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Datenschutz

Cookie-Banner-Generator 2026 (TTDSG + BGH Planet49)

Rechtssicherer Cookie-Banner mit Opt-In-Pflicht. HTML/CSS-Snippet zum direkten Einbetten. TTDSG-konform.

Basis-Version kostenlos zum Download. Premium-Variante mit individuellen Anpassungen und juristischer Prüfung auf Anfrage.

TTDSG §25 - die neue Rechtslage

Seit 01.12.2021 gilt das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). §25 regelt das Setzen von Cookies und ähnlichen Technologien:

- **Aktive Einwilligung erforderlich** vor dem Setzen nicht-essentieller Cookies - Essentiale Cookies (Warenkorb, Session, Login) dürfen ohne Consent gesetzt werden - Alle Tracking-, Marketing-, Analyse-Cookies brauchen explizites Opt-In - "Weitersurfen = Zustimmung" ist seit BGH Planet49 (2020) unzulaessig

Konkrete Folgen: Viele alte Cookie-Banner (nur "Akzeptieren"-Button) sind illegal. Pflicht: gleich-prominenter Ablehnen-Button.

Was einen rechtssicheren Cookie-Banner ausmacht

1. **Pre-Consent:** KEINE Cookies vor Einwilligung 2. **Gleich-prominent:** "Akzeptieren" und "Ablehnen" gleich gross, gleich farblich 3. **Granular:** Kategorie-Auswahl möglich (Essentiell, Analyse, Marketing) 4. **Widerrufbar:** Leichter Widerruf (z.B. via Footer-Link) 5. **Informiert:** Klare Infos zu Zweck, Speicherdauer, Drittland-Übermittlung 6. **Dokumentiert:** Consent wird geloggt (Zeitstempel, IP-Hash, Consent-String)

Tools die das liefern: Cookiebot, Usercentrics, Consentmanager (Premium). Unser Generator produziert einen einfachen aber konformen Banner für kleine Websites.

Abmahnfallen bei Cookies

Häufige Verstöße, die abgemahnt werden:

- **Google Analytics ohne Consent** - klassische Abmahnfalle - **Meta/Facebook-Pixel ohne Consent** - besonders heikel - **Google Fonts online geladen** ohne Consent (LG München: bis 100 EUR Schadensersatz pro Besucher!) - **YouTube-Embed** ohne Consent (Tracking-Cookies werden gesetzt) - **Hotjar ohne Consent** (IP wird übertragen)

Lösungen: - Google Fonts selbst-hosten oder "next/font" bei Next.js nutzen - YouTube-Embed mit "youtube-nocookie.com" + Consent - Konsequent Consent-Management-Plattform einsetzen

Consent richtig einholen und dokumentieren

Ein rechtssicherer Cookie-Banner ist nur die halbe Miete - entscheidend ist, dass die Einwilligung technisch korrekt umgesetzt wird:

- **Skripte erst nach Consent laden** - Tracking-Tags dürfen nicht schon im Seitenkopf feuern und erst danach "blockiert" werden. Sie werden erst nach aktiver Zustimmung eingebunden. - **Ablehnen muss genauso einfach sein** wie Zustimmen - ein versteckter Ablehnen-Button oder Dark Patterns gefährden die Wirksamkeit der Einwilligung - **Voreinstellung auf "nicht zugestimmt"** - keine vorausgewählten Häkchen für Marketing- oder Analyse-Cookies - **Widerruf jederzeit ermöglichen** - z.B. über einen dauerhaften Link "Cookie-Einstellungen" im Footer - **Consent-Nachweis speichern** - Zeitstempel, gewählte Kategorien und Version des Banners protokollieren

Für die Automationsmanufaktur ist Pre-Consent-Pflicht (keine Cookies vor Einwilligung) Grundprinzip - Analytics bleibt standardmäßig deaktiviert, bis der Besucher aktiv zustimmt. Genau dieser Aufbau erfüllt die Anforderungen aus TTDSG §25 und dem BGH-Urteil Planet49.

Premium-Variante auf Anfrage

Wenn Sie mehr brauchen als die Basis-Vorlage - wir bieten angepasste, juristisch geprüftes Premium-Pakete.

Vollwertige Consent-Management-Plattform (CMP)
Granulare Kategorien und Zweck-Verwaltung
Consent-Logging mit Zeitstempel
Integration mit Google Consent Mode v2
Multi-Sprachen-Support
Automatisches Cookie-Scanning
Individuelles Angebot anfragenFörder-Check inklusive

Häufige Fragen

Brauche ich einen Cookie-Banner auf meiner Website?

Fast immer ja - sobald Sie Analyse (Google Analytics, Matomo), Tracking (Meta Pixel) oder Drittanbieter-Inhalte (YouTube, Maps) einbinden. Nur reine HTML-Landingpages ohne Third-Party-Tools kommen ohne aus.

Darf ich "Weitersurfen = Zustimmung" schreiben?

Nein, seit BGH Planet49 (Mai 2020) unzulaessig. Cookie-Einwilligung muss aktiv erfolgen - Klick, Checkbox oder ähnliches. Passive Einwilligung genuegt nicht.

Was ist der Unterschied zwischen technisch notwendig und Marketing?

Technisch notwendig: Warenkorb, Login, Session, Load-Balancer - OHNE Consent zulaessig. Marketing/Analyse/Tracking: Google Analytics, Meta Pixel, Hotjar, LinkedIn Insight - mit Consent.

Muss ich das Consent dokumentieren?

Ja. Bei Prüfung durch Aufsichtsbehörde müssen Sie nachweisen, wer wann welcher Kategorie zugestimmt hat. Consent-Log mit Zeitstempel, IP-Hash und Consent-String ist Standard.

Wie lange ist eine Einwilligung gültig?

Keine gesetzliche Frist, aber Empfehlung: nach 12-24 Monaten erneut fragen. Bei wesentlichen Änderungen (neue Tools, neue Zwecke) sofort erneut Consent einholen.

Unterstützung bei der Umsetzung?

In der kostenlosen Erstberatung prüfen wir Ihre aktuelle Situation, identifizieren Lücken und erstellen ein individuelles Angebot - auch mit Förderungs-Check.

Kostenlose Erstberatung buchen