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AGB AI-Act-Compliance-Kit

Stand: 24.05.2026 (v1.1) · gültig für den Vertragsschluss über /makler-os. Mit Auftragsbestätigung erhalten Sie diese AGB zusätzlich als versionierte PDF.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Rocket Abt Holding GmbH, Machandelweg 1a, 29525 Uelzen (nachfolgend „AutomationsManufaktur") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Leistungen im Rahmen des AI-Act-Compliance-Kits (Produktname „Makler-OS"). Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Geschäfte mit Verbrauchern sind ausgeschlossen.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung eines technisch-organisatorischen Compliance-Kits zur Unterstützung bei der Umsetzung der EU-Verordnung 2024/1689 (KI-VO), bestehend aus:

  • Modul 1 – KI-Kompetenz-Portal (Whitelabel) mit Mitarbeiter-Logins, Lernpfad, PDF-Zertifikat zur Dokumentation der Kompetenznachweise gemäß Art. 4 KI-VO;
  • Modul 2 – Risikoklassifizierungs-Matrix mit 30 typischen Makler-Tools (Vorklassifizierung gemäß Anhang III KI-VO), individualisiert im Workshop;
  • Modul 3 – Audit-Mappe als PDF mit Output-Kennzeichnungs- Templates (Art. 50 KI-VO), jährliches Update.

Die AutomationsManufaktur erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und übernimmt keine BaFin-Vertretung. KI-Tool-Lizenzen (z. B. ChatGPT, Copilot) sind nicht Vertragsbestandteil.

3. Vergütung

Die Vergütung beträgt einmalig 1.890 € netto (Setup einschließlich der ersten 12 Monate Hosting und Wartung) zzgl. 490 € netto pro Jahr für den ab dem 13. Monat fortlaufenden Re-Zertifizierungs-Service. Inkludiert sind bis zu 25 Mitarbeiter-Accounts; jeder weitere Account wird mit 39 € netto einmalig (im Setup-Jahr) bzw. 19 € netto pro Jahr (im Re-Zertifizierungs-Service) berechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Zahlungsbedingungen: 50 % des Setup-Betrags (Anzahlung) sind mit Zugang der Auftragsbestätigung fällig; die verbleibenden 50 % werden mit Übergabe des produktiv geschalteten Portals fällig. Die jährliche Re-Zertifizierungs-Gebühr wird zu Beginn des jeweiligen Service-Jahres im Voraus in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 286, 288 BGB.

4. Lieferzeit-Garantie

Die Lieferzeit beträgt 72 Stunden ab Eingang der Anzahlung und vollständiger Bereitstellung der vom Auftraggeber geforderten Mitwirkungsleistungen (Logo, Mitarbeiter-Liste, Branding- Vorgaben). Überschreitet die AutomationsManufaktur die Frist von 5 Werktagen aus von ihr zu vertretenden Gründen, gewährt sie 10 % Rabatt auf den Setup-Preis.

5. Refund-Klausel bei AI-Act-Abschwächung

Sollte der Unionsgesetzgeber vor dem ursprünglichen Anwendungsbeginn der Anhang-III-Pflichten (rechtlich 02.08.2026; nach der Trilog-Einigung zum Digital Omnibus on AI vom 7. Mai 2026 voraussichtlich 02.12.2027) die KI-Kompetenz-Pflicht nach Art. 4 KI-VO oder die Risikoklassifizierungs-Pflichten nach Anhang III KI-VO für Versicherungsmakler ersatzlos streichen, erstattet die AutomationsManufaktur 100 % des Setup-Betrags. Eine bloße zeitliche Verschiebung der Anwendung (wie sie der Digital Omnibus on AI vorsieht) gilt ausdrücklich nicht als Abschwächung im Sinne dieser Klausel. Bei nur teilweiser inhaltlicher Abschwächung erfolgt anteilige Erstattung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Die laufende Wartungsgebühr ist vom Refund nicht erfasst, kann im Fall einer solchen Erstattung jedoch abweichend von Ziffer 8 mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

6. Indikations-Disclaimer

Das im Mitarbeiter-Portal erstellte Zertifikat dokumentiert eine Indikation der erworbenen KI-Kompetenz und ist keine rechtsverbindliche Compliance-Bestätigung gegenüber Behörden. Die abschließende Konformitätsbewertung der eingesetzten KI-Systeme nach Anhang III KI-VO verbleibt in der Verantwortung des Auftraggebers. Die AutomationsManufaktur haftet nicht dafür, dass eine Aufsichtsbehörde (insbesondere BaFin) das Zertifikat als ausreichenden Nachweis anerkennt.

7. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt folgende Mitwirkungsleistungen zur Verfügung: Teilnahme am 30-minütigen Setup-Call zur Branding- Abstimmung und Klärung der einzubindenden Mitarbeiter, Logo in druckfähiger Qualität, primäre CI-Farbe (HEX-Code), Liste der zu provisionierenden Mitarbeiter inklusive E-Mail-Adressen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der AutomationsManufaktur.

8. Re-Zertifizierungs-Service und Laufzeit

Der Re-Zertifizierungs-Service beginnt 12 Monate nach Übergabe des Portals und hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Der Re-Zertifizierungs-Service umfasst jährliche Aktualisierung der Test-Inhalte entsprechend der Gesetzeslage, Re-Zertifizierungs-Reminder an Mitarbeiter und Admin, Anpassung an EU-Leitlinien sowie Hosting und Wartung des Portals.

9. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitarbeiter des Auftraggebers durch die AutomationsManufaktur erfolgt im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der hierfür erforderliche Auftragsverarbeitungsvertrag ist Bestandteil dieser AGB.

10. Haftung

Die AutomationsManufaktur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf den Auftragswert (Setup zzgl. der Vergütung des jeweils laufenden Re-Zertifizierungs-Jahres).

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Uelzen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Diese AGB werden mit Auftragsbestätigung als versioniertes PDF ausgeliefert. Im Konfliktfall hat die mit der Auftragsbestätigung übermittelte PDF-Version Vorrang vor der Webdarstellung, soweit sie nicht zum Nachteil des Auftraggebers abweicht.