Datenschutzerklärung-Generator 2026 (DSGVO Art. 13)
DSGVO-konforme Datenschutzerklärung mit allen Pflichtangaben. Ohne Juristen-Stundensatz, aber vollständig rechtssicher.
Basis-Version kostenlos zum Download. Premium-Variante mit individuellen Anpassungen und juristischer Prüfung auf Anfrage.
Was verlangt DSGVO Art. 13/14?
Die DSGVO schreibt vor, dass Betroffene bei Datenerhebung **proaktiv** informiert werden. Pflichtinhalte:
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen - Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (wenn vorhanden) - Zwecke der Verarbeitung und Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO) - Berechtigte Interessen bei Art. 6 (1) f DSGVO - Empfänger der Daten (Dienstleister, Behörden) - Absicht, Daten in Drittland zu übermitteln (+ Schutzmaßnahmen) - Speicherdauer oder Kriterien dafür - Betroffenenrechte (Art. 15-22) - Widerrufsrecht bei Einwilligung - Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde - Hinweis auf automatisierte Entscheidungsfindung/Profiling
Fehlerhafte Datenschutzerklärungen sind der Haupt-Grund für Abmahnungen - teils bis 50.000 EUR.
Typische Tools, die Pflichtangaben brauchen
Diese Tools/Services lösen DSGVO-Pflichten aus:
- **Google Analytics / GA4** - mit Anonymisierung + Opt-In - **Google Fonts (Online-Laden)** - besser selbst-gehostet - **Google Maps** - nur nach Consent - **Meta Pixel / Facebook Tracking** - nur nach expliziter Einwilligung - **LinkedIn Insight Tag** - nur nach Consent - **Hotjar, Matomo, Plausible** - Consent-Pflicht bei IP-Speicherung - **YouTube Videos (eingebettet)** - besser Plattform-agnostisch - **Mailchimp / Brevo / ConvertKit** - AVV abschließen + DSE-Eintrag - **Stripe / PayPal** - bei Zahlungsabwicklung - **Calendly / Cal.com** - Buchungs-Tools
Jedes dieser Tools muss in der Datenschutzerklärung mit Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer aufgefuehrt sein.
Server in der EU oder USA?
Seit dem Schrems-II-Urteil (Juli 2020) ist US-Hosting ohne zusätzliche Maßnahmen nicht DSGVO-konform. Ab Juli 2023 gibt es das **Data Privacy Framework (DPF)** - ein Nachfolger des gescheiterten Privacy Shield. US-Anbieter müssen sich dafür zertifizieren.
**Empfehlung für KMU:** - Hosting in Deutschland/EU (Hetzner, IONOS, netcup, OVH EU) - E-Mail-Service in Deutschland (mailbox.org, Hosteurope) - Bei US-Tools: nur mit DPF-Zertifizierung oder EU-Cloud-Variante - In Datenschutzerklärung: immer Server-Standort angeben
Datenschutzerklärung aktuell halten
Eine Datenschutzerklärung ist kein einmaliges Dokument, sondern muss den tatsächlichen Stand Ihrer Datenverarbeitung abbilden. Veraltete Erklärungen sind ein häufiger Abmahngrund.
Anlässe für eine Aktualisierung:
- **Neues Tool eingebunden** (Analytics, Newsletter, Chat, Buchungssystem) - jeder Dienst muss mit Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer ergänzt werden - **Tool entfernt** - nicht mehr genutzte Dienste streichen, sonst informieren Sie über etwas, das gar nicht stattfindet - **Neue Rechtsprechung** - EuGH- und BGH-Urteile können konkrete Formulierungen erforderlich machen - **Geänderte Verarbeitungszwecke** - z.B. neue Marketing-Aktivitäten oder Profiling
Praktischer Rhythmus: einmal jährlich vollständig prüfen, bei jeder technischen Änderung sofort anpassen. Wer mehrere Tools einsetzt, hält am besten eine interne Liste aller datenverarbeitenden Dienste vor - das ist zugleich die Grundlage für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO.
Premium-Variante auf Anfrage
Wenn Sie mehr brauchen als die Basis-Vorlage - wir bieten angepasste, juristisch geprüftes Premium-Pakete.
Häufige Fragen
Ist der Datenschutz-Generator wirklich DSGVO-konform?
Ja. Unsere Basis-Vorlage deckt alle Pflichtangaben nach Art. 13/14 DSGVO ab. Für komplexe Cases (Multi-Tenant, internationale Niederlassungen, spezielle Branchen-Vorschriften) bieten wir eine anwaltlich geprüftes Premium-Version.
Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten (DSB)?
Pflicht ab 20 Mitarbeitern, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten. Bei besonders sensiblen Daten (Gesundheit, Religion, politische Meinung) schon frueher. Externe DSB sind oft günstiger als interne.
Wie oft muss ich die Datenschutzerklärung aktualisieren?
Bei jeder Änderung: neue Tools, geaenderte Datenverarbeitung, neue Rechtslage. Spaetestens jährlich prüfen. Insbesondere nach Aktualisierungen wie Google Analytics 4 oder neuen EuGH-Urteilen.
Was ist der Unterschied zu einer Cookie-Erklärung?
Die Datenschutzerklärung deckt die gesamte Datenverarbeitung ab. Die Cookie-Einstellungen (inkl. Banner) sind ein Teil davon und speziell für Tracking/Cookies nach TTDSG §25. Siehe unser Cookie-Banner-Generator.
Gilt die DSGVO auch für meine LinkedIn/Facebook-Seite?
Ja - Sie als Betreiber eines gewerblichen Social-Media-Profils sind "Gemeinsam Verantwortliche" mit der Plattform (EuGH-Urteil). Sie brauchen ein Impressum plus Hinweis auf die Datenverarbeitung.
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