchgehen.

Aktuelle Rechtsprechung zu KI-generierten Schriftsätzen. Das BAG hat in einem Hinweis 2024 zum Schriftsatz mit ChatGPT-generierten Falschzitaten klargestellt, dass die anwaltliche Sorgfaltspflicht uneinge- schränkt auch für KI-gestützte Entwürfe gilt — Halluzinationen entschul- digen den unterzeichnenden Anwalt nicht. Erste landgerichtliche Entschei- dungen aus 2025 bewerten die ungeprüfte Übernahme von KI-Inhalten als Verstoß gegen § 43a Abs. 3 BRAO (Gewissenhaftigkeit). Die Schulung muss ein Vier-Augen-Prinzip für jeden KI-Output etablieren und eine schriftliche Anweisung im Sinne von § 50 BRAO erzeugen, die als Teil der Handakte archiviert wird.

Praxis-Curriculum für eine 5-MA-Kanzlei

Vier Module, insgesamt rund 4,5 Zeitstunden — geeignet für eine Anwalts-, ReFa- und Referendars-Mischbelegschaft. Anrechenbar nach FAO § 15, soweit das jeweilige Kammer-Statut die KI-Inhalte als berufsbezogen anerkennt.

Modul 1 · 60 Minuten

KI-VO Art. 4 plus BRAO § 43a — die Verschwiegenheits-Implikationen

Einstieg mit der Frage „Was ist eigentlich eine Mandatsbeziehung im Sinne des § 43a BRAO und wo beginnt die Verletzung?". Wir gehen Anhang III der KI-VO durch — insbesondere die Frage, ob KI-gestützte Rechtsfolgenab- schätzung Hochrisiko-Charakter hat — und mappen die Pflichten auf die anwaltsspezifische Lage. § 203 StGB wird mit konkreten Fallbeispielen aus 2024 illustriert, etwa der ungeprüften Übermittlung von Schriftsatz- entwürfen an ChatGPT.

Praxisteil: jeder Teilnehmer formuliert einen typischen Prompt aus seinem Alltag und prüft ihn gegen eine Anonymisierungs-Checkliste — Mandatsname raus, Aktenzeichen raus, gegnerische Parteien raus, Klartext- Sachverhalt nur in abstrahierter Form. Ergebnis ist ein internes Prompt-Manual, das als Teil der Handakte nach § 50 BRAO archivierbar ist und die Verschwiegenheitspflicht operationalisiert.

Modul 2 · 90 Minuten Live-Walkthrough

RA-Micro, Advoware und NoRA mit KI-Modulen — was darf rein, was nicht

Wir öffnen die Kanzlei-Software live und gehen Bildschirm für Bildschirm durch, welche Funktionen in RA-Micro, Advoware oder NoRA mittlerweile KI-gestützt sind — Diktatsystem mit KI-Transkription, automatische Schriftsatzklassifikation, KI-Volltextsuche über die eigene Mandatsbasis, Vertrags-Klauselvorschlag. Für jede Funktion stellen wir die Frage: bleibt die Verarbeitung in der eigenen Datenbank oder geht sie an einen externen Anbieter?

Anschließend prüfen wir die AVV mit dem jeweiligen Hersteller, das Drittland-Risiko bei Cloud-Modulen und die Auswirkung auf § 43e BRAO. Ergebnis ist eine kanzlei-individuelle Freigabe-Matrix: welche Funktion ist für welche Mandatsart freigeschaltet, welche braucht eine ausdrückliche Mandantenfreigabe, welche bleibt bis auf weiteres deaktiviert. Diese Matrix gehört in die Kanzlei-IT-Richtlinie und ist Kern des § 50-Doku- mentationsnachweises gegenüber der Kammer.

Modul 3 · 90 Minuten

KI-gestützte Rechtsrecherche — Beck-Online, juris, Lexis Advance, ChatGPT

Die KI-Module der etablierten Rechtsdatenbanken arbeiten in geschützten Umgebungen mit lizenziertem Content — Beck-Online-KI greift auf NJW, MüKo und beck-online-Kommentare zu, juris auf den eigenen Volltextbestand, Lexis Advance auf internationale Quellen. Hier ist die DSGVO-Lage in der Regel sauber, weil die Eingaben in der Datenbank-Sandbox bleiben. Anders bei ChatGPT, Claude oder Perplexity: jede Mandatsformulierung im Prompt verlässt die Kanzlei.

