Art. 50 KI-VO · § 80 AO · DSGVO Art. 22
KI-Output-Kennzeichnung in der Steuerkanzlei
Wenn KI-Tools wesentliche Teile der Mandanten-Korrespondenz oder der Behördenkommunikation erzeugen, stellt sich die Transparenzfrage. Der ehrliche Befund: Für Kanzleien kommt die Pflicht seltener direkt aus Art. 50 KI-VO als aus Berufsrecht, § 80 AO und DSGVO Art. 22.
Greift Art. 50 bei Kanzlei-Kommunikation überhaupt?
Als Kanzlei sind Sie Betreiber im Sinne von Art. 3 Nr. 4 KI-VO, nicht Anbieter des KI-Systems. Die Betreiber-Pflicht aus Art. 50 Abs. 4 zielt auf Deepfakes und auf Texte von öffentlichem Interesse.
- Eine Mandanten-Mail oder Bescheid-Antwort ist regelmäßig kein Text von öffentlichem Interesse. Art. 50 greift hier meist nicht direkt.
- Öffentliche Kanzlei-Beiträge (KI-generierte Fachartikel, Newsletter an einen offenen Verteiler) können unter Art. 50 fallen.
- Die eigentliche Sorgfaltspflicht gegenüber Mandant und Finanzamt folgt aus § 80 AO und dem Mandatsvertrag, nicht aus dem AI Act.
Stichtag für die Transparenzpflichten ist der 02.08.2026 (Art. 113 KI-VO). Der Digital Omnibus verschiebt nur die Hochrisiko-Pflichten aus Anhang III auf 02.12.2027, nicht die Kennzeichnung nach Art. 50.
Drei Stufen der Kennzeichnung
Niedriges Risiko
Termin-Mails, Erinnerungen
Kein expliziter KI-Hinweis nötig. Pauschaler Mandatsvertrag-Hinweis genügt.
Mittleres Risiko
Beratungsbriefe, Stellungnahmen
Footer-Hinweis empfohlen. Berufsträger prüft und unterzeichnet vor Versand.
Hoch
Bescheid-Antworten ans Finanzamt
Vollständige inhaltliche Prüfung Pflicht. Als Bevollmächtigter nach § 80 AO tragen Sie die Verantwortung.
Vorlagen-Formulierungen
Footer-Hinweis (allgemein)
"Hinweis: Teile dieser Korrespondenz wurden KI-gestützt erstellt. Die fachliche Verantwortung verbleibt vollumfänglich beim unterzeichnenden Steuerberater."
Inline-Hinweis (Schriftsatz)
"Der nachstehende Entwurf wurde unter Einsatz KI-gestützter Recherche- und Formulierungs-Tools erstellt und vor Versand fachlich geprüft und unterzeichnet."
Mandatsvertrag-Klausel
"Die Kanzlei kann zur Effizienzsteigerung KI-gestützte Werkzeuge einsetzen. Mandantendaten werden ausschließlich in gesicherten Umgebungen mit AVV nach Art. 28 DSGVO verarbeitet. Die fachliche Verantwortung verbleibt beim Berufsträger."
Häufige Fragen
Muss ich jede KI-Email an Mandanten kennzeichnen?
Nein. Eine einzelne Mandanten-Mail ist regelmäßig kein Text von öffentlichem Interesse im Sinne von Art. 50 Abs. 4 KI-VO und damit nicht direkt kennzeichnungspflichtig. Termin-Bestätigungen sind unkritisch. Bei inhaltlichen Stellungnahmen und Bescheid-Antworten ist ein KI-Hinweis dennoch sinnvoll, weniger aus Art. 50, mehr aus Berufshaftpflicht- und Sorgfaltssicht.
Wie sieht ein rechtssicherer KI-Hinweis aus?
Empfohlene Footer-Formulierung: "Hinweis: Teile dieser Korrespondenz wurden KI-gestützt erstellt. Die fachliche Verantwortung verbleibt vollumfänglich beim unterzeichnenden Steuerberater." Bei wesentlichen Schriftsätzen alternativ inline mit konkretem Tool-Bezug. Im Mandatsvertrag eine pauschale KI-Klausel mit AVV-Verweis ergänzen.
Was ist mit KI-erzeugten Auswertungen und Reports?
Auswertungen und BWAs, die Mandantenzahlen KI-gestützt aufbereiten, sollten als KI-unterstützt gekennzeichnet werden, wenn das Ergebnis ohne menschliche Prüfung an den Mandanten geht. Wer den Output redaktionell prüft und unterzeichnet, hat in der Regel keinen Kennzeichnungs-Zwang nach Art. 50, wohl aber eine interne Dokumentationspflicht.
Wie unterscheidet sich das von DSGVO Art. 22?
DSGVO Art. 22 verbietet rein automatisierte Einzelentscheidungen mit Rechtswirkung gegenüber Betroffenen. Art. 50 KI-VO ist eine Transparenzpflicht. Beide können parallel greifen: Wer KI für Mandanten-Entscheidungen einsetzt, etwa eine KI-gestützte Honorarausfall-Klassifizierung, muss Art. 22, Art. 50 und gegebenenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 erfüllen.
Was hat § 80 AO mit KI zu tun?
Als Bevollmächtigter nach § 80 AO tragen Sie die Verantwortung für jede Erklärung gegenüber dem Finanzamt, auch für die KI-vorformulierte. Eine KI-gestützte Bescheid-Antwort, die ungeprüft rausgeht und einen Fehler enthält, ist Ihr Fehler, nicht der des Tools. Deshalb gehört jede Außenkommunikation ins Vier-Augen-Prinzip.
Wann tritt die Kennzeichnungspflicht in Kraft?
Die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO gelten ab 02.08.2026 und sind bußgeldbewehrt (bis 15 Mio. Euro oder 3 % vom weltweiten Umsatz). Der Digital Omnibus on AI, den EU-Parlament (16.06.2026) und Rat (29.06.2026) final beschlossen haben, verschiebt nur die Hochrisiko-Pflichten aus Anhang III auf 02.12.2027, nicht die Art.-50-Transparenz. Einzige Schonfrist: die maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 für generative Systeme, die schon vor dem 02.08.2026 am Markt waren, hat Zeit bis 02.12.2026.
Verwandtes Thema: Was bei fehlender Kennzeichnung droht, steht in Bußgelder und Haftung für Steuerberater.
Quellen & Weiterführende Links
- Art. 3 KI-VO, Begriffsbestimmungen – intersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
- Art. 50 KI-VO, Transparenzpflichten – intersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
- Art. 113 KI-VO, Inkrafttreten und Geltungsbeginn – intersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
- Anhang III KI-VO, Hochrisiko-KI-Systeme – intersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
- Digital-Omnibus-Verordnung zur KI (EU) 2026/1744 – EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
Hinweis zum Leistungsumfang
Das AI-Act-Compliance-Kit ist eine technisch-organisatorische Hilfestellung zur Umsetzung der KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 der EU-Verordnung 2024/1689 (KI-VO) und ersetzt keine Rechtsberatung. Vorlagen, Schulungsinhalte und Dokumentationen sind redaktionell sorgfältig erstellt, können aber den Einzelfall nicht ersetzen. Für eine rechtsverbindliche Bewertung Ihrer konkreten Situation empfehlen wir die Hinzuziehung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts mit Schwerpunkt IT- und Versicherungsrecht. Stand der Inhalte: Mai 2026, Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO).