Aufsicht StBK · § 57 StBerG · KI-VO Art. 4
EU AI Act für Steuerberater: Art. 4 KI-VO, DATEV-KI und § 57 StBerG
Die KI-Verordnung (EU 2024/1689) wirkt seit dem 02.02.2025 für jeden Steuerberater, der ChatGPT, DATEV-KI oder andere KI-Tools einsetzt. Verschwiegenheit nach § 57 StBerG, Mandatsdaten in US-Clouds und das KI-Verzeichnis sind die Pflicht-Themen. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 (Kennzeichnung von Chatbots und KI-generierten Inhalten) greifen ab 02.08.2026 und sind bußgeldbewehrt; die Hochrisiko-Pflichten aus Anhang III wurden durch den vom EU-Parlament (16.06.2026) und Rat (29.06.2026) beschlossenen Digital Omnibus on AI von 02.08.2026 auf 02.12.2027 verschoben (Anhang I: 02.08.2028).
Neu: Kanzlei-Website kostenlos auf die KI-Kennzeichnungspflicht prüfen (Art. 50, gilt ab 02.08.2026)
Nächster Stichtag: 02.08.2026 (Art. 50 Transparenz)
Art. 4 (Kompetenznachweis) ist seit 02.02.2025 verbindlich. Der nächste reale Stichtag ist der 02.08.2026: dann greifen die Transparenzpflichten nach Art. 50 (Kennzeichnung von Chatbots und KI-generierten Inhalten), bußgeldbewehrt. Die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III wurden durch den vom EU-Parlament (16.06.2026) und Rat (29.06.2026) beschlossenen Digital Omnibus on AI von 02.08.2026 auf 02.12.2027 verschoben (Anhang I: 02.08.2028). Für Steuerberater praktisch relevant bei Mandanten-Bonitäts-Scoring (Anhang III Nr. 5b) und KI-gestützten Beschäftigungs-Entscheidungen (Nr. 4).
- Seit 02.02.2025: Art. 4 Kompetenznachweis + Art. 5 verbotene Praktiken
- Seit 02.08.2025: GPAI-Pflichten und Sanktions-Rahmen Art. 99
- Ab 02.08.2026: Transparenzpflichten Art. 50 (Chatbot- und KI-Output-Kennzeichnung), bußgeldbewehrt
- Ab 02.12.2027: Hochrisiko-Pflichten Anhang III (durch Digital Omnibus von 02.08.2026 verschoben; Anhang I: 02.08.2028)
Anhang III · Hochrisiko-Frist - 02. Dezember 2027
Geltungsbeginn der Hochrisiko-Pflichten aus Anhang III (KI-Verzeichnis, Risikomanagement, Human Oversight, Logging). Durch den vom EU-Parlament (16.06.2026) und Rat (29.06.2026) beschlossenen Digital Omnibus on AI von 02.08.2026 auf diesen Termin verschoben (Anhang I: 02.08.2028). Die Transparenzpflichten nach Art. 50 greifen unverändert ab 02.08.2026. Wer bis dahin kein KI-Inventar hat, trägt ein StBK- und Bußgeld-Risiko.
4 KI-VO-Pflichten, die jede Kanzlei trifft
Jeder Steuerberater, der KI einsetzt, ist Betreiber im Sinne von Art. 3 Nr. 4 KI-VO. Damit greifen vier zentrale Pflichten — gestaffelt in Wirksamkeit.
Art. 4 KI-Kompetenz
Dokumentierte Schulung aller MA mit KI-Kontakt. Inhalt + Teilnehmer + Datum + Wiederholung.
Sub-Pillar öffnen
KI-Verzeichnis + VVT
Strukturiertes Inventar aller KI-Tools mit Owner, Risikoklasse, AVV-Status. DSGVO-VVT ergänzt.
Sub-Pillar öffnen
Anhang-III-Klassifizierung
Prüfen, ob eingesetzte KI als Hochrisiko-System gilt (Nr. 4 Beschäftigung / 5b Bonität).
Sub-Pillar öffnen
Output-Kennzeichnung
Art. 50: Transparenz bei KI-generierten Inhalten gegenüber Mandanten + Behörden.
