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Produktivität

Minijob 2026 & 2027: Neue Grenze (603 / 633 €) und die Krankmeldung ab Tag 1

Die Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 € und 2027 auf 633 €. Wie viele Stunden erlaubt sind, warum mehr Mindestlohn nicht mehr Stunden bedeutet, plus die neue Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Mit kostenlosem Rechner.

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Julian Abt

Gesellschafter & Automatisierungs-Experte

4. Juli 20266 Min. Lesezeit

Die schnelle Antwort

Die Minijob-Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt deshalb in zwei Schritten. Beide Erhöhungen sind bereits per Verordnung beschlossen.

JahrMindestlohnGrenze / MonatGrenze / JahrMidijob bis
202512,82 €556 €6.672 €2.000 €
202613,90 €603 €7.236 €2.000 €
202714,60 €633 €7.596 €2.000 €

Wer bei Mindestlohn arbeitet, kommt damit auf rund 43 Stunden im Monat, also etwa 10 Stunden pro Woche. Diese Zahl bleibt über die Jahre fast gleich, weil Grenze und Mindestlohn zusammen steigen. Wie viele Stunden für Ihren konkreten Stundenlohn drin sind, rechnen Sie am schnellsten selbst aus:

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Warum die Minijob-Grenze überhaupt steigt

Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze für Minijobs dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Dahinter steht eine einfache Idee: Ein Minijob soll immer etwa den gleichen zeitlichen Umfang haben, unabhängig davon, wie hoch der Mindestlohn gerade ist. Die Grenze berechnet sich nach der Formel:

Monatsgrenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3 (auf volle Euro aufgerundet)

Die 130 stehen für eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden über 13 Wochen pro Quartal. Setzt man die Mindestlöhne ein, ergeben sich genau die offiziellen Werte:

  • 2026: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 € → 603 €
  • 2027: 14,60 € × 130 ÷ 3 = 632,67 € → 633 €

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Beide Stufen hat die Bundesregierung per Mindestlohn-Anpassungsverordnung festgelegt, sie stehen also fest.

Mehr Mindestlohn heißt nicht mehr Stunden

Das ist der Punkt, an dem sich viele verrechnen. Es klingt naheliegend: Der Mindestlohn steigt, also darf ich im Minijob mehr arbeiten. Tatsächlich ist es umgekehrt. Weil die Grenze im gleichen Verhältnis mitwächst, bleibt die erlaubte Stundenzahl bei Mindestlohn nahezu konstant.

JahrGrenzeMindestlohnErlaubte Stunden / Monat
2025556 €12,82 €≈ 43,4 h
2026603 €13,90 €≈ 43,4 h
2027633 €14,60 €≈ 43,4 h

Anders sieht es aus, wenn Sie mehr als den Mindestlohn verdienen. Dann ändert sich Ihr Stundenlohn nicht automatisch mit, aber die Grenze steigt trotzdem. Dadurch gewinnen Sie echten Spielraum:

  • 20 € Stundenlohn: 2025 rund 27 Stunden, 2026 gut 30 Stunden, 2027 rund 31 Stunden im Monat.
  • 25 € Stundenlohn: 2026 rund 24 Stunden, 2027 rund 25 Stunden im Monat.

Je höher Ihr Stundenlohn, desto weniger Stunden passen unter die Grenze, aber desto mehr profitieren Sie von jeder Grenzerhöhung.

Minijob, Midijob oder reguläre Stelle?

Ob Minijob oder nicht, entscheidet der durchschnittliche Monatsverdienst.

  • Minijob: bis zur Grenze (603 € in 2026, 633 € in 2027). Für Sie als Arbeitnehmer grundsätzlich steuer- und abgabenfrei.
  • Midijob (Übergangsbereich): von einem Cent über der Grenze bis 2.000 Euro im Monat. Hier zahlen Sie reduzierte Sozialabgaben, die mit dem Verdienst ansteigen. Was am Ende netto bleibt, zeigt Ihnen der Brutto-Netto-Rechner.
  • Reguläre Beschäftigung: über 2.000 Euro. Volle Sozialversicherungspflicht.

Die Midijob-Obergrenze von 2.000 Euro bleibt 2026 und 2027 unverändert. Es ändert sich nur die Untergrenze, weil sie an der Minijob-Grenze hängt.