Wir trainieren den DSGVO-Spagat an drei Szenarien: BGH-Rechtsprechungs- Suche zu einer abstrakten Rechtsfrage (unproblematisch), Schriftsatz- Plausibilitätsprüfung mit Klartext-Sachverhalt (Verstoß gegen § 43a BRAO und § 203 StGB), Vertragsklausel-Optimierung mit anonymisiertem Mustervertrag (vertretbar bei sauberer Anonymisierung). Jedes Szenario wird mit konkreten Prompt-Beispielen geübt und in eine Kanzlei-interne Recherche-Richtlinie überführt, die an alle Mitarbeiter inklusive Refe- rendare versendet wird.

Modul 4 · 45 Minuten

Dokumentations-Pflicht nach BRAO § 50 und § 57

§ 50 BRAO verlangt die ordnungsgemäße Handaktenführung, § 57 die Versicherbarkeit der Berufstätigkeit. Wenn KI in die Mandatsbearbeitung eingreift, muss das aus der Handakte hervorgehen — entweder als Vermerk „KI-gestützter Entwurf, anwaltlich geprüft am ..." oder als Auszug des verwendeten Prompts. Wir gehen drei Mandats-Typen durch (Zivilstreit, Strafverteidigung, Wirtschaftsrecht) und erarbeiten je eine Mindest-Dokumentationsroutine.

Abschluss: Lernziel-Kontrolle mit zehn Multiple-Choice-Fragen plus einer offenen Fallfrage zu einem KI-Vorfall im Mandatsbetrieb. Bestehen ab sieben von zehn richtig. Teilnehmerliste mit Unterschrift, Datum, Stundenzahl wird ausgestellt — diese Bescheinigung ist sowohl der Art. 4-KI-VO-Nachweis als auch die FAO-Pflichtstunden-Bestätigung, je nach Kammer-Statut anrechenbar.

FAQ

Was muss die Kompetenz-Schulung inhaltlich abdecken?

Eine FAO-anrechenbare Schulung deckt vier Achsen ab: (1) KI-VO-Grundlagen mit Schwerpunkt Art. 4 und Anhang III, (2) BRAO § 43a Abs. 2 (Verschwiegenheit) plus die in § 43e geregelte Sorgfaltspflicht beim Einsatz von Dienstleistern, (3) § 203 StGB als strafrechtliches Risiko bei ungesicherter Mandantendaten-Verarbeitung über US-Clouds, (4) Tool-Praxis am eigenen Kanzlei-Stack — RA-Micro, Advoware oder NoRA mit KI-Modulen, Beck-Online-Recherche, beA-Workflow. Ohne den vierten Block bleibt die Schulung abstrakt und greift im Mandatsalltag nicht.

Welche Anbieter sind FAO-konform?

FAO § 15 verlangt Pflichtstunden zur anwaltlichen Berufsausübung; KI-Module werden seit 2024 von den meisten Kammern als anrechenbar anerkannt, wenn ein Prüfungsteil und ein Bezug zum Mandatsverhältnis enthalten sind. Etabliert sind BRAK-Fortbildung (kostenfrei für Mitglieder), DAV-Webinare über die DeutscheAnwaltAkademie, BeckAkademie-Seminare (NJW + JuS), das ASB-Fortbildungswerk sowie die Fachanwaltsfortbildung über die örtliche Rechtsanwaltskammer. Entscheidend ist die Teilnahmebescheinigung mit Datum, Stundenzahl und Inhaltsskizze für die FAO-Dokumentation.

Reicht ein DAV-Webinar zur Pflichterfüllung?

Ein einzelnes DAV-Webinar ist ein Baustein, aber kein abschliessender Nachweis. Art. 4 KI-VO verlangt eine Kompetenz, die auf die tatsächlich im Mandatsbetrieb eingesetzten KI-Systeme zugeschnitten ist. Wer Beck-Online mit KI-Assistenz, juris-Recherche-Bots oder ChatGPT für Schriftsatzentwürfe einsetzt, braucht Tool-spezifische Vertiefung — gerade hinsichtlich der Frage, welche Mandatsdaten überhaupt eingegeben werden dürfen, ohne § 43a BRAO oder § 203 StGB zu verletzen. Ein Webinar ohne Prüfung und ohne dokumentierte Praxisübung reicht der Kammer im Streitfall nicht.