Sub-Pillar öffnen
Die vier Pflichten mit Norm, Frist und Nachweis
Der Block darüber nennt die Pflichten. Was in einer Betriebsprüfung oder bei einer Nachfrage der Kammer zählt, ist aber die Spalte daneben: womit weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht erfüllt haben. Ohne diesen Nachweis ist die Pflicht praktisch nicht erfüllt, auch wenn in der Kanzlei alles richtig läuft.
| Pflicht | Norm | Ab wann | Nachweis in der Kanzlei | Wenn nichts passiert |
|---|---|---|---|---|
| KI-Kompetenz | Art. 4 KI-VO | seit 02.02.2025 | Schulungsnachweis je Mitarbeiter mit Datum und Inhalt | Aufsichtsmaßnahme, berufsrechtliche Folgen |
| Verzeichnis und VVT | Art. 26 KI-VO, Art. 30 DSGVO | laufend | Liste der eingesetzten Systeme mit Zweck und Verantwortlichem | DSGVO-Bußgeld |
| Anhang-III-Einstufung | Art. 6 plus Anhang III | 02.12.2027 | dokumentierte Prüfung je System | Art. 99 Abs. 4 |
| Output-Kennzeichnung | Art. 50 KI-VO | 02.08.2026 | Muster im Schriftverkehr, Hinweis am Chatbot | Art. 99 Abs. 4 |
Art. 26 trifft ausdrücklich Betreiber von Hochrisiko-Systemen. Für die übrigen Systeme folgt die Verzeichnispflicht nicht aus der KI-VO, sondern aus Art. 30 DSGVO, sobald personenbezogene Mandantendaten verarbeitet werden. In der Kanzlei ist das praktisch immer der Fall, deshalb steht in der Tabelle beides nebeneinander.
Ist DATEV-KI betroffen, oder nur das, was ich selbst einkaufe?
Beides. Die Verordnung unterscheidet nicht nach Hersteller, sondern nach Rolle. Wer ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen auf den Markt bringt, ist Anbieter. Wer es in der eigenen Kanzlei einsetzt, ist Betreiber nach Art. 3 Nr. 4. Für eine Kanzlei ist damit die praktische Frage nicht, ob DATEV geprüft hat, sondern was die Kanzlei selbst dokumentiert.
DATEV liefert für die KI-Module Auftragsverarbeitungsverträge und Produktinformationen. Das deckt die Anbieterseite ab. Die Betreiberseite bleibt in der Kanzlei: welches Modul ist aktiv, wer nutzt es, zu welchem Zweck, und wurde die Person geschult. Dasselbe gilt für alles andere, was im Alltag mitläuft und selten als KI wahrgenommen wird: die Spracherkennung im Diktat, die Belegerkennung, der Textvorschlag im Mailprogramm, die Kategorisierung in der Buchhaltung.
Ob eines dieser Systeme unter Anhang III fällt, entscheidet der Einsatzzweck. Belegerkennung tut das nicht. Ein Scoring, das über die Annahme oder Ablehnung eines Mandats entscheidet, kann es tun. Die Prüfung Schritt für Schritt steht in der Einstufung nach Anhang III für Steuerkanzleien.
Was gehört ins KI-Verzeichnis, und wie sieht ein fertiger Eintrag aus?
Das KI-Verzeichnis ist kein amtliches Formular. Es ist eine Liste, die eine Frage beantworten muss: welche KI-Systeme laufen in dieser Kanzlei, und wer verantwortet sie. Eine Tabellenkalkulation reicht, solange sie gepflegt wird und ein Datum trägt.
Ein brauchbarer Eintrag hat sieben Felder: Bezeichnung des Systems, Anbieter, Zweck in einem Satz, verarbeitete Datenarten, Rechtsgrundlage nach DSGVO, verantwortliche Person in der Kanzlei, Datum der letzten Prüfung. Wer will, ergänzt die Einstufung nach Risikoklasse und den Verweis auf die Schulung. Mehr braucht es nicht, und weniger trägt nicht.
Der häufigste Fehler ist nicht ein falscher Eintrag, sondern ein fehlender. Systeme, die über einen Browser-Zusatz oder ein Abonnement einzelner Mitarbeiter in die Kanzlei kommen, tauchen in keiner Beschaffungsliste auf. Die Bestandsaufnahme beginnt deshalb sinnvollerweise nicht bei der IT, sondern bei der Frage in die Runde, wer welches Werkzeug benutzt. Wie der Kompetenznachweis danach dokumentiert wird, steht im Detail unter KI-Kompetenznachweis nach Art. 4 für Steuerberater.