Die eine Ausnahme bei den Abgaben: Rentenversicherung

Ganz abgabenfrei ist der Minijob für den Arbeitnehmer nicht. Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale von 15 Prozent, den Rest bis zum vollen Beitragssatz von 18,6 Prozent trägt der Arbeitnehmer. Das sind 3,6 Prozent vom Verdienst, bei 600 Euro also rund 21,60 Euro im Monat.

Von dieser Pflicht können Sie sich auf Antrag befreien lassen. Dann bleibt Ihnen der volle Verdienst, Sie sammeln aber keine vollwertigen Rentenansprüche für diese Zeit. Ob sich das lohnt, hängt von Ihrer Situation ab. Der Rechner oben zeigt Ihnen beide Varianten.

Neu 2026: Krankschreibung ab dem ersten Tag

Anfang Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung ein Reformpaket vorgestellt. Es betrifft Minijobber nicht anders als andere Arbeitnehmer, ist aber der Grund, warum das Thema gerade überall auftaucht. Der Stand (Juli 2026):

  • Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag: beschlossen. Bisher war ein ärztliches Attest erst ab dem vierten Krankheitstag nötig, künftig soll es ab Tag eins gelten.
  • Abschaffung der telefonischen Krankschreibung: geplant. Dieser Teil durchläuft noch das Gesetzgebungsverfahren.
  • Kein Karenztag: In früheren Verhandlungen stand ein unbezahlter erster Krankheitstag im Raum. Dieser Karenztag kommt nicht.

Für Minijobber ist vor allem eines wichtig: Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bleibt bestehen. Auch geringfügig Beschäftigte bekommen bei Krankheit bis zu sechs Wochen ihren Lohn weiter. Der Arbeitgeber erhält diese Kosten über die sogenannte U1-Umlage erstattet. An dieser Grundregel ändert das Reformpaket nichts.

Darf ich die Grenze auch mal überschreiten?

Ja, ein gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten ist erlaubt, etwa wenn Sie kurzfristig für eine erkrankte Kollegin einspringen. Zulässig ist das in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten. In diesen Monaten darf der Verdienst höchstens das Doppelte der Monatsgrenze betragen.

Ein planbares, regelmäßiges Überschreiten dagegen macht aus dem Minijob automatisch einen Midijob oder eine sozialversicherungspflichtige Stelle. Maßgeblich ist immer der voraussichtliche Jahresverdienst, nicht der einzelne Monat.

Was bei mehreren Minijobs gilt

Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Liegt der Gesamtverdienst über der Grenze, ist es insgesamt kein Minijob mehr. Eine Ausnahme: Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt ein einziger Minijob abgabenfrei. Jeder weitere Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und wird versicherungspflichtig. Prüfen Sie bei mehreren Jobs also immer die Summe.

Fazit

Für Minijobber ändert sich 2026 und 2027 vor allem eine Zahl: die Verdienstgrenze steigt auf 603 und dann 633 Euro. Wer beim Mindestlohn bleibt, arbeitet weiter rund 10 Stunden pro Woche. Wer mehr verdient, gewinnt ein paar Stunden Spielraum. Die viel diskutierte Krankmeldung ab Tag eins betrifft alle Arbeitnehmer gleichermaßen und lässt die Lohnfortzahlung unangetastet.

Am einfachsten prüfen Sie Ihren eigenen Fall mit dem Minijob-Rechner: Stundenlohn eingeben, Arbeitszeit oder Wunschverdienst wählen, und Sie sehen sofort Ihren Status für 2025, 2026 und 2027.

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Julian Abt

Gesellschafter & Automatisierungs-Experte

Julian Abt ist Gesellschafter der AutomationsManufaktur und seit Jahren auf Workflow-Automatisierung fuer deutsche KMU spezialisiert. Er arbeitet operativ mit n8n, Make und Zapier in Kundenprojekten — vom Handwerksbetrieb ueber Steuerkanzleien bis zur KFZ-Werkstatt — und entwickelt Lead-Generierungs- und Marketing-Automations-Setups, die ohne grosse IT-Abteilung laufen. Schwerpunkt: DSGVO-konforme Automatisierungen und n8n-basierte KI-Workflows fuer Dienstleister.

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