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Datenschutz

AVV-Vorlage 2026 (Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO Art. 28)

Vollständige AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) mit TOM-Katalog. Für Agenturen, Dienstleister und Auftraggeber im DSGVO-Kontext.

Basis-Version kostenlos zum Download. Premium-Variante mit individuellen Anpassungen und juristischer Prüfung auf Anfrage.

Wann brauche ich einen AVV?

Ein AVV nach Art. 28 DSGVO ist Pflicht, wenn Sie personenbezogene Daten im Auftrag eines anderen verarbeiten oder verarbeiten lassen:

- **Als Auftragsverarbeiter:** IT-Dienstleister, Agenturen, Cloud-Services, Lohnbuchhalter, Callcenter - **Als Verantwortlicher:** Bei Nutzung von Google Workspace, Microsoft 365, Mailchimp, Hosting-Anbietern, CRM-Systemen

Ohne AVV ist die Datenverarbeitung rechtswidrig - es drohen Bussgelder bis 2% des Jahresumsatzes (DSGVO Art. 83).

Klassische Konstellationen: - Sie nutzen Hosting -> AVV mit Hoster abschließen - Sie betreiben Newsletter -> AVV mit Brevo/Mailchimp - Sie betreuen Kunden-Websites -> AVV mit Kunden abschließen

Pflicht-Inhalte eines AVV

Nach Art. 28 (3) DSGVO muss ein AVV folgende Punkte regeln:

- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung - Art und Zweck der Verarbeitung - Art der personenbezogenen Daten - Kategorien betroffener Personen - Pflichten und Rechte des Verantwortlichen - Weisungsgebundenheit des Auftragsverarbeiters - Vertraulichkeitsverpflichtung der Mitarbeiter - Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) - Subunternehmer-Regelungen - Unterstützung bei Betroffenenrechten - Meldung von Datenpannen - Rückgabe/Loeschung nach Vertragsende - Audit-Rechte des Verantwortlichen

Fehlende Punkte können den Vertrag unwirksam machen und Pflicht-Verstöße auslösen.

TOM-Katalog - technisch-organisatorische Maßnahmen

Der TOM-Katalog ist ein Anhang zum AVV und beschreibt, wie Daten geschützt werden:

**Technische Maßnahmen:** - Zutrittskontrolle (Zugang zu Serverraeumen, Gebaeude) - Zugangskontrolle (Passwoerter, 2FA, Biometrie) - Zugriffskontrolle (Rollen, Rechte-Management) - Weitergabekontrolle (VPN, TLS, verschlüsselte E-Mails) - Eingabekontrolle (Audit-Logs) - Verfügbarkeitskontrolle (Backups, Redundanz)

**Organisatorische Maßnahmen:** - Mitarbeiter-Schulungen (mind. jährlich) - Incident-Response-Plan - Datenschutz-Richtlinien - Regelmäßige Reviews (jährlich)

Ein guter AVV enthält einen konkreten TOM-Katalog, keinen pauschalen Hinweis auf "branchenueblich".

Subunternehmer und Drittland-Übermittlung

Ein oft unterschätzter Teil des AVV ist der Umgang mit Subunternehmern (weiteren Auftragsverarbeitern) und Datenübermittlungen außerhalb der EU:

- **Subunternehmer transparent machen** - der Auftragsverarbeiter muss offenlegen, welche weiteren Dienstleister er einsetzt (z.B. Cloud-Hoster, CDN, Support-Tools) - **Genehmigung regeln** - der AVV legt fest, ob neue Subunternehmer einzeln genehmigt werden müssen oder generell zugelassen sind (mit Widerspruchsrecht) - **Gleiches Schutzniveau weitergeben** - jeder Subunternehmer muss vertraglich auf dieselben Pflichten verpflichtet werden - **Drittland-Transfer absichern** - bei Verarbeitung außerhalb der EU braucht es eine Rechtsgrundlage: Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln (SCC) oder Data Privacy Framework bei zertifizierten US-Anbietern

Prüfen Sie bei jedem Dienstleister, wo die Daten tatsächlich gespeichert und verarbeitet werden. Gerade bei großen Cloud-Plattformen ist der Datenstandort nicht immer auf den ersten Blick erkennbar und sollte vertraglich festgehalten werden.

Premium-Variante auf Anfrage

Wenn Sie mehr brauchen als die Basis-Vorlage - wir bieten angepasste, juristisch geprüftes Premium-Pakete.

Anwaltlich geprüftes AVV-Template
TOM-Katalog spezifisch für Ihre Branche
Mehrsprachig (DE, EN, FR)
Auditierbare Versionierung
Integration in DocuSign / FP Sign
Individuelles Angebot anfragenFörder-Check inklusive

Häufige Fragen

Muss ich für Google Analytics einen AVV abschließen?

Ja - Google stellt einen Standard-AVV bereit (in Google-Konsole akzeptierbar). Bei GA4 zusätzlich: Datenverarbeitung in USA beachten, Data-Privacy-Framework seit 2023.

Was passiert bei fehlendem AVV?

Verstoß gegen DSGVO Art. 28 - Bussgelder bis 10 Mio. EUR oder 2% Jahresumsatz, je nachdem was höher ist. Beide Seiten (Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter) können zur Rechenschaft gezogen werden.

Muss der AVV schriftlich sein?

Textform reicht (Art. 28 (9) DSGVO) - also auch digital (E-Mail, PDF, Web-Formular mit Bestätigung). Elektronische Signatur ist ausreichend. Papier-Unterschrift nicht zwingend.

Muss ich AVV mit Subunternehmern abschließen?

Ja. Jeder Subunternehmer, der Zugriff auf personenbezogene Daten erhält (z.B. Freelance-Entwickler, Cloud-Storage), braucht AVV. Der Verantwortliche muss zustimmen oder wurde generell autorisiert.

Wie lange muss ich AVV aufbewahren?

Mindestens so lange, wie die Datenverarbeitung läuft + Aufbewahrungsfristen aus anderen Gesetzen (HGB, AO). Empfehlung: 10 Jahre wie bei geschäftlicher Korrespondenz.

Unterstützung bei der Umsetzung?

In der kostenlosen Erstberatung prüfen wir Ihre aktuelle Situation, identifizieren Lücken und erstellen ein individuelles Angebot - auch mit Förderungs-Check.

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