Art. 50 KI-VO · 02.08.2026 (Omnibus: 02.12.2026)
KI-Output-Kennzeichnung in der Steuerkanzlei
Wenn KI-Tools wesentliche Teile der Mandanten-Korrespondenz oder der Außenkommunikation erzeugen, verlangt die KI-VO Transparenz. Was kennzeichnungspflichtig ist, welche Formulierung tragfähig ist und was schon heute aus UWG-/Berufsrecht-Sicht geboten ist.
Drei Stufen der Kennzeichnung
Niedriges Risiko
Termin-Mails, Erinnerungen
Kein expliziter KI-Hinweis nötig. Pauschaler Mandatsvertrag- Hinweis genügt.
Mittleres Risiko
Beratungsbriefe, Stellungnahmen
Footer-Hinweis empfohlen. Berufsträger prüf + unterzeichnet vor Versand.
Hoch
Bescheid-Antworten, Schriftsätze
Inline-Kennzeichnung Pflicht. Vollumfängliche Prüfung + Dokumentation der KI-Beteiligung.
Vorlagen-Formulierungen
Footer-Hinweis (allgemein)
"Hinweis: Teile dieser Korrespondenz wurden KI-gestützt erstellt. Die fachliche Verantwortung verbleibt vollumfänglich beim unterzeichnenden Steuerberater."
Inline-Hinweis (Schriftsatz)
"Der nachstehende Entwurf wurde unter Einsatz KI-gestützter Recherche- und Formulierungs-Tools erstellt und vor Versand fachlich geprüf + unterzeichnet."
Mandatsvertrag-Klausel
"Die Kanzlei kann zur Effizienzsteigerung KI-gestützte Werkzeuge einsetzen. Mandantendaten werden ausschliesslich in gesicherten Umgebungen mit AVV verarbeitet (DSGVO Art. 28). Die fachliche Verantwortung verbleibt beim Berufsträger."
FAQ
Muss ich jede KI-Email an Mandanten kennzeichnen?
Nicht jede. Art. 50 KI-VO greift bei Outputs, die als menschlich erstellt erscheinen könnten und für Empfänger erkennbar von Bedeutung sind. Interne Mandanten-Korrespondenz mit blossen Termin-Bestätigungen ist regelmäßig unkritisch. Inhaltliche Schriftsätze, Stellungnahmen, Bescheid-Antworten oder Kommunikation mit Finanzbehörden sollten gekennzeichnet werden — schon aus Berufshaftpflicht-Sicht.
Wie sieht ein rechtssicherer KI-Hinweis aus?
Empfohlene Formulierung im Footer: "Hinweis: Teile dieser Korrespondenz wurden KI-gestützt erstellt. Die fachliche Verantwortung verbleibt vollumfänglich beim unterzeichnenden Steuerberater." Alternativ inline bei wesentlichen Schriftsätzen mit konkretem KI-Tool-Bezug. Im Mandatsvertrag pauschale Klausel ergänzen, dass KI-Tools eingesetzt werden können.
Was ist mit KI-erzeugten Auswertungen / Reports?
Auswertungen, BWAs und Reports, die das Mandantenzahlenmaterial KI-gestützt aufbereiten, sollten als KI-unterstützt gekennzeichnet werden, wenn das Ergebnis ohne menschliche Prüfung an den Mandanten geht. Wer den KI-Output redaktionell prüfen und unterzeichnen kann, hat in der Regel keinen Kennzeichnungs-Zwang nach Art. 50 — wohl aber eine Dokumentationspflicht intern.
Wie unterscheidet sich das von DSGVO Art. 22?
DSGVO Art. 22 verbietet rein automatisierte Einzelentscheidungen mit Rechtswirkung gegenüber Betroffenen. Art. 50 KI-VO ist eine Transparenz-Pflicht. Beide können parallel greifen — wer KI für Mandanten-Entscheidungen einsetzt (z.B. KI-gestützte Bonitäts-/Honorarausfall-Klassifizierung), muss Art. 22 + Art. 50 + ggf. DSFA nach Art. 35 erfüllen.
Wann tritt die Kennzeichnungspflicht in Kraft?
Die spezifischen Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO sind rechtlich ab 02.08.2026 anwendbar; nach der Trilog-Einigung zum Digital Omnibus on AI vom 7. Mai 2026 ist eine Verschiebung auf 02.12.2026 vorgesehen (formelle Annahme durch Parlament und Rat steht aus). UWG-/Berufsrecht-basierte Kennzeichnungspflichten können schon heute greifen — insbesondere bei Mandantenkommunikation, in der ein KI-Hinweis Vertrauen schafft und Mandanten-Erwartungen managt.
Hinweis zum Leistungsumfang
Das AI-Act-Compliance-Kit ist eine technisch-organisatorische Hilfestellung zur Umsetzung der KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 der EU-Verordnung 2024/1689 (KI-VO) und ersetzt keine Rechtsberatung. Vorlagen, Schulungsinhalte und Dokumentationen sind redaktionell sorgfältig erstellt, können aber den Einzelfall nicht ersetzen. Für eine rechtsverbindliche Bewertung Ihrer konkreten Situation empfehlen wir die Hinzuziehung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts mit Schwerpunkt IT- und Versicherungsrecht. Stand der Inhalte: Mai 2026, Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO).