Cookie-Banner-Generator 2026 (TTDSG + BGH Planet49)
Rechtssicherer Cookie-Banner mit Opt-In-Pflicht. HTML/CSS-Snippet zum direkten Einbetten. TTDSG-konform.
Basis-Version kostenlos zum Download. Premium-Variante mit individuellen Anpassungen und juristischer Prüfung auf Anfrage.
TTDSG §25 - die neue Rechtslage
Seit 01.12.2021 gilt das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). §25 regelt das Setzen von Cookies und ähnlichen Technologien:
- **Aktive Einwilligung erforderlich** vor dem Setzen nicht-essentieller Cookies - Essentiale Cookies (Warenkorb, Session, Login) dürfen ohne Consent gesetzt werden - Alle Tracking-, Marketing-, Analyse-Cookies brauchen explizites Opt-In - "Weitersurfen = Zustimmung" ist seit BGH Planet49 (2020) unzulaessig
Konkrete Folgen: Viele alte Cookie-Banner (nur "Akzeptieren"-Button) sind illegal. Pflicht: gleich-prominenter Ablehnen-Button.
Was einen rechtssicheren Cookie-Banner ausmacht
1. **Pre-Consent:** KEINE Cookies vor Einwilligung 2. **Gleich-prominent:** "Akzeptieren" und "Ablehnen" gleich gross, gleich farblich 3. **Granular:** Kategorie-Auswahl möglich (Essentiell, Analyse, Marketing) 4. **Widerrufbar:** Leichter Widerruf (z.B. via Footer-Link) 5. **Informiert:** Klare Infos zu Zweck, Speicherdauer, Drittland-Übermittlung 6. **Dokumentiert:** Consent wird geloggt (Zeitstempel, IP-Hash, Consent-String)
Tools die das liefern: Cookiebot, Usercentrics, Consentmanager (Premium). Unser Generator produziert einen einfachen aber konformen Banner für kleine Websites.
Abmahnfallen bei Cookies
Häufige Verstöße, die abgemahnt werden:
- **Google Analytics ohne Consent** - klassische Abmahnfalle - **Meta/Facebook-Pixel ohne Consent** - besonders heikel - **Google Fonts online geladen** ohne Consent (LG München: bis 100 EUR Schadensersatz pro Besucher!) - **YouTube-Embed** ohne Consent (Tracking-Cookies werden gesetzt) - **Hotjar ohne Consent** (IP wird übertragen)
Lösungen: - Google Fonts selbst-hosten oder "next/font" bei Next.js nutzen - YouTube-Embed mit "youtube-nocookie.com" + Consent - Konsequent Consent-Management-Plattform einsetzen
Consent richtig einholen und dokumentieren
Ein rechtssicherer Cookie-Banner ist nur die halbe Miete - entscheidend ist, dass die Einwilligung technisch korrekt umgesetzt wird:
- **Skripte erst nach Consent laden** - Tracking-Tags dürfen nicht schon im Seitenkopf feuern und erst danach "blockiert" werden. Sie werden erst nach aktiver Zustimmung eingebunden. - **Ablehnen muss genauso einfach sein** wie Zustimmen - ein versteckter Ablehnen-Button oder Dark Patterns gefährden die Wirksamkeit der Einwilligung - **Voreinstellung auf "nicht zugestimmt"** - keine vorausgewählten Häkchen für Marketing- oder Analyse-Cookies - **Widerruf jederzeit ermöglichen** - z.B. über einen dauerhaften Link "Cookie-Einstellungen" im Footer - **Consent-Nachweis speichern** - Zeitstempel, gewählte Kategorien und Version des Banners protokollieren
Für die Automationsmanufaktur ist Pre-Consent-Pflicht (keine Cookies vor Einwilligung) Grundprinzip - Analytics bleibt standardmäßig deaktiviert, bis der Besucher aktiv zustimmt. Genau dieser Aufbau erfüllt die Anforderungen aus TTDSG §25 und dem BGH-Urteil Planet49.
Premium-Variante auf Anfrage
Wenn Sie mehr brauchen als die Basis-Vorlage - wir bieten angepasste, juristisch geprüftes Premium-Pakete.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Cookie-Banner auf meiner Website?
Fast immer ja - sobald Sie Analyse (Google Analytics, Matomo), Tracking (Meta Pixel) oder Drittanbieter-Inhalte (YouTube, Maps) einbinden. Nur reine HTML-Landingpages ohne Third-Party-Tools kommen ohne aus.
Darf ich "Weitersurfen = Zustimmung" schreiben?
Nein, seit BGH Planet49 (Mai 2020) unzulaessig. Cookie-Einwilligung muss aktiv erfolgen - Klick, Checkbox oder ähnliches. Passive Einwilligung genuegt nicht.
Was ist der Unterschied zwischen technisch notwendig und Marketing?
Technisch notwendig: Warenkorb, Login, Session, Load-Balancer - OHNE Consent zulaessig. Marketing/Analyse/Tracking: Google Analytics, Meta Pixel, Hotjar, LinkedIn Insight - mit Consent.
Muss ich das Consent dokumentieren?
Ja. Bei Prüfung durch Aufsichtsbehörde müssen Sie nachweisen, wer wann welcher Kategorie zugestimmt hat. Consent-Log mit Zeitstempel, IP-Hash und Consent-String ist Standard.
Wie lange ist eine Einwilligung gültig?
Keine gesetzliche Frist, aber Empfehlung: nach 12-24 Monaten erneut fragen. Bei wesentlichen Änderungen (neue Tools, neue Zwecke) sofort erneut Consent einholen.
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