Minijob-Rechner 2026 & 2027
Wie viele Stunden darf ich arbeiten — und bleibe ich unter der Verdienstgrenze? Geben Sie Ihren Stundenlohn ein und sehen Sie sofort Ihren Status für 603 € (2026) und 633 € (2027), inklusive Vergleich über alle drei Jahre.
Minijob-Grenze 2026 und 2027: 603 € und 633 €
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) liegt vor, wenn der regelmäßige Monatsverdienst die Verdienstgrenze nicht übersteigt. Seit dem 1. Januar 2026 liegt diese Grenze bei 603 Euro im Monat, ab dem 1. Januar 2027 bei 633 Euro.
Der Grund ist die dynamische Kopplung an den Mindestlohn: Seit Oktober 2022 wird die Verdienstgrenze automatisch angepasst, sobald der Mindestlohn steigt. Die Formel lautet Mindestlohn × 130 ÷ 3 (auf volle Euro aufgerundet). Beide Erhöhungen sind bereits per Verordnung beschlossen.
| Jahr | Mindestlohn | Grenze / Monat | Grenze / Jahr | Midijob bis |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | 12,82 € | 556 € | 6.672 € | 2.000 € |
| 2026 | 13,90 € | 603 € | 7.236 € | 2.000 € |
| 2027 | 14,60 € | 633 € | 7.596 € | 2.000 € |
Mehr Mindestlohn — aber nicht mehr Stunden
Ein weit verbreiteter Irrtum: Weil der Mindestlohn steigt, dürfe man im Minijob mehr arbeiten. Das Gegenteil ist der Fall. Weil die Verdienstgrenze im selben Verhältnis mitwächst, bleibt die erlaubte Stundenzahl bei Mindestlohn nahezu konstant — rund 43 Stunden im Monat, also etwa 10 Stunden pro Woche.
2025
≈ 43 h
556 € ÷ 12,82 €/h im Monat
2026
≈ 43 h
603 € ÷ 13,90 €/h im Monat
2027
≈ 43 h
633 € ÷ 14,60 €/h im Monat
Nur wer mehr als den Mindestlohn verdient, gewinnt durch die höhere Grenze echten Stunden-Spielraum. Bei 20 Euro Stundenlohn steigt die erlaubte Zeit von rund 27 Stunden (2025) auf gut 31 Stunden im Monat (2027). Rechnen Sie Ihren Fall oben mit Ihrem echten Stundenlohn durch.
Minijob, Midijob oder normale Stelle?
Minijob
bis 603 € / 633 €Für den Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei — mit Ausnahme des Rentenversicherungs-Eigenanteils von 3,6 %, von dem man sich befreien lassen kann.
Midijob (Übergangsbereich)
603,01 € – 2.000 €Reduzierte, mit dem Verdienst ansteigende Sozialabgaben. Ihr Nettogehalt berechnen Sie im Brutto-Netto-Rechner.
Reguläre Beschäftigung
über 2.000 €Volle Sozialversicherungspflicht mit allen Beiträgen zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Neu 2026: Krankschreibung ab dem ersten Tag
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat Anfang Juli 2026 ein Reformpaket vorgestellt, das auch Minijobber betrifft — auch wenn sich nichts eigens an den Minijob-Regeln ändert. Betroffen sind alle Arbeitnehmer:
- Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag (bisher ab dem vierten Tag) — beschlossen.
- Abschaffung der telefonischen Krankschreibung — geplant, noch im Gesetzgebungsverfahren.
- Kein Karenztag: Der zeitweise diskutierte unbezahlte erste Krankheitstag kommt nicht.
Wichtig für Minijobber: Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (bis zu sechs Wochen) bleibt unverändert bestehen. Auch geringfügig Beschäftigte haben diesen Anspruch; der Arbeitgeber erhält die Kosten über die U1-Umlage erstattet.
Ausführlicher Artikel: Minijob 2026 & 2027: neue Verdienstgrenze, Stunden und die Krankmeldung ab Tag 1 →
Häufig gestellte Fragen zum Minijob-Rechner
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