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Recht & Compliance

Impressum-Generator 2026 kostenlos (TMG §5 + DL-InfoV)

Rechtssicheres Impressum in 2 Minuten generieren. Volle TMG/DL-InfoV-Konformität. Für Freelancer, KMU und Online-Shops.

Basis-Version kostenlos zum Download. Premium-Variante mit individuellen Anpassungen und juristischer Prüfung auf Anfrage.

Impressumspflicht nach TMG §5 und DL-InfoV

Laut §5 Telemediengesetz (TMG) und Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) müssen alle gewerblichen Websites ein Impressum mit folgenden Angaben enthalten:

- Name und Anschrift (bei juristischen Personen inkl. Rechtsform und Vertretungsberechtigte) - Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) - Bei Eintragung im Handelsregister: Registergericht und Registernummer - USt-IdNr. oder Wirtschafts-IdNr. - Bei zulassungspflichtigen Berufen (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Handwerk): Zustaendige Kammer und Berufsbezeichnung - Verantwortlicher für den Inhalt (V.i.S.d.P.) bei redaktionellen Inhalten - EU-Streitschlichtungs-Hinweis mit Link

Bei fehlendem oder unvollstaendigem Impressum drohen Abmahnungen mit Streitwerten bis 15.000 EUR.

Impressumspflicht bei Social Media

Gewerbliche Accounts auf LinkedIn, Instagram, Facebook, TikTok und YouTube müssen ebenfalls ein Impressum enthalten. Ueblicher Weg: Link im Profil zu einem Impressum auf der eigenen Website.

Auch die URL muss in der Impressum-Kennzeichnung sichtbar sein - ein versteckter Link in einer Link-Liste reicht oft nicht aus. Besonders bei Plattformen wie Instagram, wo der "Link in Bio" auf eine Landing-Page mit Impressum zeigen kann.

Häufige Abmahnfallen

- **Privat-Account wird gewerblich genutzt** - auch Influencer und Nebengewerbe haben Impressumspflicht - **Unvollstaendige Kammer-Angaben** (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten) - **Fehlender Verantwortlicher bei Blog-Content** (V.i.S.d.P. bei Meinungsartikeln noetig) - **Keine EU-Streitschlichtung** bei Online-Verkauf - **Fehlerhafte Handelsregister-Angabe** (Registergericht + HRB-Nummer) - **V.i.S.d.P. bei Kanzlei-Websites falsch angegeben** (muss der verantwortliche Rechtsanwalt sein)

Wo das Impressum platziert werden muss

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis heißt das:

- **Eigene Unterseite** mit der eindeutigen Bezeichnung "Impressum" (nicht hinter Begriffen wie "Über uns" oder "Kontakt" versteckt) - **Von jeder Seite erreichbar** - typischerweise per Link im Footer - **Maximal zwei Klicks** bis zur Anzeige der Pflichtangaben - **Auch mobil gut auffindbar** - der Footer-Link darf auf dem Smartphone nicht verschwinden

Reine Text-Bilder (Impressum als Grafik) sind problematisch, weil sie für Screenreader und Suchmaschinen nicht lesbar sind. Verwenden Sie echten Text. Bei mehreren Domains, die auf dieselbe Website zeigen, genügt ein zentrales Impressum, sofern es von allen erreichbar ist.

Premium-Variante auf Anfrage

Wenn Sie mehr brauchen als die Basis-Vorlage - wir bieten angepasste, juristisch geprüftes Premium-Pakete.

Branchenspezifische Angaben (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Handwerk)
Kammer- und Handelsregister-Integration
EU-Streitschlichtungs-Link automatisch
Jährliche Aktualisierung bei Gesetzesänderungen
Rechtssicherheits-Garantie durch anwaltliche Prüfung
Individuelles Angebot anfragenFörder-Check inklusive

Häufige Fragen

Ist der Impressum-Generator wirklich kostenlos?

Die Basis-Version (Grunddaten-Generator) ist kostenlos. Für komplexere Konstellationen (Kammern, Handelsregister, spezielle Branchen) bieten wir ein geprüftes Premium-Paket auf Anfrage - inklusive jährlicher Aktualisierung.

Brauche ich als Freiberufler überhaupt ein Impressum?

Ja - die Impressumspflicht nach §5 TMG gilt für alle, die geschäftsmäßige Telemedien anbieten. Das umfasst auch Freelancer und Kleinunternehmer mit eigener Website oder Social-Media-Profil.

Was ist der Unterschied zwischen TMG und DL-InfoV?

TMG (§5) gilt für alle Telemedien-Anbieter. DL-InfoV ist speziell für Dienstleister und erweitert die Pflicht um u.a. Berufshaftpflicht, berufsrechtliche Regelungen und Kammer-Angaben.

Muss ich mein Impressum jährlich aktualisieren?

Ja, bei änderungen (Umzug, USt-IdNr., Handelsregister-Änderung) sofort. Zusätzlich empfehlen wir eine jährliche Prüfung - besonders bei gesetzlichen Änderungen. Unser Premium-Service übernimmt das.

Brauche ich ein separates Impressum für meinen LinkedIn-Account?

Nein, ein Link zum Impressum auf Ihrer Website reicht aus. Wichtig: Der Link muss in der Profil-Beschreibung sichtbar sein und der Hinweis "Impressum" muss bei gewerblicher Nutzung klar erkennbar sein.

Unterstützung bei der Umsetzung?

In der kostenlosen Erstberatung prüfen wir Ihre aktuelle Situation, identifizieren Lücken und erstellen ein individuelles Angebot - auch mit Förderungs-Check.

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