Wer muss geschult werden — Referendare, freie Mitarbeiter?

Art. 4 KI-VO adressiert alle Personen, die im Auftrag der Kanzlei mit KI-Systemen arbeiten. Das umfasst zugelassene Rechtsanwälte, ReFa und ReNo, juristische Mitarbeiter ohne Zulassung, Referendare in Wahl- oder Anwaltsstation, freie Mitarbeiter mit Kanzlei-Account und externe Schreibkräfte mit Zugriff auf Diktatsysteme mit KI-Transkription. Auch ein Wahlstationsreferendar, der ChatGPT für eine Recherche nutzt, fällt unter die Pflicht. Reine Empfangs- oder Buchhaltungskräfte ohne KI-Kontakt sind nicht erfasst — die Abgrenzung sollte aber dokumentiert sein.

Was sagt die BRAK zur KI-Nutzung in Mandantenkommunikation?

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in ihrer Stellungnahme aus 2024 sowie in BRAK-Mitteilung 2/2025 klargestellt: Die Nutzung von KI bei der Mandatsbearbeitung ist berufsrechtlich zulässig, solange § 43a BRAO (Verschwiegenheit), § 43e BRAO (Auswahl und Überwachung von Dienstleistern) und § 50 BRAO (Handakten- und Dokumentationspflicht) gewahrt bleiben. Mandanten sind nach der BRAK-Position transparent zu informieren, wenn KI substantiell in die Bearbeitung eingreift — etwa bei KI-generierten Schriftsatzentwürfen. Eine pauschale AGB-Klausel ersetzt die mandatsbezogene Aufklärung nicht.

Reicht ein BeckAkademie-Seminar als Kompetenznachweis?

Ein BeckAkademie-Seminar mit Teilnahmebescheinigung, Stundennachweis und einem Prüfungs- oder Lernzielkontroll-Element gilt branchenüblich als belastbarer Baustein und ist FAO-anrechenbar. Allein genügt es jedoch nicht, wenn die Kanzlei eigene KI-Workflows betreibt — etwa RA-Micro mit KI-Modulen, Advoware-Schnittstellen oder NoRA-Cloud. Art. 4 KI-VO verlangt die Brücke vom Seminarstoff zur konkreten Tool-Anwendung. Empfehlung: BeckAkademie als Grundlage, ergänzt um eine interne 60-90-Minuten-Session pro eingesetztem Tool, dokumentiert mit Teilnehmerliste und Lernzielen — das hält im Kammer-Streit stand.

Wie reagieren wir auf eine Rechtsanwaltskammer-Anfrage zur KI-Kompetenz?

Die Anfrage der Rechtsanwaltskammer wird in der Regel im Rahmen einer Beschwerdebearbeitung oder einer turnusmäßigen Aufsicht über die Berufspflichten kommen. Vorzulegen sind: das Curriculum der durchgeführten Schulung, die Teilnehmerliste mit Unterschriften und Datum, die Prüfungs- oder Lernzielkontroll-Ergebnisse, der Wiederholungsplan (in der Regel jährlich), eine Liste der eingesetzten KI-Systeme mit § 43e BRAO-Bewertung sowie die schriftliche Anweisung an die Belegschaft zur KI-Nutzung. Wer die Unterlagen vorhält, antwortet binnen der üblichen Vier-Wochen-Frist; wer erst dann anfängt zu schulen, hat ein berufsrechtliches Problem.

Hinweis zum Leistungsumfang

Das AI-Act-Compliance-Kit ist eine technisch-organisatorische Hilfestellung zur Umsetzung der KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 der EU-Verordnung 2024/1689 (KI-VO) und ersetzt keine Rechtsberatung. Vorlagen, Schulungsinhalte und Dokumentationen sind redaktionell sorgfältig erstellt, können aber den Einzelfall nicht ersetzen. Für eine rechtsverbindliche Bewertung Ihrer konkreten Situation empfehlen wir die Hinzuziehung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts mit Schwerpunkt IT- und Versicherungsrecht. Stand der Inhalte: Mai 2026, Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO).

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