Art. 50 KI-VO · BRAO § 43a / § 43e
KI-Output-Kennzeichnung in Anwaltskanzleien
Wenn KI-Tools wesentliche Teile von Schriftsätzen oder Mandanten-Korrespondenz erzeugen, stellt sich die Frage nach Transparenz. Der ehrliche Befund: Für Kanzleien kommt die Kennzeichnungspflicht seltener aus Art. 50 KI-VO als aus dem anwaltlichen Berufsrecht.
Greift Art. 50 bei anwaltlicher Korrespondenz überhaupt?
Als Kanzlei sind Sie Betreiber, nicht Anbieter des KI-Systems. Die Betreiber-Pflicht aus Art. 50 Abs. 4 zielt auf Deepfakes und auf Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
- Ein Schriftsatz oder eine Mandanten-Mail ist regelmäßig kein Text von öffentlichem Interesse. Art. 50 greift hier meist nicht direkt.
- Öffentliche Beiträge der Kanzlei (KI-generierte Blogartikel, Pressetexte) können unter Art. 50 fallen.
- Die Pflicht, KI-Beteiligung offenzulegen, folgt in der Beratung stärker aus § 43a Abs. 3 BRAO und der Sorgfaltspflicht als aus dem AI Act.
- Nicht verschoben: Der Digital Omnibus schiebt nur die Hochrisiko-Pflichten aus Anhang III auf 02.12.2027. Die Transparenzpflicht bleibt beim 02.08.2026.
Drei Stufen der Kennzeichnung
Niedriges Risiko
Termin-Mails, Erinnerungen
Kein expliziter KI-Hinweis nötig. Pauschaler Mandatsvertrag-Hinweis genügt.
Mittleres Risiko
Beratungsschreiben, Stellungnahmen
Footer-Hinweis empfohlen. Anwalt prüft und unterzeichnet vor Versand.
Hoch
Schriftsätze an Gericht
Vollständige inhaltliche Prüfung Pflicht. Jede Fundstelle verifizieren, Halluzinationen sind Pflichtverletzungen.
§ 43e BRAO: die eigentliche Hürde
Bevor die Kennzeichnung überhaupt zum Thema wird, muss die Datenweitergabe an das KI-Tool selbst zulässig sein. § 43e BRAO erlaubt die Einschaltung von Dienstleistern nur, wenn ein Vertrag in Textform die Verschwiegenheit sichert und der Anwalt sorgfältig auswählt. Ein freies KI-Tool ohne diesen Vertrag scheidet für Mandanteninhalte aus, unabhängig von jeder Kennzeichnung.
Vorlagen-Formulierungen
Footer-Hinweis (allgemein)
"Hinweis: Teile dieser Korrespondenz wurden KI-gestützt erstellt. Die fachliche und anwaltliche Verantwortung verbleibt vollumfänglich beim unterzeichnenden Rechtsanwalt."
Inline-Hinweis (Schriftsatz-Entwurf)
"Der nachstehende Entwurf wurde unter Einsatz KI-gestützter Recherche- und Formulierungs-Tools erstellt und vor Versand fachlich geprüft und unterzeichnet."
Mandatsvertrag-Klausel
"Die Kanzlei kann zur Effizienzsteigerung KI-gestützte Werkzeuge einsetzen. Mandantengeheimnisse werden ausschließlich in gesicherten Umgebungen mit AVV nach Art. 28 DSGVO und einer Verschwiegenheits-Verpflichtung des Dienstleisters nach § 43e BRAO verarbeitet. Die anwaltliche Verantwortung verbleibt beim unterzeichnenden Rechtsanwalt."
Häufige Fragen
Muss ich jeden Schriftsatz mit KI-Hinweis versehen?
Nein. Ein Schriftsatz an einen einzelnen Mandanten oder an das Gericht ist regelmäßig kein Text von öffentlichem Interesse im Sinne von Art. 50 Abs. 4 KI-VO und damit nicht direkt kennzeichnungspflichtig. Die eigentliche Pflicht kommt aus der anwaltlichen Sorgfalt: unkritisch übernommene KI-Inhalte verletzen die Wahrheits- und Sachlichkeitspflicht (§ 43a Abs. 3 BRAO). Ein KI-Hinweis ist deshalb sinnvoll, aber aus Berufsrecht, nicht aus Art. 50 heraus.
Wie sieht ein rechtssicherer KI-Hinweis aus?
Empfohlene Footer-Formulierung: "Hinweis: Teile dieser Korrespondenz wurden KI-gestützt erstellt. Die fachliche und anwaltliche Verantwortung verbleibt vollumfänglich beim unterzeichnenden Rechtsanwalt." Im Mandatsvertrag ergänzen Sie eine pauschale Klausel zum KI-Einsatz mit Verweis auf AVV und § 43e BRAO.
Was hat § 43e BRAO damit zu tun?
§ 43e BRAO regelt die Einschaltung von Dienstleistern. Ein Cloud-KI-Tool, das Mandanteninhalte verarbeitet, ist ein solcher Dienstleister. Der Vertrag muss in Textform die Verschwiegenheit sichern, der Anwalt muss sorgfältig auswählen. Diese Pflicht besteht unabhängig von Art. 50 und ist für Kanzleien meist die härtere Hürde.
Was ist gegenüber Gericht und Gegenseite zu beachten?
Gegenüber dem Gericht besteht keine spezifische Kennzeichnungspflicht aus der KI-VO, aus der Wahrheits- und Sorgfaltspflicht ist Transparenz aber empfehlenswert, weil unkritisch übernommene Halluzinationen (etwa erfundene Fundstellen) Pflichtverletzungen sind. Gegenüber der Gegenseite kann sich aus dem UWG bei wesentlichen Tatsachenbehauptungen eine Kennzeichnung ergeben.
Ab wann tritt die Pflicht in Kraft?
Art. 50 KI-VO greift ab 02.08.2026 und ist bußgeldbewehrt (bis 15 Mio. Euro oder 3 % vom weltweiten Jahresumsatz); die Transparenzpflichten wurden nicht verschoben. Der Digital Omnibus on AI, den EU-Parlament (16.06.2026) und Rat (29.06.2026) beschlossen haben, verschiebt nur die Hochrisiko-Pflichten aus Anhang III von 02.08.2026 auf 02.12.2027 (Anhang I auf 02.08.2028). Einzige Schonfrist bei Art. 50: die maschinenlesbare Markierung nach Abs. 2 für vor dem 02.08.2026 am Markt befindliche generative Systeme läuft bis 02.12.2026. UWG- und BRAO-Pflichten können schon heute greifen.
Verwandtes Thema: Was bei fehlender Kennzeichnung droht, steht in Bußgelder und Haftung für Rechtsanwälte.
Quellen & Weiterführende Links
- Art. 50 KI-VO, Transparenzpflichten – intersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
- Anhang III KI-VO, Hochrisiko-KI-Systeme – intersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
- Digital-Omnibus-Verordnung zur KI (EU) 2026/1744 – EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
- § 43e BRAO, Inanspruchnahme von Dienstleistungen – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
Hinweis zum Leistungsumfang
Das AI-Act-Compliance-Kit ist eine technisch-organisatorische Hilfestellung zur Umsetzung der KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 der EU-Verordnung 2024/1689 (KI-VO) und ersetzt keine Rechtsberatung. Vorlagen, Schulungsinhalte und Dokumentationen sind redaktionell sorgfältig erstellt, können aber den Einzelfall nicht ersetzen. Für eine rechtsverbindliche Bewertung Ihrer konkreten Situation empfehlen wir die Hinzuziehung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts mit Schwerpunkt IT- und Versicherungsrecht. Stand der Inhalte: Mai 2026, Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO).