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KI-VO Art. 99 · StBerG § 90 · StGB § 203

Bußgelder und Haftung für Steuerberater

Drei Sanktionsregime greifen parallel: das EU-Bußgeld nach Art. 99 KI-VO, das berufsgerichtliche Verfahren mit einer Geldbuße bis 50.000 EUR nach § 90 StBerG, und im Extremfall § 203 StGB bei Verschwiegenheitsbruch durch ungesicherten KI-Einsatz.

KI-VO Bußgeld-Staffel (Art. 99)

Die Staffel steht in Art. 99 KI-VO, Sanktionen und unterscheidet drei Stufen: verbotene Praktiken nach Art. 5, Verstöße gegen Anbieter- und Betreiberpflichten einschliesslich der Kompetenzpflicht aus Art. 4 und der Transparenzpflichten aus Art. 50, sowie Falschangaben gegenüber Behörden.

VerstoßNormHöchstbetrag
Verbotene Praktiken (Art. 5)Für Kanzleien praktisch irrelevant (Social Scoring, biometrische Massenerfassung).Art. 99 Abs. 335 Mio. / 7 % Weltjahresumsatz
Hochrisiko- / Transparenz-Pflichten (u.a. Art. 50)Der praxisrelevante Fall: fehlende Kennzeichnung, Betreiber-Pflichten aus Art. 26, Art. 4 Kompetenz.Art. 99 Abs. 415 Mio. / 3 % Weltjahresumsatz
Falschangaben gegenüber BehördenUnrichtige Auskünfte bei einer Marktüberwachungs-Prüfung.Art. 99 Abs. 57,5 Mio. / 1 % Weltjahresumsatz

KMU-Privileg (Art. 99 Abs. 6): jeweils der niedrigere Schwellenwert zählt. Quelle: Art. 99 KI-VO.

Beispielrechnung: 5-MA-Kanzlei mit 1,2 Mio. EUR Umsatz

Nach dem KMU-Privileg gilt jeweils der niedrigere Wert, also der Umsatz-Prozentsatz:

  • Verbotene Praktiken: max. 84.000 EUR (7 % von 1,2 Mio.)
  • Hochrisiko / Transparenz: max. 36.000 EUR (3 %)
  • Falschangaben: max. 12.000 EUR (1 %)

Bei Erstverstoß greifen Verhältnismäßigkeit und Mitwirkung. Die berufsrechtliche Konsequenz, eine Kammer-Rüge oder Geldbuße bis 50.000 EUR, ist wegen der Außenwirkung häufig die schmerzhaftere Sanktion.

Berufsgerichtliche Maßnahmen (StBerG § 90)

Die Steuerberaterkammer kann bei berufswidrigem Verhalten, wozu dauerhafter KI-Einsatz ohne dokumentierte Compliance gehört, folgende Maßnahmen verhängen:

  • Warnung / Verweis

    Mildeste berufsgerichtliche Maßnahmen nach § 90 StBerG, aktenkundig bei der Steuerberaterkammer.

  • Geldbuße bis 50.000 EUR

    Gegen den einzelnen Steuerberater. Gegen eine Berufsausübungsgesellschaft bis 500.000 EUR (§ 90 StBerG). Wirtschaftlich deutlich spürbar für kleine Kanzleien.

  • Berufsverbot und Ausschließung

    Bei schweren Verstößen, etwa systematischem Verschwiegenheitsbruch: Berufsverbot oder Ausschließung aus dem Beruf. Existenzbedrohend.

§ 203 StGB — strafrechtliche Spitze

Wer als Steuerberater Mandantengeheimnisse ungesichert in ein KI-System gibt, etwa identifizierbare Mandantendaten in ein freies KI-Tool, riskiert eine Strafverfolgung wegen Verletzung von Privatgeheimnissen nach § 203 StGB.

  • § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB: Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe (Grundtatbestand).
  • § 203 Abs. 5 StGB: bis 2 Jahre bei Handeln gegen Entgelt oder in Bereicherungs-/Schädigungsabsicht.
  • § 203 Abs. 4 StGB: Wer mitwirkende Personen oder Dienstleister nicht zur Geheimhaltung verpflichtet, macht sich ebenfalls strafbar.

Zivilrechtliche Haftung gegenüber dem Mandanten

Neben Bußgeld und Berufsrecht droht die Haftung aus dem Mandatsvertrag. Zwei typische Szenarien:

  • Beratungsfehler: Ein KI-Entwurf enthält eine falsche Frist oder einen falschen Steuersatz, die Erklärung geht ungeprüft an das Finanzamt, dem Mandanten entsteht ein Schaden. Schadenersatz nach § 280 BGB iVm Mandatsvertrag.
  • Datenschutzverletzung: Mandantendaten ohne Auftragsverarbeitung in ein KI-Tool gegeben. Neben dem Bußgeld der Datenschutzbehörde kommt der Schadenersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO in Betracht.

Fünf Präventionsmaßnahmen

01

AVV mit jedem KI-Anbieter

Ein KI-Tool, das Mandantendaten verarbeitet, braucht einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag nach Art. 28 DSGVO und eine Zusicherung, dass keine Daten ins Training fließen. Ohne AVV ist schon die Datenweitergabe rechtswidrig.

02

Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichten

Nach § 62 StBerG sind auch beschäftigte Personen zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Nehmen Sie den KI-Umgang ausdrücklich in die Verpflichtung auf, inklusive Verbot, Mandantendaten in freie Tools zu geben.

03

Vier-Augen bei Außenkommunikation

Kein KI-Entwurf geht ungeprüft an Mandant oder Finanzbehörde. Als Bevollmächtigter nach § 80 AO tragen Sie die Verantwortung für jede Erklärung, auch für die KI-vorformulierte.

04

Berufshaftpflicht mit KI-Bezug prüfen

Mit dem BHV-Versicherer klären, ob KI-gestützte Fehler gedeckt sind. Vorsätzliche Verstöße sind nie versicherbar.

05

Vorfall-Logbuch

Halluzinationen, Datenschutz-Vorfälle und Beschwerden mit KI-Bezug intern dokumentieren. Ein gepflegtes Verzeichnis ist die beste Verteidigung im Kammer-Verfahren.

Häufige Fragen

Welche Bußgelder treffen tatsächlich ein 5-MA-Steuerbüro?

KI-VO Art. 99: 35 Mio. / 7 % Weltjahresumsatz (Abs. 3), 15 Mio. / 3 % (Abs. 4), 7,5 Mio. / 1 % (Abs. 5). Das KMU-Privileg (Abs. 6) legt jeweils den niedrigeren Schwellenwert fest. Ein 5-MA-Büro mit 1,2 Mio. EUR Umsatz kommt beim praxisrelevanten Hochrisiko-/Transparenz-Verstoß auf maximal 36.000 EUR (3 %). Bei Erstverstoß ist eine Nachbesserungs-Anordnung wahrscheinlicher.

Welche Sanktion ist berufsrechtlich am gefährlichsten?

Oft nicht das KI-VO-Bußgeld, sondern die Kammer-Sanktion: Warnung, Verweis, Geldbuße bis 50.000 EUR gegen den Steuerberater (bis 500.000 EUR gegen eine Berufsausübungsgesellschaft), im Extremfall Berufsverbot. Dazu § 203 StGB bei Verschwiegenheitsbruch durch ungesicherten KI-Einsatz: bis 1 Jahr (Abs. 1 Nr. 3) oder bis 2 Jahre bei Handeln gegen Entgelt (Abs. 5).

Wer entscheidet im Streitfall?

KI-VO-Bußgelder: die in Deutschland zuständige Marktüberwachungs-Behörde. Berufsrecht: die Steuerberaterkammer und das berufsgerichtliche Verfahren nach StBerG § 89 ff., eingeleitet durch die Generalstaatsanwaltschaft am OLG. Strafrecht: Staatsanwaltschaft und ordentliches Gericht.

Haftet die Kanzlei oder der Berufsträger persönlich?

Bei § 203 StGB persönlich, weil Sonderpflichtdelikt. Bei berufsrechtlichen Sanktionen gegenüber dem Berufsträger, bei Berufsausübungsgesellschaften auch die Gesellschaft. KI-VO-Bußgelder treffen regelmäßig die Kanzlei als Unternehmen. Zivilrechtlich kommen § 280 BGB iVm Mandatsvertrag, § 823 Abs. 2 BGB iVm § 203 StGB sowie Art. 82 DSGVO in Betracht.

Quellen & Weiterführende Links

  1. Art. 4 KI-VO, KI-Kompetenzintersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
  2. Art. 5 KI-VO, verbotene Praktiken im KI-Bereichintersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
  3. Art. 50 KI-VO, Transparenzpflichtenintersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
  4. Art. 99 KI-VO, Sanktionenintersoft consulting services AG (ai-act-law.eu)
  5. § 203 StGB, Verletzung von PrivatgeheimnissenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de

Hinweis zum Leistungsumfang

Das AI-Act-Compliance-Kit ist eine technisch-organisatorische Hilfestellung zur Umsetzung der KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 der EU-Verordnung 2024/1689 (KI-VO) und ersetzt keine Rechtsberatung. Vorlagen, Schulungsinhalte und Dokumentationen sind redaktionell sorgfältig erstellt, können aber den Einzelfall nicht ersetzen. Für eine rechtsverbindliche Bewertung Ihrer konkreten Situation empfehlen wir die Hinzuziehung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts mit Schwerpunkt IT- und Versicherungsrecht. Stand der Inhalte: Mai 2026, Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO).

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