Muss ab August jedes Mandantenschreiben gekennzeichnet werden?
Nein. Art. 50 knüpft an zwei Situationen an, nicht an den Einsatz von KI überhaupt. Erstens: Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einem System sprechen und nicht mit einer Person. Das betrifft den Chatbot auf der Kanzlei-Website und die automatische Antwort im Postfach. Zweitens: künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Ton- und Videoinhalte sind als solche zu kennzeichnen.
Ein Schreiben, das eine Steuerberaterin mit KI-Unterstützung entworfen, geprüft und unterschrieben hat, ist keine dieser beiden Situationen. Verantwortlich bleibt der Mensch, der unterschreibt, und genau das ist der Unterschied. Wer trotzdem einen Standardhinweis in jede Fußzeile setzt, erfüllt keine Pflicht, sondern erzeugt Rückfragen.
Konkret zu prüfen sind also die Stellen, an denen ein System ohne Zwischenschritt nach außen spricht. Welche Formulierungen dafür tragen, steht unter KI-Output kennzeichnen nach Art. 50. Ob die eigene Website betroffen ist, beantwortet der kostenlose Art.-50-Check für die Kanzlei-Website in wenigen Minuten.
Kollidiert Cloud-KI mit § 57 StBerG?
Die Verschwiegenheitspflicht aus § 57 StBerG ist älter als jede Debatte über KI, und sie ist der eigentliche Engpass. Sie verbietet Cloud-Dienste nicht. Sie stellt aber Bedingungen, und die KI-VO ändert daran nichts.
Die Einbindung eines externen Dienstleisters regelt § 62a StBerG. Sie verlangt eine ausdrückliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit, bevor Mandantendaten fließen. Parallel greift § 203 Abs. 4 StGB: die Offenbarung gegenüber mitwirkenden Personen ist nur zulässig, soweit sie für die Tätigkeit erforderlich ist. Ein Auftragsverarbeitungs- vertrag nach DSGVO allein deckt das nicht ab, er beantwortet eine andere Frage.
Praktisch heißt das: ein Verbrauchertarif ohne unterzeichnete Vereinbarung ist für Mandantendaten nicht tragfähig, unabhängig davon, was in den Nutzungsbedingungen über Trainingsdaten steht. Ein Geschäftstarif mit unterzeichneter Verschwiegenheitsvereinbarung, dokumentierter Zweckbindung und einem Verarbeitungsort in der EU ist es. Zwischen beiden liegt kein technischer, sondern ein vertraglicher Unterschied. Wie die Kammer das prüft, steht unter Dokumentation gegenüber der Steuerberaterkammer, die Folgen eines Verstoßes unter Bußgelder und Haftung für Steuerberater.
Bußgelder + berufsrechtliche Konsequenzen
Die KI-VO sieht Bußgelder bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des Welt- jahresumsatzes vor (Art. 99 KI-VO, Sanktionen). Für KMU greift Art. 99 Abs. 6 — jeweils der niedrigere Schwellenwert. Bei einer 5-MA-Kanzlei mit 1,2 Mio. EUR Umsatz liegt das maximale Hochrisiko-Bußgeld bei 36.000 EUR (3 % von 1,2 Mio.). Die berufsrechtlichen Konsequenzen über die StBK sind oft das größere Risiko.
KI-VO (Art. 99)
- • 35 Mio. EUR / 7 % bei verbotenen Praktiken
- • 15 Mio. / 3 % bei Hochrisiko-/Transparenz-Verstößen
- • 7,5 Mio. / 1 % bei Falschangaben ggue. Behörden
Berufsrecht (StBerG § 90 ff.)
- • Rüge, Verwarnung
- • Geldbuße bis 50.000 EUR
- • Berufsverbot 1-5 Jahre
- • § 203 StGB-Strafverfahren bei Verschwiegenheits-Bruch
Belege: Art. 99 KI-VO, Sanktionen, § 89 bis § 90 StBerG und § 203 StGB. Vollständige Herleitung in unserer Research-Basis (steuerberater.md, Sektion 3).
7-Schritte-Fahrplan in 15 Werktagen
Wie wir Steuerkanzleien von Null auf KI-VO-Konformität bringen.
- 1
KI-Inventur
Tag 1-2
Alle KI-Tools listen — von DATEV-Modulen bis M365 Copilot. Pro Tool: Zweck, Datenfluss, Anbieter.
- 2
AVV + GVV-Prüfung
Tag 3-5
Auftragsverarbeitungsverträge + Geheimhaltungs-Vereinbarungen pro Anbieter. § 62a StBerG.
- 3
Kompetenz-Schulung
Tag 6-10
Schulungs-Curriculum gegen die Kanzlei-Tools, dokumentierte Teilnahme aller MA mit KI-Kontakt.
- 4
KI-Verzeichnis aufsetzen
Tag 11-12
Strukturiertes Inventar mit Owner pro Tool, Risikoklasse, AVV-Status, Review-Datum.
- 5
DSGVO-VVT aktualisieren
Tag 13
KI-Verarbeitungen ergänzen, Zweck + Empfänger pro Tool, ggf. DSFA (Art. 35) anstossen.
- 6
Output-Kennzeichnung etablieren
Tag 14
Mandatsvereinbarung-Klausel + interne Regel, wann KI-Hinweis im Schriftsatz erscheint.
- 7
Audit-Mappe konsolidieren
Tag 15
Alle Nachweise prüfbar zusammenfassen: bei StBK-Anfrage in 24h verfügbar.
Häufige Fragen aus der Steuerberater-Praxis
Bin ich als Steuerberater vom EU AI Act betroffen, wenn ich nur DATEV-KI oder ChatGPT nutze?
Ja. Sobald Sie ein KI-System in Ihrer Kanzlei einsetzen — und sowohl DATEV-KI-Module als auch ChatGPT/Claude sind genau solche Systeme — sind Sie Betreiber im Sinne der KI-VO (Art. 3 Nr. 4). Damit greift seit 02.02.2025 Art. 4 KI-VO: jeder Mitarbeitende mit KI-Kontakt muss über ein angemessenes Mass an KI-Kompetenz verfügen, dokumentiert nachweisbar. Die Pflicht ist unabhängig von Häufigkeit oder Umfang der Nutzung.
Ist ChatGPT mit Mandantendaten überhaupt erlaubt? Was sagt § 57 StBerG?
Klare Antwort: ChatGPT Free / ChatGPT Plus mit Mandantendaten ist berufsrechtlich kritisch. § 57 StBerG verlangt unbedingte Verschwiegenheit, § 11 StBerG regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten und § 62a StBerG die Einbindung externer Dienstleister — zulässig ist das nur mit qualifizierter Geheimhaltungs-Vereinbarung (GVV) nach § 203 Abs. 4 StGB und ordnungsgemäßer Auftragsverarbeitung (DSGVO Art. 28). Default-ChatGPT erfüllt das nicht. Realistisch geht nur: Enterprise-Tarife mit EU-Daten-Boundary, individuell unterzeichneter GVV/AVV, dokumentierte Risikobewertung. Verstoß kann § 203 StGB-strafbar sein.
Sind DATEV-KI-Module rechtssicher? Was muss ich als Betreiber dokumentieren?
DATEV stellt für ihre KI-Module Auftragsverarbeitungsverträge bereit; trotzdem bleibt die Kanzlei Betreiber im Sinne der KI-VO. Pflichten der Kanzlei: KI-Verzeichnis (welche Module sind aktiv, mit welchem Zweck), dokumentierte Schulung der nutzenden Mitarbeiter (Art. 4), DSGVO-VVT-Eintrag mit Zweck + Empfängern, ggf. Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO). DATEV-Materialien (Webinare, Whitepaper) sind eine gute Schulungs-Grundlage, ersetzen aber nicht die kanzleieigene Dokumentation.
Was sind die nächsten KI-VO-Stichtage für Steuerberater?
02.02.2025 (läuft): Art. 4 KI-Kompetenznachweis und Art. 5 verbotene Praktiken sind anwendbar. 02.08.2025 (läuft): GPAI-Pflichten und Sanktions-Rahmen (Art. 99) wirken. 02.08.2026 (nächster Stichtag): Transparenzpflichten nach Art. 50 (Kennzeichnung von Chatbots und KI-generierten Inhalten), bußgeldbewehrt bis 15 Mio. EUR oder 3 % vom weltweiten Umsatz. 02.12.2027: Hochrisiko-Pflichten Anhang III, für Steuerberater praktisch relevant bei Mandanten-Bonitäts-Scoring (Anhang III Nr. 5b) oder KI-gestützten Beschäftigungs-Entscheidungen (Nr. 4). Der Digital Omnibus on AI wurde vom EU-Parlament (16.06.2026) und Rat (29.06.2026) beschlossen und verschiebt diese Anhang-III-Pflichten von 02.08.2026 auf 02.12.2027 (Anhang I auf 02.08.2028); er ist als Verordnung (EU) 2026/1744 seit 27.07.2026 in Kraft. KI-Verzeichnis und dokumentierte Schulung nach Art. 4 sind unabhängig davon Pflicht.
Wie hoch sind die Bußgelder bei einem 5-MA-Steuerbüro realistisch?
Der theoretische Rahmen geht bis 35 Mio. EUR oder 7 % Weltjahresumsatz bei verbotenen Praktiken (Art. 99 Abs. 3); 15 Mio. / 3 % bei Hochrisiko-/Transparenz-Verstößen; 7,5 Mio. / 1 % bei Falschangaben. Bei KMU greift Art. 99 Abs. 6: jeweils niedrigerer Schwellenwert. Beispielrechnung 5-MA-Kanzlei mit 1,2 Mio. EUR Umsatz: maximales Hochrisiko-Bußgeld 3 % von 1,2 Mio. = 36.000 EUR. Realistisch ist bei Erstverstoß eine Anordnung zur Nachbesserung oder eine deutlich niedrigere Summe — aber die berufsrechtlichen Konsequenzen (StBK-Rüge, Geldbuße bis 50.000 EUR, im Wiederholungsfall Berufsverbot) sind oft das größere Risiko.
Was ist mit der BStBK / dem DStV — gibt es offizielle Vorgaben?
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat im Januar 2026 einen FAQ-Katalog zur KI-Nutzung veröffentlicht (Stand 27.01.2026, Rechtsstand Juli 2025). Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat eine Muster-KI-Anwendungsrichtlinie publiziert. Beide Dokumente sind hilfreich, ersetzen aber nicht die kanzleieigene Pflicht-Dokumentation nach Art. 4 KI-VO und DSGVO. Auf Landeskammer-Ebene laufen ergänzende Fortbildungs-Angebote über das Fachberater-Institut und die IFU-Steuer-Akademien.
Welche KI-Schulungs-Anbieter sind StBerG-konform?
Anerkannte Optionen: Fachberater-Institut des DStV (KI-Module 2025/2026 in Pflichtstunden anrechenbar), IFU-Steuer-Akademie, Akademie der Steuerberater (Landeskammer-spezifisch), AI SEALS, Endriss (Zertifizierter KI-Experte Steuer/Rechnungswesen). Wichtig ist nicht der Anbieter, sondern dass die Schulung die KI-VO-Achsen (Art. 4 Kompetenz, Art. 5 verbotene Praktiken, DSGVO, §57 StBerG) konkret zu Ihrer Kanzlei-Toolchain abdeckt — und dass Teilnehmer + Datum + Inhalt nachweisbar sind.
Was bedeutet 'KI-Verzeichnis' konkret in einer Steuerkanzlei?
Eine strukturierte, fortlaufend gepflegte Liste aller eingesetzten KI-Systeme. Pro System: Bezeichnung (z.B. DATEV KI-Assistent v3, ChatGPT Team, M365 Copilot), Zweck (z.B. Belegerkennung, Mandanten-Korrespondenz, Lohnabrechnung), eingesetzte Datenklassen (z.B. Mandanten-PII, Lohn-Daten), Risikoklasse nach KI-VO, Owner in der Kanzlei, AVV-Status, Schulungs-Status der Nutzer, letztes Review-Datum. Das KI-Verzeichnis ergänzt das DSGVO-VVT, ersetzt es nicht.
Muss ich Mandanten informieren, wenn ich KI für Schriftsätze nutze?
Art. 50 KI-VO verlangt rechtlich ab 02.08.2026 eine Kennzeichnung bei bestimmten KI-Outputs, insbesondere wenn diese für eine breite Öffentlichkeit erstellt sind oder den Eindruck menschlicher Urheberschaft erwecken (Art. 113; diese Frist wird vom Digital Omnibus nicht verschoben. Nur die maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 für bereits vor dem 02.08.2026 am Markt befindliche generative Systeme hat Zeit bis 02.12.2026). Für interne Mandanten-Korrespondenz ist die Kennzeichnung nicht in jedem Einzelfall zwingend, aber aus Berufshaftpflicht- und Verschwiegenheits-Sicht stark empfohlen. Sinnvoll: pauschaler Hinweis in der Mandatsvereinbarung + situative Kennzeichnung bei wesentlichen Schriftsätzen.
Wer ist Anbieter, wer Betreiber, wenn DATEV/Addison die KI bereitstellt?
DATEV / Wolters Kluwer (Addison) sind Anbieter im Sinne von Art. 3 Nr. 3 KI-VO — sie bringen das System auf den Markt. Die Steuerkanzlei ist Betreiber (Art. 3 Nr. 4) — sie setzt das System unter eigener Aufsicht ein. Die Pflichten sind verschieden: Anbieter erstellt Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, Risikomanagement (Art. 9-15). Betreiber muss Mitarbeiter schulen (Art. 4), das System gemäß Anweisungen einsetzen, Inputdaten passend wählen, Aufsicht ausüben, Logs aufbewahren (Art. 26). Beide Rollen können sich verschieben, wenn die Kanzlei das System wesentlich anpasst.
Hinweis zum Leistungsumfang
Das AI-Act-Compliance-Kit ist eine technisch-organisatorische Hilfestellung zur Umsetzung der KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 der EU-Verordnung 2024/1689 (KI-VO) und ersetzt keine Rechtsberatung. Vorlagen, Schulungsinhalte und Dokumentationen sind redaktionell sorgfältig erstellt, können aber den Einzelfall nicht ersetzen. Für eine rechtsverbindliche Bewertung Ihrer konkreten Situation empfehlen wir die Hinzuziehung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts mit Schwerpunkt IT- und Versicherungsrecht. Stand der Inhalte: Mai 2026, Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO).
Quellen & Weiterführende Links
- KI-Verordnung (EU) 2024/1689 – EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
- Digital-Omnibus-Verordnung zur KI (EU) 2026/1744 – EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
- Art. 3 KI-VO, Begriffsbestimmungen – intersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
- Art. 4 KI-VO, KI-Kompetenz – intersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
- Art. 5 KI-VO, verbotene Praktiken im KI-Bereich – intersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
- Art. 6 KI-VO, Einstufung als Hochrisiko-KI-System – intersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
- Art. 26 KI-VO, Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen – intersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
- Art. 50 KI-VO, Transparenzpflichten – intersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
- Art. 99 KI-VO, Sanktionen – intersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
- Anhang III KI-VO, Hochrisiko-KI-Systeme – intersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
- § 57 StBerG, allgemeine Berufspflichten – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 62a StBerG, Inanspruchnahme von Dienstleistungen – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 203 StGB, Verletzung von Privatgeheimnissen – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
Wo stehst du im AI Act?
10 steuerberatungs-spezifische Fragen, 4 Minuten, personalisierter PDF-Report — kostenlos.
Vertiefungen
Jede der 5 Sub-Pillars geht in die Tiefe — von der Sanktions- Tabelle bis zur Audit-Mappe für die StBK.
Bußgelder & Haftung
Sanktions-Staffel KI-VO + StBerG + § 203 StGB im Detail.
KI-Kompetenznachweis (Art. 4)
Was eine nachweisbare, StBK-orientierte Schulung enthält.
Output-Kennzeichnung (Art. 50)
Wann KI-Hinweis im Mandanten-Schriftsatz Pflicht wird.
Anhang-III-Klassifizierung
Wann KI in der Kanzlei als Hochrisiko-System gilt.
Dokumentation StBK
KI-Verzeichnis + VVT + Audit-Mappe StBK-fertig.
KI-VO im Originaltext
Verordnung (EU) 2024/1689 — eur-lex.europa.eu
Gleiches Thema, andere Branche
AI-Act-Pillars der anderen regulierten Berufe
Die KI-VO-Logik ist über Berufsgruppen hinweg vergleichbar, nur Aufsicht und Berufsrecht unterscheiden sich. Diese Seiten gehen das Thema für die jeweilige Branche durch: